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Hi,
wenn ich ein Flugzeug im europäischen Ausland kaufen möchte, das vor ca 10 Jahren importiert wurde und für das ein sog. IM-4 Formular vorliegt, kann ich da noch überprüfen, ob die Einfuhrumsatzsteuer tatsächlich bezahlt wurde oder das IM-4 ein Fake ist? Wenn ja, an wen muss ich mich wenden? Das Problem scheint hier, dass die Zolldokumente in dem betreffenden Land nur 4 Jahre aufbewahrt werden und ich mich nicht auf das verlassen möchte, was der Verkäufer mir erzählt.
Thx, Jochen
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Hallo,
Sie brauchen nur den Nachweis, dass die Maschine vor 10 Jahren in der EU war (Landegebühren,Tankrechnung,Annual,o.ä.)
Steuerstraftaten verjähren nach 10 Jahren.
Wurde sie also damals nicht ordnungsgemäss angemeldet, ist alles verjährt.
Grüsse, TCII
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Eine eventuelle Straftat verjährt nach dem Strafrecht. Die Umsatzsteuerschuld als Forderung des Fiskus sollte jedoch nicht verjähren. Daher halte ich diese Argument für etwas zu kurz gegriffen.
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"Sollte" ist ein gewagtes Verb bei solch einem Thema. ;-) Die einschlägigen www-Seiten äußern sich dazu ein bißchen anders: Hier hab ich zum Beispiel was gefunden... Danach wäre die Verjährung der Straftat UND Steuerschuld ggf. sogar noch kürzer. Würde aber auf alle Fälle einen Steuerfachmann/ -anwalt zu Rate ziehen und nicht auf die statistische Meinungsverteilung im WWW vertrauen.
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Hallo,
spätestens nach 10 Jahren ist alles (Steuerschuld + evtl. Straftat) verjährt.
mfg. TCII
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Steuerschulden verjähren 10 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Wurde z.B. die Einkommensteuer für 2010 wie üblich Ende 2011 abgegeben, so verjährt eine damit verbundene Steuerstraftat am 31.12.2021. Wird die Steuerertklärung am 1. Januar 2012 abgegeben, so verjährt die entsprechende Steuerstraftat am 31.12.2022.
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Es geht ja hier um Einfuhrumsatzsteuer und dazu noch um ein nichtdeutsches EU Land. Und dann auch noch der Vor-Vorbesitzer, der übrigens mittlerweile nicht mehr lebt. Ja, ist tatsächlich so.
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Ürigens: wer keine Lust darauf hat, Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen: einfach nach Helgoland ziehen. Dort ne kleine Wohnung mieten, sich melden, und das wars mit Einfuhrumsatzsteuer. Vielleicht findet sich für den Anfang auch ein Helgoländer, der ein paar Quadratmeter seines Zimmerchens vermietet, würde ja auch schon reichen. Und PI auf dem Nummernschild ist gar nicht so schlimm, wie Hamburger immer so dreist behaupten.
Innerhalb Deutschlands gibt es übrigens keine 180 Tage Regel. Und bei der Wiedereinreise aus Drittländern wie zB den USA guckt der Zoll auch ganz bedröppelt, wenn man seinen Ausweis zeigt. Da gibt's dann höchstens ein T1, und keine Einfuhrsteuer mehr.
Dann halt von Zeit zu Zeit nach Hause fliegen. Wunderschön da, und wer weiss, der eine oder andere bleibt dann vielleicht da hängen. Mit einer der schönsten und eindrucksvollsten Orte unseres Landes. Wer mal bei Sturm auf der Insel war, vergisst den roten Brocken so schnell nicht wieder. Buch mitnehmen.
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und Avgas gibt's für ca. 1,90.- Euro!
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wenn es welches gibt ;)
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Gehört diese Insel zu den Bahamas?
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soweit ist es noch nicht mit dem
global warming ...
p.s.
ha, ha, der Oberlehrer Mueller hat mit einer bösen Bewertung zugeschlagen !
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Und PI auf dem Nummernschild ist gar nicht so schlimm, wie Hamburger immer so dreist behaupten.
Als Hamburger und Träger eines Pinneberger Nummernschildes bin ich hoffentlich ausreichend legitimiert, durch diesen fachfremden Beitrag das neue Bewertungssystem nicht allzu sehr zu "strapazieren".
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