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8. April 2013: Von René Schneider an Pelle Goran
Hallo,

wenn du dein Flugzeug weiterverkaufst (an einen Käufer in D (oder EU)) und der nur per "Antrag auf Halterwechsel" als neuer Eigner beim LBA eingetragen wird, so bleibt das Kennzeichen.

Alternativ kannst du das Lfz auch aus der Luftfahrzeugrolle löschen, somit würde deine bekannte Kennung frei werden, die du dann gleich wieder "reservieren" kannst. Der neue Käufer hätte dann allerdings einen deutlichen Mehraufwand, da das Flugzeug quasi komplett neu eingetragen werden müsste (mit allen dazugehörigen Papieren).

Ein Weg das Flugzeug einfach auf ein neues Kennzeichen umzuregistrieren ist mir so nicht bekannt.

Grüße,

RSc

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