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19. Juli 2005: Von Konrad Vogeler an 
einfach nachmachen:

https://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=5001&t=5001

Konrad
19. Juli 2005: Von  an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,

würde ich ja gerne, aber da ich seit 13 Jahren bereits wie andere Arbeitnehmer auch an Flugplätzen (im Gelände) bzw. der Flugsicherung tätig bin, falle ich sowieso schon unter die Überprüfung (früher §29d LuftVG, jetzt §7 LuftSiG).

Für mich stellt sich daher nur die Frage, ob ich extra nochmals (als doppelt) eine ZÜP über mich ergehen lassen muss, wenn ich im nächsten Jahr wieder verlängern muß.

Aber das wird mir sicherlich mein Luftamt mitteilen...

Grüße,
TS
19. Juli 2005: Von RotorHead an 
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Für mich stellt sich daher nur die Frage, ob ich extra nochmals (als doppelt) eine ZÜP über mich ergehen lassen muss, wenn ich im nächsten Jahr wieder verlängern muß.
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Die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfällt, wenn im Inland innerhalb der letzten 12 Monaten eine zumindest gleichwertige Übprüfung stattgefunden hat (§ 7 Abs. 2 LuftSiG).

Das für mich zuständige Luftamt hat mir nach einem kurzen Anruf völlig problemlos eine Bestätigung der Zuverlässigkeit gem. § 7 LuftSiG zugeschickt, da ich als Inhaber eines Flughafenausweises ebenfalls bereits seit Jahren überprüft werde. Diese Bestätigung ist nun per Post ans LBA.

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