Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. April 2013: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Arno Reinhard
" .... Darüber hinaus teilen wir Ihnen Ihre für die Angabe beim Fliegerarzt notwendige "persönliche Referenznummer" mit: xxx-x."

Der Zusatz steht schon seit Anbeginn von JAR in den entsprechenden Anschreiben und Rechnungen. Die Referenznummer ist ein alter Hut
8. April 2013: Von Max Sutter an Dr. Thomas Kretzschmar
Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage nach den Gänsefüßchen um die persönliche Referenznummer. Ich tippe mal drauf, dass man sich amtlicherseits noch nicht so ganz sicher ist in der Frage der Legitimierung des Begriffs.
8. April 2013: Von Thomas Dietrich an Dr. Thomas Kretzschmar
Werden EASA Medicals, aus anderen EASA Ländern als Deutschland von deutschen Behörden anerkannt?
8. April 2013: Von Arno Reinhard an Dr. Thomas Kretzschmar
Danke für die Aufklärung. Hatte ich offensichtlich bisher übersehen.
9. April 2013: Von Tim Harris an Thomas Dietrich
Nein.

FCL.015 (d):
An application for the issue of a licence for another category of aircraft, or for the issue of further ratings or certificates, as well as an amendment, revalidation or renewal of those licences, ratings or certificates shall be submitted to the competent authority which initially issued the pilot licence, except when the pilot has requested a change of competent authority and a transfer of his licensing and medical records to that authority.

Medical von anderer Behörde -> alle Lizenzen von anderer Behörde.
11. April 2013: Von Thomas Dietrich an Tim Harris
Tim,

danke für die Antwort, hab nun selbst nachgelesen:

VERORDNUNG (EG) Nr. 216/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für

b) Personen und Organisationen, die mit dem Betrieb von
Luftfahrzeugen befasst sind.


Artikel 11
Anerkennung von Zulassungen bzw. Zeugnissen
(1) Die Mitgliedstaaten erkennen ohne weitere technische
Anforderungen oder Bewertungen Zulassungen bzw. Zeugnisse
an, die gemäß dieser Verordnung erteilt wurden

Also gilt ein Französisches Medical mit der deutschen Lizenz.

Allerdings sollte der Fliegerarzt die Unterlagen an die entsprechende deutsche Stelle schicken RP oder LBA


Hab ich da was übersehen?



11. April 2013: Von Heiko L. an Thomas Dietrich
Es gibt eine Auswertung der AOPA über die praktische Anerkennung ausländischer (JAR) Medicals durch die deutschen Behörden, allerdings stammt sie aus dem Jahr 2005: Anerkennung ausländischer JAR Medicals.

Ich kenne persönlich einen Fall, bei dem ein in Frankreich ausgestelltes Medical vom RP Stuttgart anstandslos anerkannt worden ist. Allerdings ist das einige Jahre her.
11. April 2013: Von Thomas Dietrich an Heiko L.
Hab eben mit dem RP Tü telefoniert.

Alle EASA medicals werden akzeptiert. Bei den JAR medicals gab es JAR Staaten die ihre medicals nach nationalen Vorschriften ausgestellt haben. Die wurden nicht akzeptiert. Z.B GB und F.
11. April 2013: Von Heiko L. an Thomas Dietrich
Da sieht man wie unterschiedlich das unter JAR selbst von benachbarten RPs gehandhabt wurde. Wenn das mit der EASA nun einheitlich und in unserem Sinn anerkannt wird, gibt es immerhin endlich mal eine kleine Verbesserung durch die EASA. Wobei die Daten so weit ich weiss, in F schon immer zentral weiter gemeldet wurden.
12. April 2013: Von Christophe Dupond an Thomas Dietrich
> Bei den JAR medicals gab es JAR Staaten die ihre medicals nach nationalen Vorschriften ausgestellt haben. Die wurden nicht akzeptiert.

Wie die deutschen nicht JAR conformen medicals in République française nicht akzeptiert wurden.
12. April 2013: Von Max Sutter an Heiko L. Bewertung: +1.00 [1]
Sie schreiben

Ich kenne persönlich einen Fall, bei dem ein in Frankreich ausgestelltes Medical vom RP Stuttgart anstandslos anerkannt worden ist. Allerdings ist das einige Jahre her.

Geschah in Stuttgart also möglicherweise noch unter französischer Besatzung. Dann ist klar, dass es anerkannt werden musste.
12. April 2013: Von Thomas Dietrich an Max Sutter
Auch RPs machen mal Fehler, ist doch ok. Sind meistens auch nur Menschen.

12 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang