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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo,

Zitat: "Das nächste gewerbliche Unternehmen ist vom betreffenden Flugplatz / Verein 150km entfernt. Leute, die einen Flug über Ihrer Heimat machen möchten müßte nach Ihrer Logik insgesamt 300km mit dem Autofahren um einen z.B. einen 15min Flug über Ihrem Landkreis zu machen, der dann aber insgesamt etwa 1:30 Std dauert, weil ja der hin- und Rückflug noch dazu kommt und damit die Kosten unakzeptabel (für den eigentlichen Zweck des Fluges) in die Höhe treibt."

Da liegt das Problem. Zu glauben, daß bei den "Gewerblichen" Goldgräberzeiten ausbrechen würden, würde man nur rigoros verbieten, daß ein Privat- oder Vereinspilot auch nur ein Bier (oder Cola oder Kaffee) von einem Mitflieger annimmt, das ist ein böser Trugschluss.

Aus meiner Erfahrung vom flachen Land kann ich sagen, daß absolut keiner der Vereins-"passagiere" 150km bis zum nächsten "großen" Flugplatz mit gewerblichem Anbieter fahren würde, um einen kleinen 20-Minuten-Rundflug über der Heimat zu machen. Das Thema, daß der Vereinsmotorsegler 75 EUR die Stunde kostet (für 20 Minuten), eine gewerbliche C-172 über 200 (und das dann gleich für 1,5 Stunden), kommt dabei noch gar nicht zur Sprache. Die Leute fahren nicht mal die 30 km bis zur Kreisstadt, wenn sie mal zu zweit oder dritt einen Rundflug machen möchten (bei uns gibt es nur Zweisitzer).

Diese ganze Diskussion ist nichts weiter als purer Futterneid in wirtschaftlich schlechten Zeiten. Bei den Schlachtern und im Bauwesen sind die Polen die Sündenböcke, bei den Damen und Herren gewerblichen Rundfliegern eben die "Vereine". Meine Sympathie hält sich in sehr engen Grenzen. Andererseits hält sich meine Sympathie auch in Grenzen, wenn sich ein "privater" aufführt wie eine Airline (Werbung, Homepage, Buchungssystem), und dann eine von einem Anwalt verbraten bekommt. Es gibt schließlich Regeln. Aber wenn die "gewerblichen" nicht bereit sind, diese Regeln durchzusetzen (Rall-Air hat es getan), dann siehe begrenzte Sympathie.

Und dabei hat es die gewerbliche Kleinluftfahrt noch vergleichsweise gut. Keine Preisbrecher aus Osteuropa oder von "Offshore". Noch nicht ... wenn das mal kommen sollte, dann wird man sich noch mit Wehmut an die vereinzelten "Privaten" erinnern ...

Gruß

StefanJ
18. Dezember 2005: Von Max Sutter an Stefan Jaudas
Ist die ganze Diskussion nicht ein wenig akademisch? Oder weiß jemand, ob der Zentralverband deutscher Taxiunternehmen (oder wie er auch immer heißen mag) bei den Betreibern der Internetseiten www.mitfahrzentrale.de oder www.mitfahrgelegenheit.de beschwert hat? Oder auch bei jenen Mitfahrzentrale-Büros in der Nähe von Bahnhöfen in Großstädten? Da wird nämlich seit jeher ein Beförderungsentgelt auf Basis Selbstkosten ausgemacht, also weit unter der gewerblichen Kalkulation.

