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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. August 2016: Von Achim H. an Martin S.

Also wenn der Zoll Bescheide verschickt, dann sorgt der auch dafür, dass er die Kohle kriegt.

9. August 2016: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.

der Bescheid sollte genügen. Ich habe auch nur einen Bescheid in Niederländisch, eine Zahlungsbestätigung versendet die Behörde i. d. Regel nicht.

9. August 2016: Von Martin S. an Wolfgang Lamminger

ich habe heute am Telefon die Auskunft bekommen: wenn der Bescheid vorliegt, dann ist er auch bezahlt.

Das scheint mir zwar nicht ganz plausibel, um sicher zu gehen, lasse ich mir noch eine Kopie des Kontoauszuges schicken. Dann sollte alles okay sein.

10. August 2016: Von Bernhard Tenzler an Martin S.

Es gibt ein Formular T2L mit dem der Zoll den freien Verkehr einer Ware (des Flugzeugs) innerhalb der EU bescheinigt. Wenn Dir der Zoll dieses abstempelt, hast Du den Nachweis, den Du benötigst.

12. August 2016: Von Guido Frey an Bernhard Tenzler

Ich bin mal in eine Kontrolle des deutschen Zolls in EDDH geraten. Dort wollten die Damen und Herren eine AT-Nummer wissen. Das ist wohl die Vorgangsnummer, unter der die Einfuhrverzollung zu finden ist. Sie steht auf dem üblichen grünen Zollformular. Am einfachsten sei es nach deren Angaben einfach eine Kopie des Formulars mitzuführen. Darauf ist dann auch die Bezahlung der Einfuhrumsatzsteuer aufgeführt und anhand der AT-Nummer kann der Zoll angeblich auch europaweit den Vorgang online einsehen und eine evtl. Wieder-Ausfuhr nachvollziehen.


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