 |
Sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
|
Hallo,
herzlichen Dank für all die Beiträge, sorry, ich hab gestern keine Zeit gefunden, zu antworten.
Zum Thema "Kaufvertrag" - den wollte mein Lebensgefährte rückabwickeln, nachdem alles rausgekommen war. Wie geschrieben, gab es auch Kontakt zum Verkäufer. Der zeigte sich insofern einsichtig, als dass er alles zugegeben hat, zumindest im Sinne von "Ja, in der Zelle stecken Teile aus dem Unfallfugzeug". Dann bot er an, den Motor tauschen zu lassen bzw. wollte er ein Angebot einholen, welches sich aber nur darauf bezog und nicht auf die anderen Teile, die in den Fall involviert sind. Danach kam nichts mehr. Er hatte sich wohl mit einem Betrieb in Verbindung gesetzt, danach aber den Kontakt abgebrochen. Wir haben dann selbst ein Angebot bekommen, der Tausch aller betroffenen Teile kostet um die 80.000 Euro. Also machte mein LG das Angebot, die Sache so zu regeln und das Flugzeug dafür zu behalten, ohne Erfolg.
Es meldete sich dann ein Rechtsanawalt, der behauptete, dass es sich nur um Zubehör handeln würde, daher würde er eine Rückabwicklung ablehnen. Zubehör wären aber nur Dinge wie Sitzpolster oder Flächenbezüge usw., ohne Motor zB wäre das ja ein ganz anderes Flugzeug. Ergibt irgendwo keinen Sinn. Nach einigem Hin und Her war klar - der Verkäufer mauert und macht dicht. Uns blieb am Ende nichts anderes übrig, als eine Klage einzureichen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Einige Wochen später hieß es dann natürlich, der Verkäufer hätte nichts verschwiegen. Im Vertrag würde zwar "unfallfrei" stehen, aber mündlich hätte er was anderes behauptet. Mein Lebensgefährte hätte das ausgenutzt und von Anfang an geplant, daraus Kapital zu schlagen. Aber gut, das sind Sachen, zu denen keiner was sagen kann, darum muss sich Justizia kümmern.
Nun steht das Ding irgendwo im Nirgendwo in einer Reithalle und keiner weiß, ob es überhaupt mit seiner Historie lufttüchtig ist. Ja, es hat soweit funktioniert, aber es gab auch Probleme mit dem Motor. Der hat zu wenig Kompression und ist auch hier und da nicht ausgefahren, was in bestimmten Situationen schon heikel werden kann. Nur ist das mit diesen Klapptriebwerken wohl eh so eine Sache für sich.
VG Alexandra
|
|
|
Auch auf die Gefahr, dass das zu pragmatisch klingt:
- Der Flieger ist nach dem Einbau der alten Teile bereits geflogen. - Er ist nach Formularlage lufttüchtig (bestehende Bescheinigung) - Die Formularlage ist suboptimal, aber der Flieger fliegt - auch der Motor ist nach dem Einbau viele Stunden gelaufen.
Wenn das Vertrauen in den Motor fehlt, lasst ihn inspizieren, ggfs. demontieren, mit Kurbelwellenuntersuchung und Behebung der Kompressionsprobleme (die wohl nichts mit dem Unfall zu tun haben) und die empfindlichen Alt-Teile - insb. Kreisel - beobachtet ihr. Und dann fliegt ihr das Teil einfach, statt es in einer Reithalle verrotten zu lassen. Es ist ein Motorsegler, also im Zweifel mit gutem Gleitwinkel.
|
|
|
Habt/hattet ihr einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt? Es gibt gute Luftrechtsanwälte, die selbst Gutachter/Sachverständige sind.
Mündliche Nebenabreden sind im Kaufvertrag hoffentlich ausgeschlossen ...?
|
|
|
Passt nur auf mit den Anwälten, die sich hier in der GA-Szene als Spezialisten bewerben, ich habe Schriftsätze gesehen, die waren mehr Slapstick in Reimform als ernstzunehmende Dokumente. Undbedingt nach Referenzen fragen.
|
|
|
Ja die Erfahrungen habe ich leider auch gemacht, aber es gibt ein wohl auch gute ...
|
|
|
Guten Morgen,
die Saison ist eh mehr oder weniger vorbei, was Langstreckenflüge betrifft. Zumindest von dort aus, wo wir wohnen ;-).
Ganz so pragmatisch, auch wenn die Ausführungen nachvollziehbar sind, kann mein LG das ganze nicht betrachten, da er auch u.a. einen Preis gezahlt hat, der den gemachten Angaben (unfallfrei etc.) entsprach und sich da nun, ich denke verständlicherweise, ziemlich über den Tisch gezogen fühlt. Der Motor hat übrigens zB keine Kurbelwelle im eigentlichen Sinn, ist ein Wankelmotor/Kreiskolbenmotor. Also zulassungstechnisch ist es ein Motorsegler, aber berechtigungstechnisch ein Eigenstarter. Der Motor ist dementsprechend nicht viel gelaufen bisher.
