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11. Juni 2013: Von Tim Harris an Jan Kupzog
Hallo.

Vorraussetzung für die Verkehrszulassung ist eine Musterzulassung. Keine Musterzulassung -> keine Verkehrszulassung. (Gibt Ausnahmen, die sind hier aber nicht relevant).
Ob ein Flugzeug im EASA-Raum eine Zulassung hat kann man bei der EASA nachschauen: "Aviation Professionals & Industry" -> "Product Certification" -> "EASA Type Certificates".
Micco scheint keine EASA-Anerkennung der Musterzulassung zu haben. Könnte natürlich sein dass diese noch bei irgendeiner nationalen Behörde versteckt ist.

Reparaturen: Werden (für spezielle Fälle) nach dem Reparaturhandbuch des Herstellers durchgeführt (vom Flugzeug/Motor/Propeller/Geräte). Allgemeine Reparaturen nach AC 43.13. Weiss aber jede Werft.
Flugzeuge ohne aktiv handelnden Musterbetreuer können also weiterhin repariert werden.


Tim

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