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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. November 2005: Von  an Intrepid
Hallo zusammen,

dass die momentanen Regelungen und Auslegungen der §20 LuftVG i.V.m. §24 LuftVZO mehr als unbefriedigend sind steht wohl außer Frage, was aber an selbstherrlicher "Eigennützigkeit" von den Herren Gewerblich-Fliegern verlangt wird ist schon mehr als abenteuerlich...

Obwohl ich die berechtigten Interessen gewerbl. Luftfahrtunternehmen durchaus verstehen kann, sollten die Herren Unternehmer, die ständig von Bürokratieabbau reden, mehr Eigenverantwortung und persönlicher Freiheit reden, mal schön auf dem Teppich bleiben, und hier auf einmal wird wieder nach dem Staat gerufen...

Denn:
z.B. jeder Sportverein hat das Recht und auch die Notwendigkeit, sein Anliegen und seinen Sport der Öffentlichkeit / Bürger näher zu bringen.
Alle Möglichkeiten, die normale Vereine haben, Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen, werden den Luftsportvereinen abgesprochen! Das kanns es ja wohl nicht sein.
Ein gut organisierter Verein bildet auch nur Vereinsmitglieder aus, schließlich will er Nachwuchs haben.
Daher sind in der Regel auch die Mitgliedschaft Pflicht!
Wo hier das Problem liegen soll, erschließt sich mir nicht.
(Artikel 9Abs. 1 und 3 GG)

Das geht offenbar, wenn man den PuF-Artikel zu Augsburg liest, soweit das Unternehmer sich mehr mit Abmahnungen, beschäftigen, als mit dem Kerngeschäft... könnte man bei der Lektüre zumindest vermuten.

Was ich allerdings unerhört finde ist, dass dies - lt. PuF -offenbar soweit geht, dass Studenten in Finanznöten als fingierte Flugschlüer etc. zur Aufdecken eines "vermeintlichen" unlauteren Wettbewerbers durch die Lande ziehen, um hinterher die große Anwaltskeule aus dem Sack holen zu lassen.
Als was ich eine solche Vorgehensweise bezeichnen würde, lasse ich hier lieber weg...

Klar ist, dass an Flugplätzen, an denen sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Vereine sind, anders Verfahren werden muss. Erwachsene Menschen sollten dies aber durch Gespräche regeln können und nicht solche "Tänze" aufführen.

Was das Engagement von Behördenmitarbeitern in Aero-Clubs betrifft, so sind die Äußerungen der beiden Vorredner ja wohl völlig daneben...

Zitat:
"Aber das liegt eventuell an dem Interessenskonflikt der Mitarbeiter der aufsichtführenden Behörde,..."

FALSCH!
Piloten, die z.B. einen CPL, ATPL haben und bei einer entsprechenden Behörde arbeiten, dürfen NICHT am Einsatz-Flugplatz einer wie auch immer gearteten gewerblichen fliegerischen (Free-Lancing etc.) nachgehen, nämlich aus genau den Gründen eines Interessenkonfliktes.

Ein normaler PPL-A Inhaber, der sein Recht nach Artikel 2 GG ausübt und sich in einem (Luftsport-)Verein engagiert und dort auch fliegt, kann dies jederzeit tun, schließlich tut er dies in seiner Freizeit! Hier gibt es keinen Interessenkonflikt!
Diese Grenze sollte jeder Behördenmitarbeiter kennen und entsprechend verfahren. Normalerweise klappt dies auch!

Die Argumentationsweise der beiden o.g. Herren, die ja schon fast einem Verbot der individuellen Entfaltungsmöglichkeiten gleich kommt, hat in der geäußerten Form vor keinem Gericht bestand. Eine so fadenscheinige, durchschaubare und von Eigennutz bzw. Selbstschutz geleitete Argumentation ist ja schon peinlich. Da wird verzweifelt alles herausgekramt, was man nur irgendwo in der Rechtsberatungskiste finden kann.
Armselig...###-MYBR-###
Zitat:
"... die sich diese "Gastflüge" als Zuverdienst für ihren Verein am Heimatort ja selber wünschen."

Als Zuverdienst absolut abzulehen! Da geb ich Ihnen Recht.
Aber die überwiegende Mehrheit fliegt zum Stundensammeln und nicht um einen Gewinn zu erzielen. Das hat nämlich etwas mit der Philosophie einer Vereinsmitgliedschaft zu tun.

Zitat:
"... Mich würde mal eine Statistik interessieren, wieviele Behördenmitarbeiter den Vereins- bzw. Hobbypiloten zuzuzählen sind und wieviele der gewerblichen Luftfahrt."

Ja und?????
Wollen Sie die Vereinsmitgliedschaft verbieten? Ist ja lächerlich! Bei der Gewerblichkeit siehts da schon anders aus!
Genau das ist ja gerade die Krux der derzeitigen luftrechtlichen Regelung / Problematik, dass es eben nicht zur Zufriedenheit aller EINDEUTIG geregelt ist!

Und noch eines an die Adresse der o.g. "Hüter des Wettbewerbes":
Die Frage der Anzahl der "Behördenmitarbeiter", die ggf. auch gewerblich tätig sind, stellt sich eigentlich anders:
Es gibt genug Fluglehrer oder Anerkannte Sachverständige für Checkflüge etc., die zwar nicht direkt von der Behörde angestellt, wohl aber für diese tätig werden, gleichzeitig sind sie aber auch gewerblich tätig.
Das ist wohl dann in Ordnung?

Oder sollte man nicht auch da den Maßstab des Interessenkonfliktes anführen, denn dem Fluglehrer auf der eínen Seite, könnte man auch entsprechende geschäftsmäßiges Interesse daran "unterstellen", dass er bei den späteren Checkflügen auch genug "Kundschaft" hat...

