Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

11. Juni 2013: Von Tim Harris an Jan Kupzog
Hallo.

Vorraussetzung für die Verkehrszulassung ist eine Musterzulassung. Keine Musterzulassung -> keine Verkehrszulassung. (Gibt Ausnahmen, die sind hier aber nicht relevant).
Ob ein Flugzeug im EASA-Raum eine Zulassung hat kann man bei der EASA nachschauen: "Aviation Professionals & Industry" -> "Product Certification" -> "EASA Type Certificates".
Micco scheint keine EASA-Anerkennung der Musterzulassung zu haben. Könnte natürlich sein dass diese noch bei irgendeiner nationalen Behörde versteckt ist.

Reparaturen: Werden (für spezielle Fälle) nach dem Reparaturhandbuch des Herstellers durchgeführt (vom Flugzeug/Motor/Propeller/Geräte). Allgemeine Reparaturen nach AC 43.13. Weiss aber jede Werft.
Flugzeuge ohne aktiv handelnden Musterbetreuer können also weiterhin repariert werden.


Tim

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang