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11. Dezember 2012: Von Holger Has an  Bewertung: +1.00 [1]
Hallo,

Sie brauchen nur den Nachweis, dass die Maschine vor 10 Jahren in der EU war (Landegebühren,Tankrechnung,Annual,o.ä.)

Steuerstraftaten verjähren nach 10 Jahren.

Wurde sie also damals nicht ordnungsgemäss angemeldet, ist alles verjährt.


Grüsse, TCII
11. Dezember 2012: Von Achim H. an Holger Has
Eine eventuelle Straftat verjährt nach dem Strafrecht. Die Umsatzsteuerschuld als Forderung des Fiskus sollte jedoch nicht verjähren. Daher halte ich diese Argument für etwas zu kurz gegriffen.
11. Dezember 2012: Von christof brenner an Achim H.
"Sollte" ist ein gewagtes Verb bei solch einem Thema. ;-) Die einschlägigen www-Seiten äußern sich dazu ein bißchen anders: Hier hab ich zum Beispiel was gefunden... Danach wäre die Verjährung der Straftat UND Steuerschuld ggf. sogar noch kürzer. Würde aber auf alle Fälle einen Steuerfachmann/ -anwalt zu Rate ziehen und nicht auf die statistische Meinungsverteilung im WWW vertrauen.
11. Dezember 2012: Von Holger Has an christof brenner
Hallo,

spätestens nach 10 Jahren ist alles (Steuerschuld + evtl. Straftat) verjährt.

mfg. TCII
11. Dezember 2012: Von Albrecht Sieber an Holger Has
Steuerschulden verjähren 10 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Wurde z.B. die Einkommensteuer für 2010 wie üblich Ende 2011 abgegeben, so verjährt eine damit verbundene Steuerstraftat am 31.12.2021. Wird die Steuerertklärung am 1. Januar 2012 abgegeben, so verjährt die entsprechende Steuerstraftat am 31.12.2022.
11. Dezember 2012: Von  an Albrecht Sieber
Es geht ja hier um Einfuhrumsatzsteuer und dazu noch um ein nichtdeutsches EU Land. Und dann auch noch der Vor-Vorbesitzer, der übrigens mittlerweile nicht mehr lebt. Ja, ist tatsächlich so.

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