Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

17. Juni 2012: Von Othmar Crepaz an Marcus Kaufhold
Ich verweise noch einmal auf folgende Tatsache: Der türkische, der tunesische (u.a.m.) Pilot mit FAA-Lizenz und N-Flugzeug darf uneingeschränkt in Europa herumfliegen, OHNE zusätzliche, europäische Lizenz.
Und wir dürfen das nicht?
Egal, ob Straßbourg (Menschenrechte!) oder Den Haag dafür zuständig ist - warum wird das nicht längst dort thematisiert? Die Luftfahrtämter der europäischen Staaten "kuschen", umso mehr Respekt vor Austro Control, die endlich anspricht, was unser aller Recht ist. Warum kommen unsere Luftfahrtverbände nicht auf die Idee, an geeigneten Stellen unsere Grundrechte einzufordern und Diskriminierungen gegenüber anderen Staaten zu bekämpfen?
17. Juni 2012: Von Lutz D. an Othmar Crepaz
Othmar, ja, das ist eine hinmelschreiende Ungerechtigkeit, genannt "Inländerdiskriminierung". Dagegen ist leider bisher noch kein Kraut gewachsen. Das Chicagoer Abkommen sieht das ja seit 1944 ausdrücklich vor.
17. Juni 2012: Von Achim H. an Othmar Crepaz
Othmar,

Du darfst auch nicht mit Deinem österreichisch zugelassenem Flugzeug und Deiner JAR-Lizenz unbeschränkt in USA rumfliegen, sondern nur für einen gewisse Zeit. Mit Menschenrechten geht es also etwas zu weit. Gäbe es eine sinnvolle Möglichkeit, das FAA/IR dauerhaft anerkennen zu lassen, dann spricht m.E. nicht viel dagegen, auf EASA-Lizenzen zu bestehen.

Achim
17. Juni 2012: Von Marcus Kaufhold an Achim H.
@Achim Hasenmüller

Ist das sicher? Ich habe einmal einen Flugkapitän einer großen Fluglinie getroffen, der hat sein deutsch registiertes Privat-Flugzeug in den Staaten dauerhaft stationiert. Ich denke das dies in den USA (wie überall) zollrechtliche Probleme mit sich bringt. Man muß einfach sein Flugzeug nach einer gewissen Zeit verzollen. Und da in den USA die Flugzeuge sowieso um einiges billiger sind, lohnt es sich nicht seine Cessna aus Deutschland zu überführen und dort zu betreiben.

Aber luftfahrtrechtlich sollte das kein Problem sein.

Ich erinnere mich auch an eine deutsch registierte Cessna (172 ?) die in Tansania dauerhaft stationiert war. Das Ding ist irgendwie vor Jahren runtergefallen - und die BFU war zuständig. Es gab auch einen Unfallbericht, den müßte ich raussuchen.

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang