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Wenn ein Flugzeug in die EU eingeführt wird, zahlt man in dem Land die VAT, in dem man zuerst landet. Das war in DK 0%. Diese Abwicklung hat OPMAS übernommen und sich bezahlen lassen. Ein Eigentümerwechsel fand nicht statt und war auch nicht nötig.
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Wenn ein Flugzeug in die EU eingeführt wird, zahlt man in dem Land die VAT, in dem man zuerst landet. Das war in DK 0%. Diese Abwicklung hat OPMAS übernommen und sich bezahlen lassen. Ein Eigentümerwechsel fand nicht statt und war auch nicht nötig.
Entschuldigung, stimmt! Meine Beschreibung galt für den Fall, dass jemand ein Flugzeug in den EU kaufte.
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Wenn Sie sagen, es stimmt, dann kann ich ja wieder beruhigt schlafen. ;)
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Wenn ein Flugzeug in die EU eingeführt wird, zahlt man in dem Land die VAT, in dem man zuerst landet. Das war in DK 0%. Diese Abwicklung hat OPMAS übernommen und sich bezahlen lassen. Ein Eigentümerwechsel fand nicht statt und war auch nicht nötig.
Aber wenn man ausschließlich deshalb zuerst in DK landet um die Umsatzsteuer zu vermeiden, dann könnte eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen. Dem entgegen stehen Freizügigkeitsrechte in der EU (ich lande wann und wo ich will) und freier Warenverkehr. Ich denke die Finanzverwaltung hat hier einen schönen Fisch am Haken und wird das bis zum EUGH durchkämpfen.
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Nein, das waren sicher zufällige Erstlandungen in DK. Liegt doch auf dem Weg..
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Da hätten also nur die Wikinger so richtig schlechte Karten - halt, die sind ja auch nicht bei der EU, sondern nur beim EWR.
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Dann bleibt nur noch auswandern...
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Es wurde ja hier Umsatzsteuer nicht vermieden, sondern der in diesem EU Land übliche Satz bezahlt. Der lag eben bei 0%. Hat ja der Einführer nicht erfunden sondern ein EU Staat festgelegt......Wäre der bei 30% gewesen, würde das deutsche Finanzamt dann auch so einen Terz veranstalten?
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Wohl kaum. Wenn diese verfluchte Europäisiereung Nachteile für die Bürger bringt, dann ist das eben so und unabwendbar.
Wehe aber irgendwo könnte einer aus den Gesetzen Profit ziehen, dann ist der Teufel los.
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"Es wurde ja hier Umsatzsteuer nicht vermieden, sondern der in diesem EU Land übliche Satz bezahlt. Der lag eben bei 0%."
Köstlich. Wächst hier ein hoffnungsvolles Politikertalent heran? :-)
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Wächst hier ein hoffnungsvolles Politikertalent heran?
Nein, hoffnungsvolle Politikertalente zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Steuersatz 0% überhaupt nicht kennen - sondern vielmehr ständig neue Steuern und Abgaben erfinden, um für sich und ihre Klientel immer aus dem Vollen schöpfen zu können. Das Nichtvorhandensein einer Steuer betrachten diese Leute schon als Subvention.
mfG
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wer war das mit: rechte halbieren und pflichten verdoppeln?
mfg
ingo fuhrmeister
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der auch gesagt hat: in Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid
mfG ps: freue mich schon auf den Caipi
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das könnte der neue werbeslogan von rot-grün sein!
das wird dann ein neid-caipi....
aber mal zum thema: mit welcher berechtigung forschen denn MOF-boys bei den firmen? wenn nach europ. recht eingeführt
wurde, ist das luftfahrzeug in DEN rechtmäßig mit allen papieren eingeführt und vereinfuhrumsatzsteuert worden. belege sind
warscheinlich alle da - und gut ist!
mfg
ingo fuhrmeister
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... um einen alte Spruch anzupassen, das Finanzamt kennt weder grün noch rot noch schwarz noch gelb. Es kennt nur potentielle Steuerhinterzieher.
Es wäre doch schön, wenn die Kollegen vom FA, die da jetzt ein Fass aufmachen, mal für ein Jahr in Italien oder Griechenland hospitieren würden. Da würden die aber fündig werden, jeden Tag, ganz ohne sich anzustrengen ...
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Die Dänen sind EU.
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Wie ist das dann bei der (meist wohl erforderlichen!) Zwischenlandung in Grönland? Müsste der Flieger nicht eigentlich schon DORT verzollt bzw. zollrechtlich abgefertigt werden? Aus politischer Sicht ist es ein selbstverwalteter und autonomer Bestandteil des Königreichs Dänemark.
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unter EU Mitgliedstaaten in Wiki:
schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 3 Abs. 1 des Zollkodex der EU zu deren Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehören die dänischen Autonomiegebiete Färöer und Grönland sowie das französische Überseegebiet Saint-Pierre und Miquelon.
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