Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

4. September 2018: Von Lutz D. an Andy Pa. Bewertung: +6.00 [6]

Der Diskussion kann man eigentlich nicht mehr viel hinzufügen, da sind auch weltanschauliche Fragen ausschlaggebend, scheint mir.

Vielleicht noch zwei Hinweise: Ich musste schon mehrfach VFR auf Flughäfen landen, weil marginales Wetter den Weiterflug nicht möglich machte und man Besserung oder Entwicklung abwarten musste. In allen Fällen wurde das als technical landing eingestuft, was zu drastisch reduzierten Entgelten führt.

Und dann - wenn Strafmaß und Tatbestand bzw. so umstritten sind, wie in diesem Falle hier, dann ist eine Möglichkeit, die andere Seite für dumm zu erklären und seinen Standpunkt als richtig und durchsetzungswürdig anzusehen.

Unser Rechtssystem hat für diesen Fall des Zweifels aber etwas vorgesehen - nämlich im Zweifel für den Angeklagten. Das sehe ich hier nicht berücksichtigt, weder in der Diskussion noch von dem Richter. Ich halte es auch für sehr wahrscheinlich, dass der Beschuldigte sich eines Vergehens schuldig gemacht hat, dass durch die Umstände nicht zu rechtfertigen war. Kann zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass es anders war? Nein.

Noch zwei weitere Gedanken:

  • Danke an den Eurocontrol Lotsen S. L., der offline klarstellte, dass eine Notlage natürlich NICHT nur von dem PIC deklariert werden kann, sondern sehr wohl auch implizit und unartikuliert oder auch vom Lotsen selbst.
  • An Florian Schaudel und andere Hilfspolizisten: Nicht alles, was illegal ist, ist illegitim. Rechtssysteme können fehlerhaft und ungerecht sein. Man muss nicht aufhören zu denken, wenn man die Frage nach der Legalität beantwortet hat.

4. September 2018: Von Erik N. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Der Fall ist wie er ist, und wie wir alle wissen, ist man vor Gericht und auf hoher See nicht sicher vor Unbill. Dafür gibt es nächste Instanzen, was ja in dem PuF Artikel auch implizit angeregt wird.

Was mich an der ganzen Sache weitaus mehr stört - und es wundert mich, dass darauf in dem Thread nur in Halbsätzen eingegangen wurde - sind die Hinweise auf eine mögliche Kungelei zwischen Judikative und Exekutive "dort in Langen". Das ist schon ziemlich unerträglich.

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Unser Rechtssystem hat für diesen Fall des Zweifels aber etwas vorgesehen - nämlich im Zweifel für den Angeklagten.

Es gibt im Zivilprozess keinen Angeklagten, sondern einen Beklagten und es wird deswegen auch nicht im Zweifelsfall zu seinen Gunsten entschieden. Weiterhin wird (zumindest tendentiell) im Strafprozeß der materielle Wahrheitsbegriff zugrundegelegt (das, was wirklich ist) und im Zivilprozeß der formelle Wahrheitsbegriff (was im Verfahren festgestellt wurde), d.h., an die Wahrheit werden geringere Ansprüche gestellt.

[EDIT: I stand corrected. OWI scheinen tatsächlich dem Strafrecht näher zu stehen als dem Zivilrecht.]

Damit muß der Beklagte leben - und das hätte er wohl auch gut können. Der Beklagte ist zu der Buße verdonnert worden wie Al Capone wg Steuerhinterziehung, weil man ihm sonst nicht beikam.
Obwohl man das vielleicht auch hätte können, wenn man wegen einiger Fehlentscheidungen und des Verhaltens während und nach dem Flug seine Eignung als Privatpilot in Zweifel gezogen hätte. Das wäre von Seiten der Behörde ehrlicher, aber auch mühsamer gewesen.

4. September 2018: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Sorry, vielleicht ne dumme Frage, aber ist OWi-Recht Zivilrecht oder Strafrecht?

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____

Die Frage ist gut. Weder noch, aber meine Zuordnung zum Zivilrecht ist falscher als es zum Strafrecht zu packen (der "kleine Bruder" des Strafrechts).

Dann muß ich meinen schlauen Gedanken als Frage formulieren: welcher Wahrheitsbegriff wird im Verwaltungsrecht bei den Ordnungswidrigkeiten zugrundegelegt? Dann hätte Lutz nämlich evtl. recht.
Es gibt leider keine Juristen hier.

4. September 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Unser Rechtssystem hat für diesen Fall des Zweifels aber etwas vorgesehen - nämlich im Zweifel für den Angeklagten. Das sehe ich hier nicht berücksichtigt, weder in der Diskussion noch von dem Richter.

Woran bestehen denn diese Zweifel?

Nach Allem was man bisher erfahren konnte scheint es keinen Streit darum zu geben, dass der Pilot von der Freigabe abgewichen hat. Wenn das zweifelhaft wäre, dann müsste man das natürlich untersuchen (und im Zweifel für den Angeklagten entscheiden).
Es scheint eigentlich ein relativ klarer Fall zu sein, an dem sich hauptsächlich Menschen stören, die sehr grundsätzlich dagegen sind, dass es bei Vergehen von Piloten Strafen gibt.

4. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Sorry, vielleicht ne dumme Frage, aber ist OWi-Recht Zivilrecht oder Strafrecht?

Nein, nur einige Kommentare vorher (und auch noch nachher) waren nicht schlau: §46 OWiG sagt klar, dass bei Bussgeldverfahren die StPO gilt. Das Verfahren ist also nicht „dem STrafrecht ähnlicher“, sondern klar ein strafrechtliches Verfahren und hat mit Zivilrecht rein gar nix zu tun!

4. September 2018: Von Alexander Callidus an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

Komm, glaubst Du, daß der Pilot verurteilt worden wäre, wenn er Nürnberg aus anderen Gründen abgelehnt hätte und mit "das Anflugverfahren ist mir zu lang, ich muß jetzt runter" auf einem geschlossenen Platz gelandet wäre, die Frag, ob er IFR calceln will, mit "jaja" abgebügelt und danach sehr freundlich und bescheiden am Tel sich für die Umstände entschuldigt hätte? Mit dem Argument, daß die Tankanzeigen wider Erwarten auf rot standen, hätte er jeden Streß rechtfertigen können.

Eine Behörde, die das verfolgen würde, wäre in meinen Augen wirklich eine unglückliche Kombination von Dummheit und Macht. Ich glaube aber, daß der Fall hier anders liegt.


8 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang