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Flugzeugkauf | bezahlte Einfuhrumsatzsteuer importiertes N-reg Flugzeug  
9. August 2016: Von Martin S. 

Moin,

im letzten Jahr kaufte ich in Deutschland eine gebrauchte RV-4, die bereits seit ein paar Jahren in Deutschland flog.

Es ist mein erstes eigenes Flugzeug, man lernt ständig dazu, unter anderem durch mitlesen in diesem Forum. Vielen Dank dafür.

Zum Beispiel habe ich mehrmals gelesen, daß ein Bescheid über die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer an Bord sein muss. Davon wusste der Vorbesitzer nichts, hat diesen auch nicht zur Verfügung gestellt.

Inzwischen habe ich vom Zoll den Bescheid (aus 2012) zugemailt bekommen, aber nicht den Nachweis dass dieser auch bezahlt ist. Wir machen da jetzt seit Wochen mit rum, die letzte mail war so ungefähr: wir wissen nicht, wie wir bescheinigen sollen, dass die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt ist.

Frage: hat das Ding einen bestimmten Namen? Wie sieht das Ding aus- hochoffiziell oder eher formlos? Ist das Kennzeichen/serial drauf? Ich möchte die Jungs beim Zoll mal in die richtige Richtung weisen.

Danke!

9. August 2016: Von Achim H. an Martin S.

Hat der Vorbesitzer bezahlt oder nicht? Und wenn ja, wieso gibt er Dir den Nachweis nicht? Es gibt kein einheitliches europäisches Formular, so dass es vor allem um glaubhaft Machen geht. Die Franzosen sind sehr scharf und kompetent. Wenn man den Bescheid hat und noch einen Nachweis zur Zahlung, sollte das genügen. Der Bescheid sagt ja den Franzosen, dass der deutsche Zoll an der Sache dran ist und der wird schon dafür gesorgt haben, dass er sein Geld bekommt.

9. August 2016: Von Martin S. an Achim H.

Hi,

angeblich hat er bezahlt- aber offensichtlich findet oder hat er die Bestätigung nicht. Mehr weiß ich auch nicht, das ist ja das Problem.

9. August 2016: Von Achim H. an Martin S.

Also wenn der Zoll Bescheide verschickt, dann sorgt der auch dafür, dass er die Kohle kriegt.

9. August 2016: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.

der Bescheid sollte genügen. Ich habe auch nur einen Bescheid in Niederländisch, eine Zahlungsbestätigung versendet die Behörde i. d. Regel nicht.

9. August 2016: Von Martin S. an Wolfgang Lamminger

ich habe heute am Telefon die Auskunft bekommen: wenn der Bescheid vorliegt, dann ist er auch bezahlt.

Das scheint mir zwar nicht ganz plausibel, um sicher zu gehen, lasse ich mir noch eine Kopie des Kontoauszuges schicken. Dann sollte alles okay sein.

10. August 2016: Von Bernhard Tenzler an Martin S.

Es gibt ein Formular T2L mit dem der Zoll den freien Verkehr einer Ware (des Flugzeugs) innerhalb der EU bescheinigt. Wenn Dir der Zoll dieses abstempelt, hast Du den Nachweis, den Du benötigst.

12. August 2016: Von Guido Frey an Bernhard Tenzler

Ich bin mal in eine Kontrolle des deutschen Zolls in EDDH geraten. Dort wollten die Damen und Herren eine AT-Nummer wissen. Das ist wohl die Vorgangsnummer, unter der die Einfuhrverzollung zu finden ist. Sie steht auf dem üblichen grünen Zollformular. Am einfachsten sei es nach deren Angaben einfach eine Kopie des Formulars mitzuführen. Darauf ist dann auch die Bezahlung der Einfuhrumsatzsteuer aufgeführt und anhand der AT-Nummer kann der Zoll angeblich auch europaweit den Vorgang online einsehen und eine evtl. Wieder-Ausfuhr nachvollziehen.


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