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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. Juni 2012: Von Marcus Kaufhold an Jan Brill
Der Flugverkehr ist nach dem Vorbild der Schifffahrt gesetzlich geregelt. Gerade deutsche Reedereien haben massenhaft Schiffe bei anderen "Flaggenstaaten" angemeldet. Das ist ihr gutes Recht

Ich bin all die Jahre auf der Basis eines 50 Jahre alten Grundlagen-Vertrages geflogen - eben diese ICAO Verträge. Das war gerade in Deutschland vor dem Fall der Mauer eine gern genutzte Konstuktion, um durch die Flugkorridore der "DDR" zu kommen. In Westdeutschland zugelassene Maschinen durften da nicht fliegen.

Ich bin sehr froh, das die Österreicher aus diesem ICAO Vertrag nicht ausbrechen. Dem sollte sich die EASA und der Verkehrsausschuß der EU anschließen.

Das nicht alles was fliegt und auf den Weltmeeren fährt nach dem Rechtsystem der Autoführerscheinen abgewickelt wird ist kein Widerspruch. Auch in anderen Bereichen der Rechtssprechung kommen unterschiedliche Systeme auf scheinbar ähnliche Sachverhalte zur Anwendung.
So müssen Mitarbeiter der EASA in Köln nicht dort ihre Einkommensteuer entrichten. Nach zu lesen ist das auf der Seite mit den Stellenausschreibungen der Behörde. "Salaries and allowances paid by EASA are exempt from any national taxation in all EU Member States, but subject to a European tax (deducted at source) for the benefit of the European Communities."

https://easa.europa.eu/recruitment/working-for-us.php

15. Juni 2012: Von Achim H. an Marcus Kaufhold
Ich denke hier liegt ein Missverständnis vor und es gibt wohl keinen Grund zum Jubel. Die Basic Regulation hat in Österreich Gesetzeskraft, der ICAO-Vertrag nicht. Wie wäre es wenn PuF das Ministerium in Österreich kontaktiert und um Stellungnahme bittet?
15. Juni 2012: Von Jan Brill an Achim H.

Wie wäre es wenn PuF das Ministerium in Österreich kontaktiert und um Stellungnahme bittet?

Die zuständige Behörde in Österreich hat eine Stellungnahme abgeliefert und die steht oben zu lesen. Diese ist klar und eindeutig formuliert und enthält keinerlei Einschränkungen bzgl. dem Wohnsitz des Halters oder der Augenfarbe des Mechanikers. Man kann natürlich solange fragen, bis man eine negative Antwort bekommt. Das möchte ich aber nicht.

Wir haben vielmehr heute das deutsche Verkehrsministerium um eine Stellungnahme gebeten. Da bin ich wirklich mal gespannt.

MfG
Jan Brill
15. Juni 2012: Von  an Achim H.

moment herr hasenmüller, deutschland hat den icao vertrag unterschrieben! aber auch gekündigt? hat die easa einen vertrag mit der icao? hier liegt m.e. das grandfather-recht zu grunde! m.e. ist das ganze gerede umsonst! man müßte eben herausfinden ob:

1. der deutschland/icao vertrag immer noch besteht oder nicht

2. in welcher form kann die easa überhaupt lizenzen kraft welcher wassersuppe ausgeben bzw. gültige lizenzen für ungültig erklären?

mfg

ingo fuhrmeister

15. Juni 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.
"Wie wäre es wenn PuF das Ministerium in Österreich kontaktiert und um Stellungnahme bittet?"

Da wünsche ich aber viel Erfolg!

Ich habe das Ministerium für einen Fachartikel vor mehr als einem Jahr kontaktiert und nach etlichen Rückfragen schlussendlich die Auskunft bekommen, dass man meine (4..) Fragen "nicht beantworten kann da sie zu viele Ressourcen beanspruchen".

Von der Pressestelle kam dann das okay, zwei der Fragen zu beantworten.

Das war vor drei Monaten..

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