Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

7. Juli 2014: Von Eike Damer an Albrecht Sieber Bewertung: +1.00 [1]
Die Ausrüstung für gewerbliches Fliegen SEP ist in OPS 1.650 geregelt:


VFR-Betrieb am Tag — Flug- und Navigationsinstrumente und zugehörige Ausrüstung

Der Luftfahrtunternehmer darf ein Flugzeug nach Sichtflugregeln (VFR) am Tag nur betreiben, wenn die folgenden Flug- und Navigationsinstrumente und zugehörigen Ausrüstungen vorhanden sind, bzw., soweit anwendbar, unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen:

a) ein Magnetkompass,

b) eine genau gehende Uhr, die Stunden, Minuten und Sekunden anzeigt,

c) ein Feinhöhenmesser, der die Höhe in Fuß anzeigt, mit einer Unterskala in Hektopascal/Millibar, auf der jeder im Flug zu erwartende barometrische Druck eingestellt werden kann,

d) ein Fahrtmesser, der die Fluggeschwindigkeit in Knoten anzeigt,

e) ein Variometer,

f) ein Wendezeiger mit Scheinlot oder ein Drehkoordinator mit Scheinlot,

g) ein Fluglageanzeiger,

h) ein erdmagnetfeldgestützter Kurskreisel und

i) ein Außenluftthermometer mit Anzeige im Cockpit in Grad Celsius.

j) Für Flüge von nicht mehr als 60 Minuten Dauer mit Start und Landung auf demselben Flugplatz und innerhalb einer Entfernung von höchstens 50 NM von diesem Flugplatz können sämtliche in den Buchstaben f, g und h sowie Buchstabe k Nummer 4, Buchstabe k Nummer 5 und Buchstabe k Nummer 6 vorgeschriebenen Instrumente entweder durch einen Wendezeiger mit Scheinlot oder einen Drehkoordinator mit Scheinlot oder durch einen Fluglageanzeiger zusammen mit einem Scheinlot ersetzt werden.

7. Juli 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Eike Damer
Das gilt aber für gewerblich und es steht nicht explizit da, dass es ein mechanischer Höhenmesser sein muss und kein EFIS.
11. Juli 2014: Von  an Eike Damer
Danke, das hatte ich gesucht!
Alles das bietet ein ordentliches (und zugelassenes) EFIS.
Und die Vorschrift macht noch eines deutlich: Von jedem Item ist nur eines erforderlich, nicht zwei (für VFR TAG).
Danke für das Zitat einer eindeutigen Vorschrift!

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang