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14. April 2014: Von Lutz D. an Dirk Weske Bewertung: +0.67 [1]

Hallo Dirk,

die Verordnung der Kommission ist am 14. März 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten (3. April, wenn ich mich nicht verzählt habe).

Sie ist in allen Teilen für die Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlich. Eine Umsetzung muss nicht erfolgen.

Das bedeutet: Hättest Du heute ein EIR, wäre es bereits gültig. Das einzige, woran es noch haken kann ist eigentlich die Genehmigung von entsprechenden Ausbildungskursen der ATO durch das LBA.

Der Gesetzestext ist m.E. so bereits komplett.

Gemäß dem Buchstaben h) des Art. 29 des Annex 1 zur Verordnung, darfst Du auch bereits heute mit einem IRI (der die Berechtigung hat, IR zu schulen....) Stunden sammeln, die Dir dann später auf einen Traning Course bei einer ATO angerechnet werden können. Damit kann Deine Ausbildung zum EIR eigentlich sofort beginnen, 5 Stunden für SE und 6 Stunden für ME (also ein Drittel) kannst Du auch ohne den Kurs bei der ATO zu beginnen bereits mit IRI durchführen. Das kann die Wartezeit ja überbrücken.

Beste Grüße

Lutz

14. April 2014: Von Dirk Weske an Lutz D.
Hallo Lutz,

DANKE :-)

Beste Grüße,

Dirk

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