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Das neue Heft erscheint am 1. November
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Januar 2019: Von Mark Juhrig an Chris Schu

außer dem "zollmäßigem" Export/Import, besteht die Möglichkeit, dass man einen Luftrechtlichen Export/Import vornehmen muss, sollte die UK aus der EASA rausfliegen (derzeit sehr wahrscheinlich). Dann benötigt man ein Export Certificate of Airworthiness (Export CoA). Beim luftrechtlichen Import des Fliegers ist dann in der Regel der Aufwand/Kosten deutlich höher als wenn man nur innerhalb des EASA-Raumes "umregistriert".

3. Januar 2019: Von Wolff E. an Mark Juhrig

Sehe ich ähnlich wie Mark. Vor Ende März auf D registrieren und alles ist gut. Zu mal man unter D die Propeller nicht alle 5(?) Jahre überholen muss. Oder von G auf N und das ganze auch vor Ende März. Wobei die Ummeldung auf D mit die Mwst bezogene Problematik am sichersten ist. Natürlich geht auch jedes andere EU Land.


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