Die Versicherung meines Fliegers sieht die Problematik sehr genau. Auch weil dort einige selbst fliegende sitzen.
Man versucht dem “Grundgedanken” der Regelungen zu folgen, was nicht einfach ist.
Sie werden mir in den nächsten Tagen schriftlich bestätigen, dass ich weltweit (wie bisher ohne USA) den Versicherungsschutz wie bisher genieße, auch bei Flügen unter Kostenbeteiligung, gegen Erstattung der Selbstkosten im Freundes- und erweiterten Bekanntenkreis, wenn der Aspekt gewerblich nicht vorliegt.
Die Thematik Rundflüge an Tagen der offenen Tür etc an Flugplätzen, für die eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde notwendig ist, sieht man beim Versicherer etwas strenger. Hat mich aber nicht für eine schriftliche Bestätigung interessiert, weil dieser Tatbestand mich nicht betrifft.
Früher soll es bei der Genehmigung von Rundflügen an “Flugtagen” genaue Auflagen der Behörden gegeben haben, unter welchen Voraussetzungen Piloten diese Rundflüge durchführen durften (Schein, Stunden, Landungen...). Heute soll es Auflagen geben, die lauten nur noch “...der Pilot muss versichert sein....”