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26. November 2015: Von Rudy Winter an Jan Brill
Für jemanden im englischsprachigen Flug- und Regulationsbetrieb ließt sich der fragwürdige Satz ziemlich natürlich und eindeutig - Lösungsansatz 1. Schul- und Lexikongrammatik hin oder her (die reale englische Sprache ist weit davon entfernt), solange Englisch oder die Landessprache eingetragen ist, alles ok.

Das "Flugverbot" bei beiden Sprachen in der Lizenz ist, sorry, schlichtweg Unsinn. EASA Regulatoren sind keine Informatiker!

Ich verstehe allerdings nicht, warum in dem Fall "you do some rudimentary radio-calls in a language you don’t have a language proficiency in". Man würde, wie eben gesagt, nur Englisch oder die eingetragene Sprache verwenden können. Um den "language proficiency" Eintrag zu erreichen, würde ich meinen, ist mehr erforderlich als nur "rudimentary" Sprachkenntnis...

Der EASA Paragraph scheint in meinen Augen ziemlich eindeutig. Allerdings müssen Anwälte auch von was leben (sagt man...), und die 26 (oder wieviel jetzt?) offiziellen Amtssprachen der EU helfen da nicht wirklich weiter...

Herzliche Grüße,
Rudy Winter
Calgary, AB, Canada
26. November 2015: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Rudy Winter
Ich verstehe allerdings nicht, warum in dem Fall "you do some rudimentary radio-calls in a language you don’t have a language proficiency in". Man würde, wie eben gesagt, nur Englisch oder die eingetragene Sprache verwenden können. Um den "language proficiency" Eintrag zu erreichen, würde ich meinen, ist mehr erforderlich als nur "rudimentary" Sprachkenntnis...

Hier noch einmal der Hinweis, dass zumindest die UK CAA keine weiteren LP-Einträge (über Englisch hinaus) in der Lizenz vornimmt und somit dieser von Dir vorgeschlagenen, vernünftigten, stringenten Regelung einen Riegel vorschiebt.

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