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6. November 2017: Von Olaf Musch an Tee Jay

Ich bin zwar kein Anwalt, aber meines Wissens gibt es kein Unternehmens- und erst recht kein Behördenstrafrecht.

Die korrekte Adresse sollten Verwaltungsgerichte sein, nicht Strafgerichte.

Aber vorher sollte evtl. die ATO mal zum Hörer greifen...

Frage an Jan Brill: In dem Artikel fehlt mir jetzt noch ein kleiner Absatz, wie Ihr in der Sache weiter verfahrt habt bzw. verfahren wollt. LBA-Bashing ist ja das Eine und sicherlich auch angebracht, aber wie geht's jetzt weiter?

Olaf

6. November 2017: Von Jan Brill an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

aber wie geht's jetzt weiter?

Sorry, ich dachte das wäre im Text klar geworden:

Die ausländische EASA-Behörde darf dem LBA gegenüber nochmal bestätigen, dass sie wirklich genehmigt hat, was sie genehmigt hat.

Denn natürlich musste das LBA am Ende die Musterberechtigungen ausstellen.

... nach vier Wochen Eiertanz in denen die drei Kollegen nicht arbeiten konnten.

viele Grüße
Jan Brill


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