eben.
und kann man gegen schweigen nicht sowas wie beugehaft, oder irgendein wirksames kreuzfeuerverhör "organisieren"? wahrheitsfindung sollte immer das oberste ziel sein - nicht pseudo-täterschaft-teilunschuld)
es klingt genau wie "na, er will nicht, also haben wir pech gehabt - schade!" mentalität. das haben sie richtig erkannt - es lief anderswo anders. und meine theorie: die beteiligten haben mitschuld am erfolg, in beiden fällen. (in nürnberg hätte man auch fragen können: "nicht wahr, sie möchten nichts sagen?")
ihren einwand, man solle doch unshculdige in ruh lassen ist bei nachweislicher (gesamt-)täterschaft nicht nachvollziehbar und widerspricht jedem gefühlten recht. das sind höchstens wulffsche spritzfindigkeiten, aber keine akzeptable rechtssprechung - und meinung hat nichts mit von ihnen zu vergebender lesefähigkeit zu tun.
PS: nach ihrer theorie müssen bankräuber freigelassen werden, sofern sie darüber schweigen wer der fahrer war? vor allem wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der fahrer überhaupt wusste, welche art von taxi fahrt er mitmacht (und ob sein taxi überhaut ein legales fahrzeug ist - normalerweise ist das schon strafbar)
eines ist klar: ich traue unserer justiz das zu, auch beim banküberfall. nur ob das alles korrekt und moralisch haltbar ist, das ist hier die frage (es ist nicht lange har, da hat mitteleuropäische justiz noch ganz andere "gerechtigkeit" gesprochen - man achte also auf die tendenz)