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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. März 2019: Von Johannes König an  Bewertung: +1.00 [2]

Da legst du jetzt aber eine sehr obrigkeitshörige Sicht auf die Dinge an. Grundsätzlich gilt immernoch, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist. Du darfst ja auch mit blauen Unterhosen in den Flieger steigen, obwohls nicht im Part-FCL steht.

Und der LAPL ist offensichtlich eine Untermenge des PPL, das zeigt schon der Upgrade-Pfad, der im Part-FCL beschrieben ist. Da ist es nicht so weit hergeholt, wenn man sich dann auf diese Untermenge rückstufen lässt. Wurde ja mit CPL->PPL auch jahrelang praktiziert. Eine ganz praktisch veranlagter Sachbearbeiter könnte ggf. sogar überzeugt werden, den PPL „einzulagern“, falls man in der Zukunft mal wieder die Klasse 2 schafft.


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