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15. Januar 2025 13:10 Uhr: Von Alfred Obermeier an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Hubert, je nachdem wie der HG Vertrag geschrieben ist, könnte die Versicherungspolice auf die HG geschrieben sein. Verursacht dann einer der Halter als PiC einen Schaden bei dem grobe Fahrlässigkeit eingewandt werden könnte, dann wird das sicherlich eher kleinlich und nicht gro0zügig entschädigt, falls überhaupt.
Bei einem Charterer als Schadenverursacher stellt sich zwar auch die Frage nach der Fahrlässigkeit, nur hat der Versicherer den Policeninhaber vollständig zu entschädigen. Der Versicherer kann dann beim Piloten der den Schaden grob fahrlässig verursacht hat sich einen teilweisen oder vollständigen Regreß holen.

Für eine HG sind also nicht nur finanzielle sondern auch rechtliche Fallstricke ausgelegt.
HG wäre daher für mich keine Option.


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