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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. September 2021: Von Alexandra Eckelmann an Holgi _______

Hi und vielen Dank für all den Input!

Ich versuche, auf alles einzugehen.

Das LBA wurde bereits informiert. Was dort genau passiert, wissen wir nicht. Unter anderem aber sagte der MA uns dort schon, dass es wahrscheinlich keine größeren Konsequenzen geben wird, obwohl der Vorgang so nicht in Ordnung ist. Es handele sich vermutlich um einen Einzelfall und für die Öffentlichkeit bestehe keine Gefahr, was immer genau das bedeuten soll. Da will ich auch nicht zu weit vorgreifen, da die Sache noch läuft.

Ich habe mich wahrscheinlich nicht klar genug ausgedrückt, tut mir leid. Es klang wohl so, als hätte mein Lebensgefährte das Flugzeug beim Hersteller gekauft. Dem ist nicht so. Er hat es von einem Privatmann, und zwar dem, der auch das Unfallflugzeug in den Wald gesetzt hat. Darüber wurde mein Lebensgefährte beim Kauf aber eben nicht informiert, sprich, dass es sich um kein unfallfreies Flugzeug handelt, sondern um eine Zelle mit Absturzteilen, deren Prüfung usw. eben nicht dokumentiert wurde, sonst hätte er den Flieger nicht gekauft, einfach aus Vorsicht schon nicht. Da ist ja jeder anders. Er hat vor Ort bei Besichtigung alles soweit geprüft, wie man es eben macht, aber da aus keinem Form One ersichtlich war, dass es sich um gebrauchte Teile handelt, die einen etwas speziellen Lebenslauf haben, hat er es eben als unfallfrei gekauft.

Es geht nicht darum, dass wir Ansprüche ggü. dem Hersteller haben, die haben wir nicht, soweit ich weiß. Das LBA hatten wir kontaktiert, weil wir selbst bis vor kurzem nicht wussten, was wir davon halten sollen und ob das so in Ordnung ist.

Die Reihenfolge war also: Flugzeug als unfallfrei gekauft (privat zu privat). Erheblich später dann heraus gefunden, dass das Kennzeichen schon mal mit einem anderen Flieger unterwegs war, der abgestürzt ist. Dann beim Hersteller nachgefragt, der hat den Einbau der Unfallteile in die jetzige Zelle bestätigt (die der Verkäufer nach dem Absturz dort bestellt hat), aber auch gesagt, er hätte da nichts dokumentieren müssen, die Teile seien geprüft worden, wofür es keinerlei Belege gibt. Danach bzw. gleichzeitig Kontakt zum Verkäufer, der hat ebenfalls, da wir bereits das Ja vom Hersteller hatten, eingeräumt, dass er den Hersteller angewiesen hat, die Teile aus seinem alten Flieger zu verbauen. Er bot an, den Motor tauschen zu lassen, hat dann aber den Kontakt abgebrochen. Wir haben dann Austro Engines, den Hersteller des Motors, kontaktiert, der eben sagte, der Motor hätte dort bei ihnen geprüft werden und ein entsprechendes Form One erhalten müssen, wie die anderen Unfallteile auch, aus dem hervor geht, was genau gemacht werden musste bzw. ob die Teile wirklich bedenkenlos wieder verbaut werden können.

Es folgte weiterer Schriftverkehr mit dem Hersteller, der dann nur noch sagte, es wäre doch wohl logisch, dass es sich um gebrauchte Teile handelt, nämlich aufgrund der Herstellungsjahre. Das aber ist falsch, da einige Teile, die nach dem Absturz endgültig hinüber waren, nicht verwendet werden konnten. Diese neuen Teile (wir wissen, dass sie neu sind, da wir mittlerweile eine genaue Aufstellung von abgestürzten und neuen Teilen haben), haben größtenteils die gleichen Baujahre wie die aus dem Unfallflugzeug, da sie lange gelagert wurden. Sprich, aus den Herstellungsjahren kann man rein gar nichts ableiten.

Ich hatte von dem Herrn aus den USA noch die "Easy Access Rules for Continuing Airworthiness" (glaube, so nennt sich das) bekommen, da steht auch wieder dasselbe - so darf es nicht gemacht werden. Ich will gerne allen Beteiligten glauben, dass sie alles richtig gemacht haben, aber ich bezweifle es doch sehr.

Und ja, das Kind ist in den Brunnen gefallen, leider.

Edit: Es gab ja vom Hersteller eine Konformitätserklärung nach Abschluss aller Arbeiten, die würde laut seiner Aussage reichen. Dem LBA war das Flugzeug also als komplett neu "vorgestellt" worden, daraufhin gab es die Lufttüchtigkeitsbescheinigung. Das LBA kann ja auch nicht jedes Teil einzen prüfen, da wird auf den Hersteller vertraut. Nur, selbst wenn sie das getan hätten: Es gab ja kein Form One, in dem ein Teil als gebraucht und repaired, tested/inspected oder overhauled gekennzeichnet wurde. Überall steht "new", ohne irgendwelche Vermerke oder Historie, was nach dem Absturz damit passiert ist. Das ganze ist irgendwo sehr merkwürdig.

1. September 2021: Von Bernhard Tenzler an Alexandra Eckelmann Bewertung: +2.00 [2]

So wie Du die Sachlage beschreibst, der wissentliche Verkauf eines Unfallmuster als unfallfrei, sollte rsdoch gute Aussichten geben den Kaufvertrag zu wandeln. Im KFZ Bereich gibt es dafür zu Hauf Beispiele.

1. September 2021: Von Sebastian G____ an Alexandra Eckelmann Bewertung: +1.00 [1]

Für mich klingt das so als gäbe es gar kein neues Flugzeug im eigentlich Sinn. Es gibt ein verunfalltes Flugzeug für das als Ersatzteil ein neuer Rumpf? bestellt wurde. Diese Rumpf wurde "in das bisherige Flugzeug eingebaut". Damit braucht man nur ein form 1 für das Ersatzteil Rumpf. Alle Teile die schon da sind brauchen an der Stelle erst mal keine Papiere, denn sie sind ja schon im Flugzeug verbaut. Faktischt baut man damit natürlich ein "neues" Flugzeug aber rechtlich repariert man eines das schon da ist und braucht nur Papiere für Teile die neu hinzu kommen oder die man im Rahmen des Unfalls als defekt deklariert hat.

Ein andere Frage ist ob man wegen des Unfalls einzelne Teile, hier insb Motor z.B. wegen sudden stop hätte separat prüfen lassen müssen/sollen.

Und noch mal eine andere Frage ist was der Verkäufer über die Geschichte hätte sagen müssen. Dafür müsste man den Kaufvertrag betrachten ob er es dort als unfallfrei verkauft hat.

Dazu muss es aber eigentlich einen Haufen Papiere geben. Da muss es einen Part145 Wartungebtrieb geben der die Reparatur gemacht hat, einen Prüfer der das unterschrieben hat etc. Ich habe ein Flugzeug nach einem Unfall neu aufgebaut und da gab es am Ende einen sehr dicken Ordner dazu...

2. September 2021: Von Wolff E. an Bernhard Tenzler Bewertung: +1.00 [1]

Aus meiner Sicht auch ein Verkauf mit dem Vorsatz zu verschweigen, das es nicht unfallfrei ist. Anwalt einschalten und Rückabwicklung beantragen. So einen Flieger verkaufts du nie wieder. Der bleibt bis zum Schluß "Familienbesitz".

2. September 2021: Von Hubert Eckl an Wolff E.

.... ist übrigens verblüffenderweise auch so mit einer nichtzertifizieren Neulackierung, selbst wenn sie noch so professionell ausgeführt.

2. September 2021: Von Joachim P. an Sebastian G____
Bei diesem Gedankenspiel müsste das Ding aber die Werksnummer behalten?
2. September 2021: Von Jens V. an Alexandra Eckelmann

ah....so wird langsam ein Schuh raus

Denke da braucht es eine Einzelfallprüfung (ich gehe mal davon aus, dass der Flieger soweit o.k. ist - was ja auch soweit durch den Hersteller bestätogt zu sein scheint) - wobei da ein Profi sicher nochmal den Blick in die L Akte werfen sollte.

Glaube daher ist es eher ein Kaufvertragsthema

Im ULForum gab es letztes Jahr einen ähnlichen Fall, der letzendlich vor Gericht geklärt wurde. Ging da um einen Unfallflieger und unklare Dokumentation und auch im Kaufbertrag gab es keine Hinweise (War eine Zodiac in Dankern)

Der Betroffene war sehr offen und vielleicht macht da ein Austausch Sinn?

3. September 2021: Von Alexandra Eckelmann an Jens V.

Hallo,

herzlichen Dank für all die Beiträge, sorry, ich hab gestern keine Zeit gefunden, zu antworten.

Zum Thema "Kaufvertrag" - den wollte mein Lebensgefährte rückabwickeln, nachdem alles rausgekommen war. Wie geschrieben, gab es auch Kontakt zum Verkäufer. Der zeigte sich insofern einsichtig, als dass er alles zugegeben hat, zumindest im Sinne von "Ja, in der Zelle stecken Teile aus dem Unfallfugzeug". Dann bot er an, den Motor tauschen zu lassen bzw. wollte er ein Angebot einholen, welches sich aber nur darauf bezog und nicht auf die anderen Teile, die in den Fall involviert sind. Danach kam nichts mehr. Er hatte sich wohl mit einem Betrieb in Verbindung gesetzt, danach aber den Kontakt abgebrochen. Wir haben dann selbst ein Angebot bekommen, der Tausch aller betroffenen Teile kostet um die 80.000 Euro. Also machte mein LG das Angebot, die Sache so zu regeln und das Flugzeug dafür zu behalten, ohne Erfolg.

