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20. Dezember 2011: Von Intrepid an Derk Dr. Janßen
Zitat: "Aber dann, wenn geflogen wird, muß entweder die charternde Firma oder aber der fliegende Pilot eine Genehmigung nach §20 LuftVG (Genehmigung von Luftfahrtunternehmen) vorweisen"

Wobei mich dieser Satz etwas irritiert. Kernstück eines Luftfahrtunternehmens ist das Betreiberzeugnis. Und daraus geht die Kombination aus Besatzung und Luftfahrtgerät hervor, mit der Betrieb gemacht werden darf. Eines von beiden einzeln ist meines Wissens nicht vorgesehen.
22. Dezember 2011: Von Derk Dr. Janßen an Intrepid
Im § 20 LuftVG heißt es "Betriebsgenehmigung" und im Fliegerenglisch "AOC": gemeint ist aber dasselbe!

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