Nach einem RA hatten wir auch durchaus länger gesucht und hoffen, da den richtigen gefunden zu haben. Es ist immer ärgerlich, da Recht haben und Recht bekommen nicht immer ein- und dasselbe sind... ;-)
Also, ich danke euch allen sehr! Sollte sich etwas Neues ergeben, werde ich das hier gern, sofern Interesse besteht, posten.
VG und einen sonnigen Sonntag!
Alexandra
|
|
|
Hat sich die Seriennummer (Werknummer) des Motorseglers nach dem Wiederaufbau geändert? Wenn nein, wäre unfallfrei wohl eine Täuschung, wenn ja, ist es komplexer.
|
|
|
Ja, die Werksnummer hat sich geändert. Anders wäre es auch schwer gewesen, das ganze überhaupt heraus zu finden. Die alte tauchte eben mit dem gleichen Kennzeichen in einer Tabelle auf, und dahinter stand dann, dass dieses Flugzeug abgestürzt ist.
Der Rumpf wurde ja zersägt, Flügel wohl auch, und diese Überbleibsel hat der Hersteller wieder zusammen geflickt, die alte Werksnummer ist oder war zumindest eine Zeit lang mit neuem Kennzeichen noch von Familienmitgliedern/ für den firmeninternen Gebrauch weiter verwendet worden.
Im Endeffekt passt es dennoch nicht mit der Dokumentation, die hätte anders aussehen müssen. Es hätte ersichtlich sein müssen, dass die Teile eine Historie haben, in der auch ein Unfall eine Rolle spielt. Ich nehme mal an, dass sich LBA und auch EASA nicht umsonst einen Zacken aus der Krone brechen und genau das, den Ausbau von Teilen nach einem Unfall und deren Wiederverwendung in einer neuen Zelle, sehr genau geregelt haben. Und das hätte beim Verkauf dementsprechend erwähnt werden müssen bzw. aus den Dokumenten hervor gehen, eine Kaufentscheidung unter Einbezug der Vorgeschichte war de facto nicht möglich, da der "Lebenslauf frisiert" wurde, möchte ich mal vorsichtig sagen. Wahrheitsgemäße Angaben wurden hier jedenfalls nicht gemacht, das wäre vielleicht anders zu bewerten, wenn der Vorbesitzer nicht selbst derjenige gewesen wäre, der das andere Flugzeug in den Wald gesetzt und den Einbau der Absturzteile in die neue Zelle selbst in Auftrag gegeben hätte. Er hat natürlich gewusst, was da abgelaufen ist, und nichts gesagt, außer, als die Katze dann eh schon aus dem Sack war und er direkt damit konfrontiert worden ist.
|
|
|
Völlig richtig. Leider ist es so, daß man Anwälte nicht mehr um Rat fragen darf, sie vertreten ausschliesslich ihre Interessen. " ich rate vom Klageweg ab" ist ein Satz der aus ihrem Kanon gestrichen ist. Die wichtigste Einleitung des Anwaltgespräches: " Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung."
|
|
|
Stramme Aussage. In den Streit zu beraten würde ich nie tun.
|
|
|
Also ich persönlich habe glücklicherweise keine negativen Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht, mir wurde auch mehr als ein Mal klar gesagt: Hat keinen Sinn, da machen wir besser gar nichts (natürlich andere Fälle, aber dennoch). Bei dem Streitwert, um den es jetzt geht, kann es natürlich anders sein, aber ich würde nicht alle Anwälte über einen Kamm scheren wollen.
Ansonsten bin ich doch sehr verwundert, da sich etwas Neues ergeben hat: Plötzlich, nachdem das LBA beim Hersteller angeklopft hat, heißt es: Alles war okay, alle Dokumente bzw. Unterlagen wurden erstellt, die Teile bei Einbau geprüft. Aus der Akte des Fliegers, die dem LBA vorliegt, könne man heraus lesen, dass es sich um gebrauchte Teile handelt. Diese Akte liegt aber uns nicht vor, wir kennen die Unterlagen nicht. Die Akte, die wir haben, sagt etwas ganz anderes.
Ich glaube, ab hier kann man nur noch reinste Mutmaßungen anstellen, und das hilft ja keinem.
Meine grundsätzliche Frage wurde ja auch beantwortet.
Also: ich bedanke mich nochmal und warte gespannt auf alles, was noch passieren wird.
VG und eine sonnige Woche,
Alexandra
|
|
|
Natürlich gibt es solche und solche Anwälte - wie auch Ärzte. Wenn da einer Allgemeinaussagen macht, dann deutet das einfach auf mangelnde Erfahrung hin.
|
|
|
|
12 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|