Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

11. Dezember 2012: Von Holger Has an christof brenner
Hallo,

spätestens nach 10 Jahren ist alles (Steuerschuld + evtl. Straftat) verjährt.

mfg. TCII
11. Dezember 2012: Von Albrecht Sieber an Holger Has
Steuerschulden verjähren 10 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Wurde z.B. die Einkommensteuer für 2010 wie üblich Ende 2011 abgegeben, so verjährt eine damit verbundene Steuerstraftat am 31.12.2021. Wird die Steuerertklärung am 1. Januar 2012 abgegeben, so verjährt die entsprechende Steuerstraftat am 31.12.2022.
11. Dezember 2012: Von  an Albrecht Sieber
Es geht ja hier um Einfuhrumsatzsteuer und dazu noch um ein nichtdeutsches EU Land. Und dann auch noch der Vor-Vorbesitzer, der übrigens mittlerweile nicht mehr lebt. Ja, ist tatsächlich so.

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang