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19. September 2019: Von Nicolas Nickisch an Michael Kimmel

Ich hänge mich mal an den Thread an und bitte zunächst mal um eine Version Deines Haltervertrages.

Wir beschäftigen uns eine ganze Weile mit Fragen zur Aufteilung der Kosten.

Bei uns besteht Einigkeit darüber, Kosten nach Eigentumsanteil und andere nach geflogenen Stunden aufzuteilen.

Leider ist in der Vergangenheit bei wechselnden Haltern nie eine Rücklage für Überholungen gebildet worden.

Das ist sicherlich akzeptabel bei konstanten HG, wird aber im Falle eines Wechsels/Einstieg oder AUsstiegs unschön.

Ich wäre daher interessiert zu erafhren wie andere dies regeln.

19. September 2019: Von Bernhard Tenzler an Nicolas Nickisch

wir haben das immer ohne Rücklagen gehandhabt. Die Abnutzung spiegelt sich dann im Kaufpreis des Anteils wieder.


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