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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Mai 2013: Von RotorHead an Johannes Göbel
Das Düsseldorfer RP hat wohl keine Ahnung davon, dass das BMVBS weder in Deutschland noch in der EU gesetzgebende Kompetenz hat. Irgendwelche Erlässe, die sich mit einem aktuellen Gesetz nicht vereinbaren lassen, sollte man lieber nicht als Entscheidungsgrundlage nehmen.
10. Mai 2013: Von Achim H. an RotorHead
Das stimmt zwar, ist jedoch trotzdem falsch.

Luftrecht ist Bundesrecht. Die Landesluftfahrtbehörden sind in Bundesauftragsverwaltung tätig, sprich sie arbeiten im Auftrag des Bundes, sind dessen Sachbearbeiter. Der Bund hat in Deutschland keine eigenen ausführenden Behörden vor Ort (mit der Ausnahme der Bundesanstalt für Arbeit, weshalb diese auch ein seltsames Sammelsurium an Aufgaben mittlerweile hat) und ist daher auf Länder und Gemeinden angewiesen.

Erlässe des BMVBS sind daher für die Länderluftfahrtbehörden verbindlich. Hat ein RP Zweifel, dass sich das BMVBS im gesetzlichen Rahmen bewegt, dann muss dies auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden, die Anweisungen sind trotzdem verbindlich, die Länder sind nur ausführend tätig (und werden dafür bezahlt). Der Finanzbeamte kann die Bearbeitung der Gewerbesteuer auch nicht mit dem Hinweis verweigern, dass er sie für unrechtmäßig hält.

Ein Anruf oder Brief des BMVBS bei einer Länderluftfahrbehörde wird dort sofort für Klarheit und Ende der eigenen kreativen Auslegung führen.
10. Mai 2013: Von Willi Fundermann an Achim H.
"Das stimmt zwar, ist jedoch trotzdem falsch."

Guter Kommentar!

Willi

10. Mai 2013: Von RotorHead an Achim H.
Ach so, und wenn das BMVBS den RPs die Anweisung erteilt, allen Piloten die Lizenz zu entziehen oder vielleicht sogar alle standrechtlich erschießen zu lassen, müssen die RPs das ausführen. - Keine Behörde und kein Beamter darf wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen, Anweisung hin oder her. Im vorliegenden Fall richtet sich die Anweisung des BMVBS ganz eindeutiig gegen geltendes Recht, denn dessen derzeitige Formulierung lässt hier keinen derartigen Spielraum zu.
12. Mai 2013: Von Johannes Göbel an RotorHead
@RotorHead
Ich habe gestern einen Flug durchgeführt und mit den Passagieren die Kosten geteilt. Ich teile gerne meine zustellfähige Adresse mit, um mich anzuzeigen.
12. Mai 2013: Von Olaf Musch an RotorHead
Was ist denn eigentlich mit diesem Brief des Ministeriums an die EU passiert?
Man hat der EU doch lediglich mitgeteilt, dass man als Exekutive in Deutschland
die Verfolgung von Verstößen gegen die genannten Gesetze bis auf Weiteres
unterlässt.
Das heißt, wenn eine Landesbehörde einen der genannten Tatbestände feststellt
und dem BMVBS meldet, wird dieses keine Anzeige erstatten.
Erst die Klärung durch die EU wird dann erst das geltende Recht ggf. wieder
ändern.

Sehe ich das als Nichtjurist so in etwa richtig?

Olaf
12. Mai 2013: Von RotorHead an Olaf Musch
Und was ist im Schadensfall? Was ist mit der Versicherung? Wird ein Richter die gültige EU-Verordnung anwenden, oder eine damit im Widerspruch stehende Anweisung des BMVBS, das noch nicht einmal legitimiert ist, ein deutsches Gesetzt auszuhebeln - schon gar nicht eine EU-Verordnung.

PS: Es gibt nicht nur Strafverfahren, sondern auch Zivilverfahren wegen z.B. Schadensersatz!
12. Mai 2013: Von Sönke Springer an RotorHead
Genau das ist der Punkt.
Die Behörden sind ein Nebenschaukriegsplatz.

Ich will damit den Brief des BMVBS überhaupt nicht schlechtreden.
Nur Rechtssicherheit sieht anders aus.
12. Mai 2013: Von joy ride an Sönke Springer

immer vorausgesetzt, das EU gestz ist wirklich so schlimm, wie hier angenommen.
ich versteh immer noch nicht, warum man im leben immer vom schlimmsten ausgehen muss - es wird doch alles gut, wurde uns versprochen.

auch JB's interpretation "das ministerium will, dass die EU auslegung negativst ist" ist lediglich eine interpretation - weshalb rotorhead dermassen drauf abfährt ist (mir) nicht verständlich. im gegenteil, der erlass federt lediglich diese eine situation ab - über alle andere braucht sich niemand auszulassen, und ist nur deshalb nicht erwähnt

12. Mai 2013: Von Max Sutter an joy ride

ich versteh immer noch nicht, warum man im leben immer vom schlimmsten ausgehen muss - es wird doch alles gut, wurde uns versprochen.

Es wurde auch vor Zeiten einmal - es war in allen Gazetten nachzulesen - versprochen, dass nach Schließung von München Riem für die dortige GA Ersatz auf FFB geschaffen würde. Soviel dazu, was behördliche Versprechungen manchmal wert sind. Stattdessen hat man seither im Raum München zwei weitere Flugplätze zugemacht.

13. Mai 2013: Von RotorHead an joy ride
Mir ist unverständlich, wie man auf eine Aussage des BMVBS so begeistert reagieren kann. Wenn das BMVBS Flüge gegen Entgelt mit PPL und ohne AOC - den einschlägigen EU-Verordnungen widersprechend - freigibt, dann hat das in etwa die gleiche Relevanz, wie wenn diese Freigabe von meiner Putzfrau kommt, nämlich keine.

1. Das BMVBS hat in Deutschland keine Kompetenz legislativ tätig zu werden. Das ist immer noch Aufgabe des Bundestags. Gewisse luftrechtliche Ausgestaltungen darf - per Gesetz - das BMVBS mit Zustimmung des Bundesrats durchführen.

2. EU-Verordnungen gelten auch in Deutschland unmittelbar und brechen widersprechende deutsche Gesetze. Das BMVBS ist von der EU nicht ermächtigt, hier rechtswirksam Änderungen vornehmen zu können.

3. Schon das Aussetzen der EU-Verordnung von 2012 bis 2013 hätte das BMVBS nicht eigenmächtig durchführen dürfen. Zumindest hätte der Bundesrat zustimmen müssen. - Das ist nicht geschehen.

4. Die EU-Verordnung kam nicht plötzlich und wurde nochmals um ein Jahr ausgesetzt. Statt nun endlich tätig zu werden, hat das BMVBS in den letzten 12 Monaten vor dem 08.04.2013 überhaupt nichts dazu unternommen, dass die deutschen Gesetze (vom Bundestag bzw. mit Zustimmung des Bundesrats) an die neuen EU-Regeln angepasst werden. - Genau das ist aber die Aufgabe des BMVBS.

5. Es sollte jedem klar sein, dass das BMVBS keine Kompetenz hat, Flüge gegen Entgelt mit PPL zu erlauben. Diese "Erlaubnis" ist nichts wert. Es ist unglaublich, wie blauäugig manche Piloten sind. Wer sich erwischen lässt, fliegt ohne die notwendige Lizenz und ohne Versicherungsschutz.

6. Ich rege mich über die o.g. Tatsachen auf, nicht über die Frage, ob ein PPL-Inhaber als solcher Gegenleistungen für Flüge nehmen darf oder nicht. - Letzteres ist gegenwärtig per EU-Verordnung eindeutig nicht erlaubt.
13. Mai 2013: Von Lutz D. an RotorHead
Letzteres ist gegenwärtig per EU-Verordnung eindeutig nicht erlaubt


Das ist nicht so eindeutig, wie sie es darstellen. Findet sich ja weiter oben im Thread. Wird auch durch gebetsmühlenarzige Wiederholung nicht eindeutiger.
25. Mai 2013: Von Johannes Göbel an Sönke Springer
Die Versicherung meines Fliegers sieht die Problematik sehr genau. Auch weil dort einige selbst fliegende sitzen.
Man versucht dem “Grundgedanken” der Regelungen zu folgen, was nicht einfach ist.
Sie werden mir in den nächsten Tagen schriftlich bestätigen, dass ich weltweit (wie bisher ohne USA) den Versicherungsschutz wie bisher genieße, auch bei Flügen unter Kostenbeteiligung, gegen Erstattung der Selbstkosten im Freundes- und erweiterten Bekanntenkreis, wenn der Aspekt gewerblich nicht vorliegt.

Die Thematik Rundflüge an Tagen der offenen Tür etc an Flugplätzen, für die eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde notwendig ist, sieht man beim Versicherer etwas strenger. Hat mich aber nicht für eine schriftliche Bestätigung interessiert, weil dieser Tatbestand mich nicht betrifft. 
Früher soll es bei der Genehmigung von Rundflügen an “Flugtagen” genaue Auflagen der Behörden gegeben haben, unter welchen Voraussetzungen Piloten diese Rundflüge durchführen durften (Schein, Stunden, Landungen...). Heute soll es Auflagen geben, die lauten nur noch “...der Pilot muss versichert sein....”

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