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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. März 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Also ich finde, "request Startup" hat mehr Erfolgsaussichten als "her mit der Freigabe".

Obwohl, in SKG hab ich eine USAF Hercules gehört: "hey man, I asked you twice for startup"!

9. März 2019: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Im Beamtendeutsch gibt es den "Antrag" und das "Ersuchen". Jemand hat mir mal gesagt, ersteres ist dafuer da, wenn man einen Rechtsanspruch hat, zweiteres fuer die Ermessensfragen an die Staatsdiener.

So habe ich bspw um das Vorziehen (!) des Regeltermins beim IR-Ueberpruefungsflug ersucht, es gibt keinen Rechtanspruch darauf.

In USA macht man den IPC wann-auch-immer. Eintrag ins Logbuch, fertig. Danach ist man fuer 6 Monate garantiert IFR current.

Nuja. Dass ein "Bitte" auch einfach eine Floskel sein kann, ist klar. Ich hoere das naechste Mal genau hin, wenn das Finanzamt oder die Polizei mit mir spricht...

9. März 2019: Von  an Chris _____

(EDIT): Korrektur - siehe weiter hinten

9. März 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Gilt der Rechtsanspruch beim Heiratsantrag dann auch? Oder muss man das "Heiratsersuchen" nennen?

9. März 2019: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

"So habe ich bspw um das Vorziehen (!) des Regeltermins beim IR-Ueberpruefungsflug ersucht, es gibt keinen Rechtanspruch darauf."

Diesen Unfug hab ich schon des öfteren gelesen. Tatsache ist: Da braucht man absolut um nix "ersuchen". Den IR-Check kann ich zu jedem beliebigen Zeitpunkt einfach ablegen, das IR gilt dann von dem Tag an ein Jahr, bzw. jeweils bis zu dem betreffenden Monatsende. D.h.: Gilt mein IR z.B. heute noch ein halbes Jahr und ich mache heute den Checkflug, gilt das IR - bei Bestehen - dann bis zum 31.03.2020.

9. März 2019: Von Johannes König an  Bewertung: +1.00 [2]

Da legst du jetzt aber eine sehr obrigkeitshörige Sicht auf die Dinge an. Grundsätzlich gilt immernoch, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist. Du darfst ja auch mit blauen Unterhosen in den Flieger steigen, obwohls nicht im Part-FCL steht.

Und der LAPL ist offensichtlich eine Untermenge des PPL, das zeigt schon der Upgrade-Pfad, der im Part-FCL beschrieben ist. Da ist es nicht so weit hergeholt, wenn man sich dann auf diese Untermenge rückstufen lässt. Wurde ja mit CPL->PPL auch jahrelang praktiziert. Eine ganz praktisch veranlagter Sachbearbeiter könnte ggf. sogar überzeugt werden, den PPL „einzulagern“, falls man in der Zukunft mal wieder die Klasse 2 schafft.

9. März 2019: Von  an Willi Fundermann

Aber bei SEP geht das nicht ... oder? Natürlich mache ich die Verlängerung für IR und SEP in einem Flug ... und so weit ich weiß muß man für die Verlegung des SEP-Ablauftermins einen Antrag stellen.

Falsch?

9. März 2019: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Willi, ich habe fuer die "Verkuerzung der Gueltigkeit SEP" einen "Antrag" (im Sinne von "Heiratsantrag", also eigentlich ein Ersuchen) gestellt (stellen muessen?).

Dem wurde "stattgegeben". Lucky me.

Natuerlich mit "gesondertem Kostenbescheid" ueber 20 Hühner. Und einer wortreichen Erklaerung zu alldem. Hat sicher mehr als 20 Verrechnungseinheiten an Steuergeld gekostet...

Ich will damit nicht sagen, dass du unrecht hast. Nur dass sich deine (vernuenftige) Ansicht leider noch nicht rumgesprochen hat.

9. März 2019: Von Aristidis Sissios an Willi Fundermann

D.h.: Gilt mein IR z.B. heute noch ein halbes Jahr und ich mache heute den Checkflug, gilt das IR - bei Bestehen - dann bis zum 31.03.2020.

Eigentlich gut gelöst, halbes Jahr verschenken würde ich aber nicht wollen.

