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24. Juli 2022: Von Alexandra Eckelmann an Alexandra Eckelmann

Einen schönen Sonntag wünsche ich euch allen!

Nun ist der letzte Beitrag ja eine ganze Weile her, zu einer schlussendlichen Lösung kam es auch leider noch nicht, allerdings wollte ich dennoch ein kurzes Update durchgeben, bevor ich alles wieder vergesse. In jedem Fall sind einige Dinge passiert, die ich auch nach wie vor nicht recht durchschaue, aber nun gut. An der Stelle nochmals herzlichen Dank für euren Support!

Ein Verhandlungstermin ist für Oktober angesetzt worden, nachdem mehrere Versuche, die Sache via Mediation mit Hilfe eines Güterichters zu lösen, gescheitert sind (das lag nicht am Verkäufer oder uns, sondern hauptsächlich an Corona).

Zunächst einmal möchte ich erneut Bezug auf die "Owner Accepted Parts"-Regelung nehmen: Diese hielt ich ja auch für eine Möglichkeit, allerdings hat uns das LBA darüber informiert, dass diese Regel sich ausschließlich auf neue Teile ohne Form 1 bezieht, sie gilt keinesfalls für gebrauchte Komponenten. Ob das nun am Ende exakt so ist - Leute, ich habe keine Ahnung, denn andauernd widerspricht sich jemand oder weiß nicht, welche Regel für was Gültigkeit besitzt.

Das LBA war ansonsten sehr hilfsbereit und engagiert, in den letzten Monaten gab es noch häufiger Kontakt, jedoch fehlte uns bis vor kurzem nach wie vor eine Aussage zu dem Problem mit den Teilen aus dem Crash-Flugzeug und dass diese jeweils immernoch ein Form 1 besitzen, welches sie als Neuteile ausweist. Bis heute haben wir keine Dokumente wie Prüfberichte o.ä. erhalten, der Hersteller spricht zwar noch mit meinem Lebensgefährten, ist aber, was ich nachvollziehen kann, schwer genervt, weil er bis heute sagt: "Ich habe alles richtig gemacht."

Ich habe mich in den EASA Part M eingearbeitet, aber ehrlich gesagt, je mehr Infos ich recherchiere, desto mehr Dokumente mit jeweils gern mal mehreren Hundert Seiten sind nötig, um einen wirklichen Überblick zu bekommen. Daher will ich mich nicht so aus dem Fenster lehnen, das schadet mehr als dass es nutzt, ich denke jedoch nach wie vor, dass diese Teile so nicht hätten verwendet werden dürfen, sprich, ohne Prüfung etc. Part M sagt ja sehr klar aus, wie mit Teilen, die in einen Unfall/Vorfall verwickelt waren, zu verfahren ist. Was mich persönlich etwas stutzig gemacht hat, war der Punkt in Part M, der sich auf die Lufttüchtigkeit eines Flugzeugs bezieht. Denn wenn nicht, frei wiedergegeben, mit allen Teilen im Flugzeug nach den Vorgaben verfahren wird, muss das Flugzeug am Boden bleiben und ist im Prinzip nicht lufttüchtig, da nicht nachvollzogen werden kann, was wann mit welchem Teil geschehen ist. Jedoch sagte der Hersteller, er hätte alles getestet, rückt aber eben leider keine entsprechenden Nachweise raus. Aus diesem Grund haben wir erneut das LBA kontaktiert, in der Hoffnung, über die Behörde einen Nachweis zu erhalten, denn das LBA hat mittlerweile zwei Mal beim Hersteller angefragt und die Geschichte des Flugzeugs überprüft. Beim zweiten Mal hieß es erneut: "Alles gut, keine Sorge.".

Ich erinnere hier nochmal an das Rundschreiben/Merkblatt des LBA "Verwendung gebrauchter Teile bei der Herstellung von Luftfahrtgerät". Darin heißt es, dass die Installation gebrauchter Teile verboten ist, es sei denn, der Hersteller des Luftfahrtgeräts erhält eine Ausnahmegenehmigung, welche beim LBA zu beantragen ist.

Nun, kurzum, wir haben vom LBA vor rund einer Woche ein Dokument erhalten, genau diese Genehmigung. Klingt erstmal gut, ist aber seltsam, denn diese Erlaubnis wurde erst im Juni 2022 erteilt und bezieht sich auf eine telefonische Anfrage des Herstellers von Anfang 2021. Weiterhin teilte das LBA mit, das Flugzeug sei somit lufttüchtig. Rückwirkend. Fünf Jahre später, Erstzzlassung des Flugzeugs war 2017.

Die Genehmigung enthät eine Liste der Teile, um die es geht, allerdings fehlen darin einige, für die es dementsprechend nach wie vor keine Genehmigung gibt. Außerdem widerspricht die Erlaubnis für die Verwendung gebrauchter Teile immernoch den Form 1s., die eben nicht "inspected/tested", "repaired" o.ä. ausweisen. Dazu haben wir bisher keine Stellungnahme erhalten. Es blickt einfach niemand durch.

Ich enthalte mich, soweit möglich, einer Bewertung des Verhaltens, da ich von einem Einzelfall ausgehe und ich auch fest daran glaube, dass wir noch mehr Informationen bekommen werden. Ich denke, das LBA wollte meinem Lebensgefährten im Grunde helfen, da er sich Sorgen ob der Lufttüchtigkeit gemacht hat, die mit dieser Genehmigung offiziell gemacht werden sollte. Das Flugzeug bleibt dennoch am Boden, da nicht alle Teile aufgelistet wurden und es den Fall einer rückwirkenden Genehmigung so irgendwie nicht gibt, jedenfalls habe ich rein gar nichts dazu gefunden.

So, das war's erstmal, es bleibt in jedem Fall doch ganz interessant und ich hoffe, die Sache wird sich klären.

Herzliche Grüße

Alexandra


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