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19. August 2012: Von David S. an 
Ich dachte hier z.B. an die nationalen Lehrberechtigungen. Wenn EASA eine Überführung in FCL grundsätzlich vorsieht, und hier lediglich die deutsche Interpretation das auf eine LAPL Lehrberechtigung einstuft, könnten andere nationale Behörden das doch auch anders sehen. Mein Eindruck ist durchaus, dass die Behörden das Regelwerk unterschiedlich interpretieren.

Ihr Problem ist hier natürlich anders gelagert, was soll man dazu schon sagen...alles nur halb durchdacht. Zusätzliche Prüfungen im Zuge von EASA-FCL zum Erhalt bestehender Privilegien sollten grundsätzlich nicht vorgesehen sein.

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