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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Juni 2007: Von Jan Brill an Schemmert, Ralf
...es kommt darauf an ob N-reg. oder deutsch zugelassen. Einige Ausrüstungsvorschriften gelten für den Luftraum (z.B. Mode-S, Annex10, BRNAV), und damit auch für N-reg., andere für das Flugzeug (2. Höhenmesser, AP wenn Single Pilot etc).

Eine genaue Aufstellung hatten wir in Pilot und Flugzeug Ausgabe 2004/11 Seite 32.

MfG
Jan Brill
25. Juni 2007: Von Schemmert, Ralf an Jan Brill
Heißt das, das lediglich die vorgeschriebene "Technik" an Bord sein muß, es aber keine eigentliche "IFR Zulassung" für das Flugzeug gibt?

Gruß
RS
25. Juni 2007: Von RotorHead an Schemmert, Ralf
Im Handbuch des Flugzeugs (Abschnitt 2 "Limitations") steht, welche Betriebsarten (VFR, VFR Night, IFR) zulässig sind, u.U. mit der Einschränkung "wenn entsprechend ausgerüstet". Steht im Handbuch z.B. "VFR only" oder "IFR prohibited" o.ä., ist IFR-Betrieb nicht zulässig.

Es gibt übrigens Flugzeuge (z.B. PC9) und Hubschrauber, die bei IFR zum Multi-Pilot-Luftfahrzeug werden.

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