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21. November 2011: Von Harr, Roger an Julian Koerpel

Ich habe mich in der Schweiz mehrfach bei der nationalen Luftfahrtbehörde nach der möglichen Verlängerung der Übergangsfristen erkundigt und habe den Eindruck erhalten, dass man noch nicht einmal realisiert hat worum es geht. Auch die AOPA Schweiz habe ich informiert, doch wie der Stand der Arbeiten ist, ist unklar.

Es ist ja recht und gut wenn es vermutlich irgendwann für die FAA IR Inhaber einen einfacheren Weg der Scheinumwandlung geben wird, doch damit ist noch zu vieles unklar. Im Moment entsteht der Eindruck einer Schreckstarre. Diese gilt es zu überwinden.

Spannend wird es dann wohl bei der Frage wie es wäre wenn ich nach April 2012 IFR z.B. von Zürich nach Hamburg fliegen möchte und mein FAA IR in der Schweiz nicht mehr gültig wäre, Deutschland jedoch von der verlängerten Übergangsfrist Gebrauch macht. Müsste ich dann einen Z-Flugplan mit IFR Pickup auf deutschem Hoheitsgebiet aufgeben?

So langsam wäre es einfach gut Rechtssicherheit zu haben und wissen wie ich die Weichen stellen muss. Es ist 5 vor 12!

21. November 2011: Von Julian Koerpel an Harr, Roger
Da stimme ich Ihnen 100% zu.

Werde da auch mal beim LBA nachhören.
23. November 2011: Von  an Julian Koerpel
Ich glaube nicht, dass eine Luftfahrtbehörde in der Lage ist zu bestimmen, wer Betreiber eines US-registrierten Flugzeugs ist. Es ist und bleibt das Recht des Eigentümers des Flugzeugs, also z.B. einer US-ansässigen Bank, Stiftung, Finanz- oder Leasinggesellschaft, festzulegen, wer die notwendige Sachkenntnis besitzt, das Flugzeug in Übereinstimmung mit den gültigen Betriebs- und Wartungsvorschriften und kostendeckend zu betreiben. Das hat auch viel damit zu tun, wem ich als Eigner mein Eigentum anvertraue, sprich Vertrauen entgegenbringe. Wie sollte mir als Eigentümer eine Behörde die freie Wahl eines Operators meines Vertrauens abnehmen können? Es geht schließlich nicht nur um eine Menge Geld, sondern auch um die persönliche Sicherheit der Nutzer meines Flugzeugs. Aus Gründen der Rechtssicherheit werde ich als US-Eigner immer versuchen, einen US-ansässigen Betreiber zu bestimmen. Das liegt doch nahe.

Also, der Eigner legt fest, wer sein Flugzeug betreibt. Keine Behörde. Basta!


WP

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