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Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. August 2007: Von Uwe Grosser an Werner Jakobi
Hallo,

wie ich auch schon geschrieben hatte und der Anwalt
nun bestätigt hat,es gibt die 130% Regelung.
Im übrigen hat eine Erhöhung der Rep.-kosten der
Gutachter zu vertreten.Wenn in seinem Gutachten
die Rep.-kosten nicht passen,ist sein GA falsch
bzw. hat er das GA schlampig ausgearbeitet.Die Zahlen
im GA sind vom Gutachter der Vers. angegeben und
dementsprechend wird sich die Vers. auch daran halten.
Im übrigen wird der Gutachter von der Vers.noch
ordentlich einen eingeschenkt bekommen,da er den
Flieger nicht richtig totgerechnet hat, so das die
Hintertür mit den 130% noch offen ist.

Augenscheinlich hat der RA aber keine ausreichende
Beratung durchgeführt,da immer noch eine gewisse
Unsicherheit vorhanden ist.
Noch einmal ganz klar:Bei WB von 50ts. kann bis
65ts. ohne Probleme repariert werden.Das scheint
in deiner Absicht zu liegen-also ausführen!Diese Absicht
sollte dein RA der Vers. mitteilen und alles wird gut.
Viel Spaß weiterhin beim Fliegen nach erfolgter
Reparatur.
12. August 2007: Von Günter Friedl an Uwe Grosser
Hallo Kollegen,

ich würde den Anwalt mal fragen, wieviele derartige Schäden er denn schon abgewickelt hat?

Die 130% Regelung gilt (z.B. bei KFZ Schäden) nur im Haftpflichtfall, hier spricht man von einem sog. Integretätsinteresse das Geschädigten. Hier haben wir jedoch einen Kaskofall vorliegen, oder? Im Kaskofall gilt nicht das Schadenersatzrecht sondern das Vertragsrecht, also das, was vertraglich zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vereinbart worden ist. Also: Versicherungsvertrag lesen und Versicherungsbedingungen lesen. (Ich bin kein Jurist, habe aber viel mit KFZ-Schädn zu tun)

Üblicherweise ist es bei der Kasko so geregelt, daß repariert wird bis zum Wiederbeschaffungswert (WBW), nicht Wiederbeschafungsaufwand! Übersteigen die Reparaturkosten den WBW dann wird WBW minus Restwert minus SB reguliert. Es gibt natürlich die Möglichkeit, vertraglich eine andere Regulierung zu vereinbaren, daß muß man prüfen. Der Restwert kommt also in der Regel erst ins Spiel, wenn es bereits rechnerisch ein Totalschaden ist (aber auch hier: lese Deinen Vertrag).

Zum Gutachten: Im der Kz-Branche wird derzeit heftig vor Gericht gestriten, wer das Prognoserisiko trägt. Im Haftpflichtfall eindeutig der Schädiger. Im Kaskofall geht ein Grossteil der Rechtsprechung davon aus, die leistungspflichige Versicherung hat das Progoserisiko zu tragen, dshalb versuchen einige clevere Versicherungen dieses Thema per Klausel zu regeln. Ob das jedoch vor Gericht hält, bezweifle ich stark.

Happy Landings

Günter Friedl
13. August 2007: Von Werner Jakobi an Günter Friedl
Hallo, nochmal an alle, die sich für meine Sache interessieren,
die Versicherung hatte ja jetzt 25t überwiesen, mit einer Anschlussnote.
Der Makler eröffnete mir jetzt, ich hätte mit meinem Net-Auftritt ihm Schaden zugefügt, obwohl er sich sehr für mich eingesetzt hätte, ein weiteres Gespräch erübrige sich.
Alleine die Kosten, die die Versicherung jetzt schon verursacht hat durch das "Herrichten für den Sachverständigen, Überführen, Auseinanderbauen etc." belaufen sich auf € 10t, die Anwältin legte mir eher ein Aufgeben nahe. Ich blicke da ehrlich gesagt zu wenig durch.
Suche jetzt einen Anwalt der mit gehörigem Wissen um diese Problematik die Sache anfasst. Ist doch eigenartig, warum das jedesmal ähnlich verläuft und sich Versicherungen absichtlich zusätzliche Kosten genehmigen, statt einen "Fall" ordnungsgemäss abzuschließen.
8. Oktober 2007: Von Derk Dr. Janßen an Werner Jakobi
Hallo Herr Jakobi,

wir sind Rechtsanwaelte für Straßenverkehr, aber auch für Luftverkehr, und das schon seit sehr vielen Jahren.
Wir bieten an,ihre offensichtlich festgefahrene Sache eingehend zu überprüfen, wenn Sie uns beauftragen wollen.
Benachrichtigen Sie uns, und dann könnten wir starten.

Mit freundlichen Grüssen Dr. D. E. Janssen

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