Dort, wie auch bei der Vereins-Mitnahmefliegerei, wird doch meistens eine Transportleistung abgewickelt, welche ohne dieses Angebot gar nicht nachgefragt würde. Keinem Student käme es in den Sinn, von Schwennigen nach Mannheim mit dem Taxi zu fahren. Genauso unternehmen viele eben nur deswegen einen Rundflug, weil sie davon gehört haben, dass es ein paar Leute vom örtlichen Fliegerverein zu Selbstkosten machen. Den Verein unterstützen und gleichzeitig einen Rundflug genießen, so einfach ist das. Soviel Freiheit sollte der Bürger noch haben. Ohne Gegenbescheid würde ich jedenfalls davon ausgehen, dass sich die Rechtslage beim Mitfliegen gegenüber dem Mitfahren nicht grundsätzlich unterscheidet.
18. Dezember 2005: Von Intrepid an Max Sutter
Auch ein Argument in der Diskussion, wenn es in der Praxis auch nicht immer genauso stimmt:

Wenn ich mich als Passagier einem Privatpiloten anvertraue, dann muss ich selber mir ein Bild von seinem Vermögen oder Unvermögen machen. Wenn ich einen Flug kaufe, dann gehe ich davon aus, dass ein (mir als Passagier unbekanntes) System diese Aufgabe übernimmt.

Aber wenn ich einen Flug kaufe und der dem Anschein nach gewerbliche Anbieter ist in Wirklichkeit ein Privatpilot, bleibt diese kritische Prüfung gänzlich aus.

Damit habe ich nicht gesagt, dass ein Privatpilot immer am Limit fliegt und ein gewerblicher Pilot stets gut im Training ist. Aber ein Luftfahrtunternehmen überprüft die Fertigkeiten seiner Piloten mindestens zweimal im Jahr, dazu kommen noch diverse Schulungen.
18. Dezember 2005: Von Rudolf Winter an Stefan Jaudas
Hallo StefanJ,

die Unterstellung von Futterneid in schlechten Zeiten kann so nicht stehenbleiben, sie geht völlig am Thema vorbei. 2005 war eines der besten Jahre in der Executive Fliegerei überhaupt...

Nichtsdestotrotz kurz nocheinmal in Stichwortform:

Derzeit sind KEINE Selbstkostenflüge erlaubt, es gibt sie schlichtweg nicht mehr.

Wir scheinen alle der Meinung zu sein, das dieser Zustand so nicht gut ist. Wie also könne die Berechtigten Interessen der Privatpiloten, der gewerblichen Luftfahrt und besonders die der ahnungslosen Paxe gewahrt werden?

Betrachtet man nur den Sicherheitsaspekt müsste warscheinlich der überwiegenden Mehrheit der deutschen Piloten aufgrund von ungenügendem Training und Fähigkeiten die Mitnahme von Paxen, sowie der Überflug von dichtbesiedeltem Gebiet untersagt werden... Und dies ist durch JAR FCL definitiv nicht besser geworden...

Betrachtet man nur die fiskalische Seite würde warscheinlich jeder Privatpilot die Vergütung für seinen Flug frei festlegen wollen und jedes Luftfahrtunternehmen Flüge gegen Entgelt von Privaten verbieten.

Ich habe meine Vorschlag zur Lösung des Dilemmas bereits vorgestellt und warte auf konstruktive Vorschläge...

Übrigens, glücklicherweise gilt die JAR OPS nicht nur für Deutschland... es ist also nicht damit zu rechnen, das die oh so bösen Horden aus dem Osten oder Übersee einfallen...

R. Winter
19. Dezember 2005: Von RotorHead an Rudolf Winter
Nur nebenbei bemerkt: ein Luftfahrtunternehmen, dass nur Rundflüge betreibt, benötigt kein AOC nach JAR-OPS.

Wer gegen Entgelt seine Flugdienste anbietet, handelt u.U. nicht nur ordnungswidrig wegen § 58 Abs. 1 Nr. 5 LuftVG, sondern als Inhaber einer PPL auch strafbar wegen § 60 Abs. 1 Nr. 2 LuftVG.

Einem PPL-Inhaber sollte klar sein, dass er mit dieser Lizenz nicht gewerblich fliegen darf und beruflich nur als Fluglehrer oder Schlepppilot. Andernfalls fliegt er OHNE Lizenz.

