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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. März 2014: Von Jan Brill an Dirk Weske
Flugschule hat mich jetzt komplett verwirrt: Dort sagte man mir, das C-IFR wäre nichts für "IFR-Initials", sondern nur für Flieger mit vorheriger IFR-Erfahrung ...


Diese Aussage ist – zum Glück – falsch. Richtig wäre: Das C-IFR ist auch etwas für Flieger mit vorheriger IFR-Erfahrung. Aber nicht nur.

"Competency-Based" ist vor allem ein rechtliches Vehikel, dass es den Autoren von FCL.008 erlaubt hat einige heilige JAR/EASA-Kühe zu schlachten. Z.B. Nahunterricht und Ausbildung außerhalb ATO. Mehr dazu in Ausgabe 2014/04. Das sog. "C-IFR" ist auch keine neue Berechtigung sondern nur ein neuer flexiblerer und in der Theorie reduzierter Weg zum normalen IR(A). Entsprechend ist es auch in Part FCL als alternativer Kurs zum ganz normalen IR(A) und nicht als neues Rating eingegliedert.

Also keine Sorge. Etwa mit Ihrer Flugerfahrung habe ich auch das IR gemacht – ist sicher nicht zu früh.

viele Grüße
Jan Brill
14. April 2014: Von Dirk Weske an Jan Brill
Rückmeldung Flugschule auf die Nachfrage, wann man sich denn zum C-IR anmelden könne: "Kann derzeit in Deutschland noch nicht angeboten werden, weil es noch keinen deutschen Gesetzestext gibt".

Hat jemand Informationen, wie hier das "übliche" Prozedere bei EU-Verordnungen hinsichtlich der Gültigkeit/Anwendbarkeit in den Mitgliedstaaten ist ?

Oder hat jemand von Flugschulen gehört, die das schon anbieten ? Zumindest CAT stellt ja die Kursunterlagen (mit pending Zertifizierung - aber die Unterlagen muss man ja auch erstmal durcharbeiten) zur Verfügung ...

Vermute mal, dass ich nicht der Einzige bin, der hier mit denm Füßen scharrt ;-)
14. April 2014: Von Lutz D. an Dirk Weske Bewertung: +0.67 [1]

Hallo Dirk,

die Verordnung der Kommission ist am 14. März 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten (3. April, wenn ich mich nicht verzählt habe).

Sie ist in allen Teilen für die Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlich. Eine Umsetzung muss nicht erfolgen.

Das bedeutet: Hättest Du heute ein EIR, wäre es bereits gültig. Das einzige, woran es noch haken kann ist eigentlich die Genehmigung von entsprechenden Ausbildungskursen der ATO durch das LBA.

Der Gesetzestext ist m.E. so bereits komplett.

Gemäß dem Buchstaben h) des Art. 29 des Annex 1 zur Verordnung, darfst Du auch bereits heute mit einem IRI (der die Berechtigung hat, IR zu schulen....) Stunden sammeln, die Dir dann später auf einen Traning Course bei einer ATO angerechnet werden können. Damit kann Deine Ausbildung zum EIR eigentlich sofort beginnen, 5 Stunden für SE und 6 Stunden für ME (also ein Drittel) kannst Du auch ohne den Kurs bei der ATO zu beginnen bereits mit IRI durchführen. Das kann die Wartezeit ja überbrücken.

Beste Grüße

Lutz

14. April 2014: Von Dirk Weske an Lutz D.
Hallo Lutz,

DANKE :-)

Beste Grüße,

Dirk

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