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22. Januar 2015: Von  an Alexander Callidus
Also, prinzipiell sind Flugzeugteile zollfrei, völlig korrekt - aber, eigentlich nur wenn man sich vorher eine Zollnummer für sich/das Flugzeug hat geben lassen. Kost nix und hilft bei unterbelichteten Beamtendiskussionen ...
22. Januar 2015: Von  an 
jedoch vorsicht:

nur einbauteile sind davon betroffen mit der faa 8130-3-form! wenn sie pakete erhalten, die diese form beinhalten, können sie das ups/fedex mitteilen, dann wird eine zollbeschau durchgeführt und diese form
im paket gefunden, dann ist es zollfrei - jedoch nicht von der EUSt. befreit.

zb headsets, karten, zubehör, die KEINE 8130-3-form haben, werden verzollt und EUSt berechnet!

also dem versender bitten, diese form beizulegen!

mfg
ingo fuhrmeister

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