In diesem Thread wurden auch N-registrierte Flugzeuge erwähnt. Hierzu sei angemerkt, dass die FAA jegliche "Compensation" für PPL-Inhaber untersagt. Ein Fluggewerbe innerhalb Deutschlands mit N-registrierten Flugzeugen dürfte wohl kaum die notwendigen Genehmigungen erhalten. Die Regeln der ICAO sehen außerdem vor, dass jeder Mitgliedsstaat an der Verfolgung von Verletzungen des Luftrechts anderer Mitgliedsstaaten mitwirkt.

Spätestens mit Kenntnis dieser Tatsachen sollte man mit dem Anbieten von entgeltlichen Flügen sehr vorsichtig sein.

Irgendwelche "Argumente", dass die gegen Entgelt angebotenen Flüge andernfalls sowieso nie stattfinden würden, rechtfertigen diesen Missbrauch keinesfalls.
19. Dezember 2005: Von Philipp Tiemann an RotorHead
Deine Aussage erweckt den Eindruck, FAA-PPLer dürfen von Paxen kein Geld nehmen. Das ist doch falsch. Die "compensation" die du ansprichst, bezieht sich nur auf die Leistungen als Pilot. Dies darf in der Tat nicht angenommen werden. Wohl aber darf er (einen Teil) der Kosten eines Fluges mit seinen Paxen teilen. Dies sind die klar variablen Kosten des Flugzeugs wie vor allem Sprit, Öl und Gebühren. Diese Posten müssen durch alle Insassen, also auch den Piloten geteilt werden. Fixe oder quasifixe Kosten zählen ausdrücklich nicht dazu.

Diese Bemerkung nur am Rande.

Dies steht auch so im Buch "Fliegen in den USA".
20. Dezember 2005: Von  an Philipp Tiemann
Philipp Tiemann, Markus Engelmoser:

„Geldwerte Leistungen“ oder auch „Entgelt“ sind klare und verständliche Begriffe. In USA, Großbritannien und in fast allen ICAO-Ländern ist das Fliegen für geldwerte Leistungen (hire, reward or compensation) für Privatpiloten nicht gestattet.

„Private pilots are allowed to fly by themselves or with passengers, provided they do not accept compensation for their services.“ FAA Aviation Law

Siehe: FAR 61.113 (formerly 61.118) oder
im Web: https://www.avweb.com/news/avlaw/186346-1.html.

Wenn auch Dr. Schwahn und andere Fliegerfibeln über das Fliegen in USA herausgeben, sind diese nicht rechtsverbindlich oder zitierfähig.

Deutschland, die Schweiz und Österreich haben ICAO-Sonderregelungen. Hier dürfen PPLer in Lfz mit bis zu vier Sitzplätzen, Paxe gegen Entgelt mitnehmen – solange sie es nicht „gewerblich“ tun.

Ach ja!
PS: Stefan Jaudas: Es war zu erwarten, dass Sie für diesen armseligen Schönhagener Hauptmann von Köpenick eine derartig affine Neigung hegen. Denn er verkörpert genau die Verhältnisse, die Sie so sehnlich herbeiwünschen.
21. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Herr Villiers,

danke gleichfalls.

Ich habe eigentlich auch nicht erwartet, daß Sie auch nur eine einzige belastungsfähige Quelle für diesen angeblichen "Schönhagener Hauptmann von Köpenick" oder diesen "Unfallbericht" anführen können.

Und lesen Sie bitte Beiträge ganz. Ich habe hier gar nichts "herbeigesehnt".

MfG
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: Zu Wilhelm Voigts Zeiten war Fliegerei noch kein wirkliches Thema ...
21. Dezember 2005: Von Markus Engelmoser an 
„Geldwerte Leistungen“ oder auch „Entgelt“ sind klare und verständliche Begriffe...

Bestimmt, aber eine geldwerte Leistung kann auch nur ein erhaltener Vorteil sein, z.B. Uebernachtungen, das Ueberlassen eines Fahrzeuges etc. und ist eigentlich nur fiskalisch relevant - und da... tut es meist weh! Entgelt hingegen ist immer BEZAHLUNG.

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