Das Thema ist ein weites, konfliktbehaftetes Feld, das dringend eindeutigerer Regelungen bedarf, ansonsten geht das gegenseitige Anschwärzen weiter, was der Allgemeinen Luftfahrt in einem Land, das in seiner Mehrheit sowieso ein "riesiges Problem" mit der privaten Fligerei hat, noch mehr Wasser auf die Mühlen gibt.

Und das kann keinesfalls im Interesse IRGENDEINER Seite sein!

Übrigens, was ist mit der Statistik / Anzahl der Piloten, die heute als ATPLer Airliner kutschieren, aber in Ihrer Freizeit weiterhin Ihrem Verein z.B. als Segelflieger oder ehrenamtlicher Fluglehrer treu sind (was unbeschritten ein Vorteil für die Schüler ist, denn sie haben eine Profi an Ihrer Seite), weil sie dort das Fliegen gelernt haben????

Wollen Sie dies auch verbieten?
Über 70% der heutigen Linienpiloten haben ihr Handwerk in der allgmeinen Luftfahrt bzw. in Vereinen begonnen und das Fliegen gelernt.

Haben die o.g. Herren eigentlich schon Ihre Wurzel vergessen oder wurden Sie bereits mit der "Lizenz in den Windeln" geboren???

Denken Sie mal darüber nach...

Grüße,
TS
7. November 2005: Von Intrepid an 
Wenn der Besucher eines Flugplatzes sich bei dem Mitglied eines Vereines über die Tätigkeiten in diesem Verein erkundigt, zur Veranschaulichung im Vereinsflugzeug mitgenommen wird, sich anschließend über die entstandenen Kosten unterichten lässt und einen entsprechenden Betrag in die Vereinskasse bezahlt, sehe ich auch nicht das Problem.

Wenn aber an einem schwarzen Brett am Eingang zum Flugplatz eine Karte der Umgebung mit Luftaufnahmen der Sehenswürdigkeiten, Routenführungen und festen Preisen aufgehangen ist, kann ich den Unterschied zu den Tätigkeiten eines gewerblichen Luftfahrtunternehmens nicht erkennen mit der einen Ausnahme: das Unternehmen muss einen erheblichen Aufwand betreiben, solche Flüge anzubieten, der Verein nicht.

Solche Werbung von Privatpersonen um "Mitflieger" findet man ja sogar gelegentlich z.B. im Internet bzw. bei ebay.

Vereine schreiben auch an die Flughafengebäude Aufrufe wie "Rundflüge", und ein Zusammenhang zum Werben um Mitgliedschaft ist nicht zu erkennen. Es werden z.B. die Besucher eines Campingplatzes in der Umgebeung beworben, die 2 Wochen später wieder aus dem Urlaub abreisen.

Gewerbliche Unternehmen, die zu großen Teilen ihren Umsatz mit Rundflügen erwirtschaftet haben, melden Insolvenz und an diese Stelle treten Vereine, die jetzt (sogar preisgünstiger, natürlich!) die Geschäfte übernehmen. Und diese Vereine haben feste Mitarbeiter mit festem Gehalt! Aber kein Betreiberzeugnis, keine Berufspiloten etc. Das kann es wirklich nicht sein.

Dann soll doch das Rundfluggeschäft offiziell und gänzlich jederman möglich sein. Der Unternehmer meldet ein Gewerbe an, versteuert seine Einnahmen und beschäftigt jeden beliebigen Piloten mit gültiger Lizenz, läßt seine Flugzeuge von einem "Motorflugwart" in Schuß halten und verzichtet auf das ganze Brimborium wie AOC, Checkflüge, Stundennachweise und und und.
7. November 2005: Von  an Intrepid
Hallo Peter,

Zitat:
"... und an diese Stelle treten Vereine, die jetzt (sogar preisgünstiger, natürlich!) die Geschäfte übernehmen. Und diese Vereine haben feste Mitarbeiter mit festem Gehalt! Aber kein Betreiberzeugnis, keine Berufspiloten etc. Das kann es wirklich nicht sein."

Absolut richtig! Da sind wir aber voll einer Meinung, denn hier wäre eine offensichtliche Gewinnerzielungsabsicht und Professionalität gegeben, was dem Wesen eines Vereins absolut zu wider läuft. Keine Frage!

Grüße,
TS
7. November 2005: Von  an 
Herr Schmidt,

Wenn es um einen Sachverhalt geht, verliere ich schnell das Vertrauen in der Berichterstattung, wenn gleichzeitig persönliche Angriffe mit nicht nachgewiesenen, Ruf schädigenden Behauptungen für die Beweisführung herhalten sollen.

Entweder sind „ die momentanen Regelungen und Auslegungen der §20 LuftVG i.V.m. §24 LuftVZO mehr als unbefriedigend“ –oder ich bin vollends für die freie Gewerbetätigkeit für jedermann. Ob die Augsburger Flugschule PC-korrekt im Sinne der Haager Landkriegsordnung handelte interessiert mich nur zweitrangig.

Fest steht, dass Luftfahrtunternehmen einerseits mit größtenteils widersinnigen behördlichen Auflagen (und Kosten) belastet werden, während andererseits Privatpersonen als UL-Flieger, PPLer, Vereine oder Flugschulen offenbar völlig frei sich gewerblich in der Luft entfalten können.

Fest steht ferner, dass in dem o.a. Artikel PuF Stellung bezieht gegen nachvollziehbaren Interessen der professionellen, gewerblichen Luftfahrt. Schade!

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