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Das neue Heft erscheint am 1. September
Beurteilung der kardiovaskulären Risikofaktoren
Air India 171 – mehr Fragen als Antworten
Segelflugterror oder Motorflugsturheit?
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Jobs: Viel mehr als nur Airlines
Unfallanalyse: Riskanter Abflug
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Juli 2016: Von Alexander Callidus an Tee Jay
  • Juristisch betrachtet ist überladen überladen. Da spielen Entscheidungen, Ursachen und Kausalitäten (genauer formuliert: Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Rechtsgutverletzung) unabhängig von Klasse und Lizenz keine Rolle.

Hast Du Fälle, in denen eine Überladung, die nicht für den Unfall ursächlich war, zu einer Verweigerung der Versicherungsleistung geführt hat?

6. Juli 2016: Von Tee Jay an Alexander Callidus

ja folge dem King Air Vorfall im Blog, das Urteil vom LG Köln ist dort verlinkt. Kausalitäten müssen nicht vorliegen wenn ein Versicherungsschutz nur ausschnittsweise in Form eines Risikoausschlusses gewährt wird. Als für die Versicherung fest stand, daß Luftfahrzeug (sowie der Pilot) zum Unfallzeitpunkt nicht in einem Zustand, der den gesetzlichen Bestimmungen entsprach befanden, wurde kurzerhand gekündigt.


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