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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Mai 2013: Von RotorHead an Olaf Musch
Und was ist im Schadensfall? Was ist mit der Versicherung? Wird ein Richter die gültige EU-Verordnung anwenden, oder eine damit im Widerspruch stehende Anweisung des BMVBS, das noch nicht einmal legitimiert ist, ein deutsches Gesetzt auszuhebeln - schon gar nicht eine EU-Verordnung.

PS: Es gibt nicht nur Strafverfahren, sondern auch Zivilverfahren wegen z.B. Schadensersatz!
12. Mai 2013: Von Sönke Springer an RotorHead
Genau das ist der Punkt.
Die Behörden sind ein Nebenschaukriegsplatz.

Ich will damit den Brief des BMVBS überhaupt nicht schlechtreden.
Nur Rechtssicherheit sieht anders aus.
12. Mai 2013: Von joy ride an Sönke Springer

immer vorausgesetzt, das EU gestz ist wirklich so schlimm, wie hier angenommen.
ich versteh immer noch nicht, warum man im leben immer vom schlimmsten ausgehen muss - es wird doch alles gut, wurde uns versprochen.

auch JB's interpretation "das ministerium will, dass die EU auslegung negativst ist" ist lediglich eine interpretation - weshalb rotorhead dermassen drauf abfährt ist (mir) nicht verständlich. im gegenteil, der erlass federt lediglich diese eine situation ab - über alle andere braucht sich niemand auszulassen, und ist nur deshalb nicht erwähnt

12. Mai 2013: Von Max Sutter an joy ride

ich versteh immer noch nicht, warum man im leben immer vom schlimmsten ausgehen muss - es wird doch alles gut, wurde uns versprochen.

Es wurde auch vor Zeiten einmal - es war in allen Gazetten nachzulesen - versprochen, dass nach Schließung von München Riem für die dortige GA Ersatz auf FFB geschaffen würde. Soviel dazu, was behördliche Versprechungen manchmal wert sind. Stattdessen hat man seither im Raum München zwei weitere Flugplätze zugemacht.

13. Mai 2013: Von RotorHead an joy ride
Mir ist unverständlich, wie man auf eine Aussage des BMVBS so begeistert reagieren kann. Wenn das BMVBS Flüge gegen Entgelt mit PPL und ohne AOC - den einschlägigen EU-Verordnungen widersprechend - freigibt, dann hat das in etwa die gleiche Relevanz, wie wenn diese Freigabe von meiner Putzfrau kommt, nämlich keine.

1. Das BMVBS hat in Deutschland keine Kompetenz legislativ tätig zu werden. Das ist immer noch Aufgabe des Bundestags. Gewisse luftrechtliche Ausgestaltungen darf - per Gesetz - das BMVBS mit Zustimmung des Bundesrats durchführen.

2. EU-Verordnungen gelten auch in Deutschland unmittelbar und brechen widersprechende deutsche Gesetze. Das BMVBS ist von der EU nicht ermächtigt, hier rechtswirksam Änderungen vornehmen zu können.

3. Schon das Aussetzen der EU-Verordnung von 2012 bis 2013 hätte das BMVBS nicht eigenmächtig durchführen dürfen. Zumindest hätte der Bundesrat zustimmen müssen. - Das ist nicht geschehen.

4. Die EU-Verordnung kam nicht plötzlich und wurde nochmals um ein Jahr ausgesetzt. Statt nun endlich tätig zu werden, hat das BMVBS in den letzten 12 Monaten vor dem 08.04.2013 überhaupt nichts dazu unternommen, dass die deutschen Gesetze (vom Bundestag bzw. mit Zustimmung des Bundesrats) an die neuen EU-Regeln angepasst werden. - Genau das ist aber die Aufgabe des BMVBS.

5. Es sollte jedem klar sein, dass das BMVBS keine Kompetenz hat, Flüge gegen Entgelt mit PPL zu erlauben. Diese "Erlaubnis" ist nichts wert. Es ist unglaublich, wie blauäugig manche Piloten sind. Wer sich erwischen lässt, fliegt ohne die notwendige Lizenz und ohne Versicherungsschutz.

6. Ich rege mich über die o.g. Tatsachen auf, nicht über die Frage, ob ein PPL-Inhaber als solcher Gegenleistungen für Flüge nehmen darf oder nicht. - Letzteres ist gegenwärtig per EU-Verordnung eindeutig nicht erlaubt.
13. Mai 2013: Von Lutz D. an RotorHead
Letzteres ist gegenwärtig per EU-Verordnung eindeutig nicht erlaubt


Das ist nicht so eindeutig, wie sie es darstellen. Findet sich ja weiter oben im Thread. Wird auch durch gebetsmühlenarzige Wiederholung nicht eindeutiger.
25. Mai 2013: Von Johannes Göbel an Sönke Springer
Die Versicherung meines Fliegers sieht die Problematik sehr genau. Auch weil dort einige selbst fliegende sitzen.
Man versucht dem “Grundgedanken” der Regelungen zu folgen, was nicht einfach ist.
Sie werden mir in den nächsten Tagen schriftlich bestätigen, dass ich weltweit (wie bisher ohne USA) den Versicherungsschutz wie bisher genieße, auch bei Flügen unter Kostenbeteiligung, gegen Erstattung der Selbstkosten im Freundes- und erweiterten Bekanntenkreis, wenn der Aspekt gewerblich nicht vorliegt.

Die Thematik Rundflüge an Tagen der offenen Tür etc an Flugplätzen, für die eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde notwendig ist, sieht man beim Versicherer etwas strenger. Hat mich aber nicht für eine schriftliche Bestätigung interessiert, weil dieser Tatbestand mich nicht betrifft. 
Früher soll es bei der Genehmigung von Rundflügen an “Flugtagen” genaue Auflagen der Behörden gegeben haben, unter welchen Voraussetzungen Piloten diese Rundflüge durchführen durften (Schein, Stunden, Landungen...). Heute soll es Auflagen geben, die lauten nur noch “...der Pilot muss versichert sein....”

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