Es ist nicht wirklich einfach, herauszufinden, welche "Intention" die Komission hatte, als die die Regulierung verabschiedet hat. Darum ist mit "Intention" auch immer schwierig zu argumentieren.
So superschwer ist das in diesem Falle jedoch auch nicht.
Es war sehr wahrscheinlich beabsichtigt, dass private Owner auf ihrem persönlichen Flugzeug auch ohne Camo Schulen dürfen.
Was andererseits sehr wahrscheinlich nicht beabsichtigt war, dass komerzielle Flugschulen die CAMO-Anforderungen völlig umgehen können, indem sie ihre Flugzeuge in einer separaten GmbH halten und an dieser separaten GmbH "1-EUR Anteile" verkaufen, so dass jeder ihre Flugschüler zu einem (sehr) kleinen Anteil auch Owner der Flugzeuge wird.
Beides im Endeffekt korrekt.
Bei allem dazwischen ist sehr schwer zu sagen, was die einzelnen Mitglieder der Kommission wohl im Kopf hatten (und ob sie sich ünerhaupt dazu Gedanken gemacht haben).
Falls Du die EU-Kommission meinst: Die haben garnichts gedacht, weil die nicht für das Soft Law verantwortlich sind. AMC und Guidance Material werden durch eine ED Decision in Kraft gesetzt, das verlässt die EASA nicht. Damit hat die EU-Kommission nichts zu tun.
Zu dieser ED Decision gibt es allerdings Begleitdokumente. Das CRD 2015-08 oder Opinion 05/2016 sind die Grundlagen. Aus der Diskussion geht die Idee hervor, die Notwendigkeiten der Wartung an das Betriebsregime zu knüpfen. Also NCO mit geringsten Auflagen in Teil-ML mit vielen Erleichterungen, CAT mit höchsten Auflagen in Teil-M und der kommerzielle Rest dazwischen in Teil-ML mit Organisationspflicht.
Das Guidance Matieral liefert:
According to industry practice, the following are examples of aircraft not considered to be operated
by a commercial ATO or a commercial DTO:
Das bedeutet auf der Einen Seite, dass diese Liste nicht abschließens sind, und auf der Anderen Seite, dass entschieden werden soll, ob der Betrieb durch die kommerzielle ATO stattfindet (Beispielsweise durch die von Dir vorgestellte Umgehungs-GmbH) oder halt nicht (Beispielsweise durch die Ausbildung eines Vereinsmitglieds auf einem Vereinsflugzeug durch eine Kommerzielle ATO - welche durch Art des Konstrukts eben nicht Betreiber des Flugzeugs wird, sondern eher zu verstehen wäre als Dienstleister für den Verein).
Eigentlich erlauben hier die EASA-Regeln und die Intention genug Raum um glücklich zu werden.