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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. Januar 2025 15:43 Uhr: Von Joachim P. an Bernhard Tenzler

Die Ausnahme von überwachten Umgebungen gilt nur, wenn der Owner ausgebildet wird. Schlage bitte die EASA-Definiton von "Owner" nach, das ist der, der auf dem Eintragungsschein steht. Und ein "LSV Schlupfhausen e.V." kann keine Nachtflugberechtigung erwerben. ;)

26. Januar 2025 16:57 Uhr: Von Bernhard Tenzler an Joachim P.

Again what learned :-),

wobei der LSV Schupfhausen, als nichtgewerbliche ATO, dennoch die Nachtflugausbildung betreiben kann, sofern im ATO Handbuch ein entsprechender Lehrgang beschrieben wurde.

26. Januar 2025 17:03 Uhr: Von Joachim P. an Bernhard Tenzler

Oh, ich hab das m bei Schlumpfhausen vergessen.

Ja, genau, bei nichtgewerblicher ATO wieder andere Lage, bin jetzt implizit von gewerblicher ATO ausgegangen.

26. Januar 2025 17:08 Uhr: Von Tobias Schnell an Bernhard Tenzler Bewertung: +2.00 [2]

Hier nochmal alles im Überblick:



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