9. März 2019: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +2.00 [2]

"Aber bei SEP geht das nicht ... oder? Natürlich mache ich die Verlängerung für IR und SEP in einem Flug ... und so weit ich weiß muß man für die Verlegung des SEP-Ablauftermins einen Antrag stellen. Falsch?"

War einmal. Mittlerweile - soweit ich erinnere seit ca. 6 Monaten - akzeptiert das LBA "vorzeitige" Checks, sowohl für "SEP PIC" als auch "SEP IR". Und geht auch für MEP oder ein TR. Man verliert halt u.U. Laufzeit, man kann dadurch aber mittlerweile die verschiedenen Laufzeiten einfacher anpassen.

9. März 2019: Von  an 

Hab noch mal nachgelesen. Habe mich vertan: Tatsächlich gibt es wohl einen Anspruch auf LAPL.

Man kann mit verweis auf FCL.110 einen FCL beantragen und es wird einem der PPL(A) zur Erfüllung der Voraussetzungen angerechnet.

9. März 2019: Von Willi Fundermann an Aristidis Sissios

"Eigentlich gut gelöst, halbes Jahr verschenken würde ich aber nicht wollen."

Macht man ja i.d.R. auch nur einmal - um z.B. unterschiedliche Laufzeiten für PIC und IR bei SEP zu synchronisieren. Bei MEP oder TR stellt sich das Problem normalerweise nicht.

9. März 2019: Von ch ess an 

SEP Verlaengerung braucht keine Ersuchen, Antraege oder so sonst was. Und man verliert auch normal nix.

Ich habe einige Zeit vor Ablauf des SEP meinen Uebungsflug gemacht, der FI hat noch kurz im Flugbuch nach den Stunden geschaut und dann ca 3 Monate vor Ablauf das neue Datum eingetragen: altes Datum plus 2 Jahre. Zusaetzlich Formular ans Amt. Fertig.

Nach Aussage des FI werden bis zu 6 Monate vorher akzeptiert.

9. März 2019: Von  an ch ess

Das weiß ich, aber darum ging es mir nicht! Es ging im die Verlegung der Erneuerung!

9. März 2019: Von Willi Fundermann an ch ess Bewertung: +2.00 [2]

"Ich habe einige Zeit vor Ablauf des SEP meinen Uebungsflug gemacht, der FI hat noch kurz im Flugbich nach den Stunden geschaut und dann ca 3 Monate vor Ablauf das neue Datum eingetragen: altes Datum plus 2 Jahre. Zusaetzlich Formular ans Amt. Fertig."

"SEP PIC" mit Fluglehrer verlängern ist etwas ganz anderes. Das geht u.U. auch schon 11 Monate vor Ablauf, ohne die Laufzeit zu verkürzen. Ich muss nämlich - sobald ich in den 12 Monaten vor dem Ablaufdatum 12 Flugstunden und 12 Stars und Landungen habe - nur noch die "Auffrischungsschulung" mit FI zu machen, dann kann der das Rating sofort verlängern, und zwar die ursprüngliche Laufzeit plus zwei Jahre, d.h. also in diesem Fall um fast drei Jahre.

P.S.: Florian war schneller

9. März 2019: Von  an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Übungsflug und Checkflug sind zwei verschiedene Dinge. Den Übungsflug kann man irgendwann im Jahr vor dem Ablauf machen, ohne, dass sich am Ablaufdatum was ändert.

9. März 2019: Von Karpa Lothar an 

Mit SEP und IR macht es Sinn, die beiden Verlängerungstermine zu synchronisieren - dann brauche ich keine 12 h Flugzeit. Und mit dem IR Checkflug habe ich dann auch SEP verlängert. Und für die Synchronisation braucht es die Zustimmung des LBA - war bei mir problemlos.

9. März 2019: Von  an Karpa Lothar Bewertung: +1.00 [1]

Genau so mache ich das seit 2002 - ein Flug für IR und SEP. Am Ende canceln wir IFR, zum Beispiel nach dem letzten Approach, machen etwas Airwork und eine Ziellandung ... fertig.

9. März 2019: Von Willi Fundermann an 

Aber Ihr wisst schon, dass die airwork (steep turns, stalls, Notlandung pp.) dann nur bei jedem zweiten Check notwendig sind?

9. März 2019: Von  an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Das mache ich alles gern auch jedes Jahr.


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