Es meldete sich dann ein Rechtsanawalt, der behauptete, dass es sich nur um Zubehör handeln würde, daher würde er eine Rückabwicklung ablehnen. Zubehör wären aber nur Dinge wie Sitzpolster oder Flächenbezüge usw., ohne Motor zB wäre das ja ein ganz anderes Flugzeug. Ergibt irgendwo keinen Sinn. Nach einigem Hin und Her war klar - der Verkäufer mauert und macht dicht. Uns blieb am Ende nichts anderes übrig, als eine Klage einzureichen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Einige Wochen später hieß es dann natürlich, der Verkäufer hätte nichts verschwiegen. Im Vertrag würde zwar "unfallfrei" stehen, aber mündlich hätte er was anderes behauptet. Mein Lebensgefährte hätte das ausgenutzt und von Anfang an geplant, daraus Kapital zu schlagen. Aber gut, das sind Sachen, zu denen keiner was sagen kann, darum muss sich Justizia kümmern.

Nun steht das Ding irgendwo im Nirgendwo in einer Reithalle und keiner weiß, ob es überhaupt mit seiner Historie lufttüchtig ist. Ja, es hat soweit funktioniert, aber es gab auch Probleme mit dem Motor. Der hat zu wenig Kompression und ist auch hier und da nicht ausgefahren, was in bestimmten Situationen schon heikel werden kann. Nur ist das mit diesen Klapptriebwerken wohl eh so eine Sache für sich.

VG Alexandra

3. September 2021: Von Erik N. an Alexandra Eckelmann Bewertung: +2.00 [2]

Auch auf die Gefahr, dass das zu pragmatisch klingt:

- Der Flieger ist nach dem Einbau der alten Teile bereits geflogen.
- Er ist nach Formularlage lufttüchtig (bestehende Bescheinigung)
- Die Formularlage ist suboptimal, aber der Flieger fliegt
- auch der Motor ist nach dem Einbau viele Stunden gelaufen.

Wenn das Vertrauen in den Motor fehlt, lasst ihn inspizieren, ggfs. demontieren, mit Kurbelwellenuntersuchung und Behebung der Kompressionsprobleme (die wohl nichts mit dem Unfall zu tun haben) und die empfindlichen Alt-Teile - insb. Kreisel - beobachtet ihr. Und dann fliegt ihr das Teil einfach, statt es in einer Reithalle verrotten zu lassen. Es ist ein Motorsegler, also im Zweifel mit gutem Gleitwinkel.

3. September 2021: Von P. K. an Alexandra Eckelmann

Habt/hattet ihr einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt? Es gibt gute Luftrechtsanwälte, die selbst Gutachter/Sachverständige sind.

Mündliche Nebenabreden sind im Kaufvertrag hoffentlich ausgeschlossen ...?

3. September 2021: Von Achim H. an P. K.
Passt nur auf mit den Anwälten, die sich hier in der GA-Szene als Spezialisten bewerben, ich habe Schriftsätze gesehen, die waren mehr Slapstick in Reimform als ernstzunehmende Dokumente. Undbedingt nach Referenzen fragen.
3. September 2021: Von P. K. an Achim H.

Ja die Erfahrungen habe ich leider auch gemacht, aber es gibt ein wohl auch gute ...

5. September 2021: Von Alexandra Eckelmann an P. K. Bewertung: +1.00 [1]

Guten Morgen,

die Saison ist eh mehr oder weniger vorbei, was Langstreckenflüge betrifft. Zumindest von dort aus, wo wir wohnen ;-).

Ganz so pragmatisch, auch wenn die Ausführungen nachvollziehbar sind, kann mein LG das ganze nicht betrachten, da er auch u.a. einen Preis gezahlt hat, der den gemachten Angaben (unfallfrei etc.) entsprach und sich da nun, ich denke verständlicherweise, ziemlich über den Tisch gezogen fühlt. Der Motor hat übrigens zB keine Kurbelwelle im eigentlichen Sinn, ist ein Wankelmotor/Kreiskolbenmotor. Also zulassungstechnisch ist es ein Motorsegler, aber berechtigungstechnisch ein Eigenstarter. Der Motor ist dementsprechend nicht viel gelaufen bisher.

Nach einem RA hatten wir auch durchaus länger gesucht und hoffen, da den richtigen gefunden zu haben. Es ist immer ärgerlich, da Recht haben und Recht bekommen nicht immer ein- und dasselbe sind... ;-)

Also, ich danke euch allen sehr! Sollte sich etwas Neues ergeben, werde ich das hier gern, sofern Interesse besteht, posten.

VG und einen sonnigen Sonntag!

Alexandra

5. September 2021: Von Achim H. an Alexandra Eckelmann
Hat sich die Seriennummer (Werknummer) des Motorseglers nach dem Wiederaufbau geändert? Wenn nein, wäre unfallfrei wohl eine Täuschung, wenn ja, ist es komplexer.
5. September 2021: Von Alexandra Eckelmann an Achim H.

Ja, die Werksnummer hat sich geändert. Anders wäre es auch schwer gewesen, das ganze überhaupt heraus zu finden. Die alte tauchte eben mit dem gleichen Kennzeichen in einer Tabelle auf, und dahinter stand dann, dass dieses Flugzeug abgestürzt ist.

Der Rumpf wurde ja zersägt, Flügel wohl auch, und diese Überbleibsel hat der Hersteller wieder zusammen geflickt, die alte Werksnummer ist oder war zumindest eine Zeit lang mit neuem Kennzeichen noch von Familienmitgliedern/ für den firmeninternen Gebrauch weiter verwendet worden.

Im Endeffekt passt es dennoch nicht mit der Dokumentation, die hätte anders aussehen müssen. Es hätte ersichtlich sein müssen, dass die Teile eine Historie haben, in der auch ein Unfall eine Rolle spielt. Ich nehme mal an, dass sich LBA und auch EASA nicht umsonst einen Zacken aus der Krone brechen und genau das, den Ausbau von Teilen nach einem Unfall und deren Wiederverwendung in einer neuen Zelle, sehr genau geregelt haben. Und das hätte beim Verkauf dementsprechend erwähnt werden müssen bzw. aus den Dokumenten hervor gehen, eine Kaufentscheidung unter Einbezug der Vorgeschichte war de facto nicht möglich, da der "Lebenslauf frisiert" wurde, möchte ich mal vorsichtig sagen. Wahrheitsgemäße Angaben wurden hier jedenfalls nicht gemacht, das wäre vielleicht anders zu bewerten, wenn der Vorbesitzer nicht selbst derjenige gewesen wäre, der das andere Flugzeug in den Wald gesetzt und den Einbau der Absturzteile in die neue Zelle selbst in Auftrag gegeben hätte. Er hat natürlich gewusst, was da abgelaufen ist, und nichts gesagt, außer, als die Katze dann eh schon aus dem Sack war und er direkt damit konfrontiert worden ist.

6. September 2021: Von Hubert Eckl an Achim H.

Völlig richtig. Leider ist es so, daß man Anwälte nicht mehr um Rat fragen darf, sie vertreten ausschliesslich ihre Interessen. " ich rate vom Klageweg ab" ist ein Satz der aus ihrem Kanon gestrichen ist. Die wichtigste Einleitung des Anwaltgespräches: " Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung."

6. September 2021: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl

Stramme Aussage. In den Streit zu beraten würde ich nie tun.

6. September 2021: Von Alexandra Eckelmann an Michael Söchtig

Also ich persönlich habe glücklicherweise keine negativen Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht, mir wurde auch mehr als ein Mal klar gesagt: Hat keinen Sinn, da machen wir besser gar nichts (natürlich andere Fälle, aber dennoch). Bei dem Streitwert, um den es jetzt geht, kann es natürlich anders sein, aber ich würde nicht alle Anwälte über einen Kamm scheren wollen.

Ansonsten bin ich doch sehr verwundert, da sich etwas Neues ergeben hat: Plötzlich, nachdem das LBA beim Hersteller angeklopft hat, heißt es: Alles war okay, alle Dokumente bzw. Unterlagen wurden erstellt, die Teile bei Einbau geprüft. Aus der Akte des Fliegers, die dem LBA vorliegt, könne man heraus lesen, dass es sich um gebrauchte Teile handelt. Diese Akte liegt aber uns nicht vor, wir kennen die Unterlagen nicht. Die Akte, die wir haben, sagt etwas ganz anderes.

Ich glaube, ab hier kann man nur noch reinste Mutmaßungen anstellen, und das hilft ja keinem.

Meine grundsätzliche Frage wurde ja auch beantwortet.

Also: ich bedanke mich nochmal und warte gespannt auf alles, was noch passieren wird.

VG und eine sonnige Woche,

Alexandra

6. September 2021: Von Chris _____ an Alexandra Eckelmann
Natürlich gibt es solche und solche Anwälte - wie auch Ärzte. Wenn da einer Allgemeinaussagen macht, dann deutet das einfach auf mangelnde Erfahrung hin.

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