Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Vorgestern 14:44 Uhr: Von Tobias Schnell an Joachim P. Bewertung: +2.67 [3]

da diese zwangsläufig als gewerblich angesehen werden, darf die nur der Operator sein, nicht Eigentümer des Flugzeugs

Vermutlich hat der OP ja ein Doomsday-Szenario à la "HG-Flugzeug stürzt in Fussballstadion wegen einer nicht durchgeführten AD, die der Halter verpennt hat" im Kopf. Da scheint mir die Haftung vordergründig schon dadurch mitigierbar zu sein, dass man die Halterschaft (nicht das Eigentum) an eine juristische Person überträgt. Sei das jetzt ein Verein, eine GmbH oder was auch immer.

Aber welche Gesellschaft auch immer als Halter fungiert: Hinter der stehen handelnde Personen, die man zumindest bei grober Fahrlässigkeit dann haftbar machen oder in Regress nehmen könnte. Sei das ein GmbH-GF, ein Vereinsvorstand etc. Von strafrechtlicher Verantwortung mal ganz abgesehen.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang