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17. September 2011: Von Othmar Crepaz an Stefan Kondorffer
Bitte auch gleich Thailand prüfen. Da hätte ich schon eine GF zur Hand ;-))
8. Oktober 2011: Von Alexander Krueger an Othmar Crepaz
Ja, auch der Inselstaat VANUATU käme in Betracht. Dort ist man extrem Gründerfreundlich und hat auch praktisch Null-Steuer. Dauert aber natürlich von der Anreise her etwas länger, mal den Briefkasten zu leeren...))))
9. Oktober 2011: Von Othmar Crepaz an Alexander Krueger
Da sind mir zur Zeit zu viele Erdbebenb 6+ ;-)
Aber Thailands Hochwasser ist auch nicht ohne.
9. Oktober 2011: Von Jan Nestler an Thore L.
Also bei einem muss ich ja Thore recht geben. Einfach zu sagen, dass der Pilot, der am häufigsten fliegt, der Operator sein muss, kann es im Ergebnis nicht sein.
Nehmen wir doch einfach mal den OLT, der die ganzen nordfriesischen Inseln anfliegt (oder ein sonstigen kleines Flugunternehmen). Ich kenne zwar deren Dienstpläne nicht, kann mir aber gut vorstellen, dass manche Maschinen zu über 50% von einem bestimmten Piloten geflogen werden. Ist dann der Angestellte Pilot der Operator? Kann ja wohl nicht stimmen.
Die Definition ab wann die GmbH eine Schein-GmbH ist, und wann noch nicht, muss also deutlich feiner ziseliert sein. Das wird jedes Juristenherz erfreuen.
10. Oktober 2011: Von Thore L. an Jan Nestler

Wir haben ja hier eine ganze Reihe offener Fragen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf 2 Gebiete: Den „operator“, also wer betreibt ein Flugzeug, und wer darf eigentlich welche Regeln fuer wen erlassen?

Wenn der Pilot eines Flugzeuges auch immer gleich ein Operator waere, muesste man ja nicht „Operator“, sondern koennte direkt „Operator und/oder Pilot“ sagen. Ergo gibt es Piloten, die keine Betreiber sind. Allerdings: wenn sich Pilot P bei Operator O ein Flugzeug mietet, kann P dann (auch) Operator sein? An was wird das fest gemacht? Weiter oben hat Michael Bruening die FAA zitiert:

Operator. A person, organization or enterprise engaged in or offering to engage in an aircraft operation. (ICAO). Any person who causes or authorises the operation of an aircraft, such as the owner, lessee, or bailee of an aircraft

Also der Eigner, der Leasingnehmer, oder Verwahrer eines Flugzeuges, der den Betrieb eines Flugzeuges verursacht oder autorisiert. Wenn ich als Geschaeftsmann und Pilot zur Wahrnehmung eines Termins mir ein Flugzeug miete, um mit diesem meinen Termin anzusteuern: kann ich dann aus dieser Definition heraus „Operator“ sein?

Dass es hierzu keine vorherrschende Meinung gibt, belegt ja eigentlich nur, dass diese Debatte offenbar bis heute nicht stattgefunden hat, und eine solche Unterscheidung daher nicht wirklich wichtig sein kann. Ein deutliches Indiz dafuer, dass die Welt solche Vorschriften nicht braucht.

Gucken wir also nach Parallelen, z.B. die Halterschaft beim Auto. Der Halter eines Fahrzeuges hat Rechte und Pflichten, die der Fahrer des Autos nicht hat. Er bestimmt, wer das Auto fahren darf, und wer nicht. Er bestimmt, welche Versicherungen das Fahrzeug hat und wo diese abgeschlossen werden – auch das darf der Nichthalter – Fahrer nicht, usw. Analog zu uns waere die Frage hier so was wie: kann der Fahrer eines Autos, der nicht Halter ist, dennoch „Halter“ (= so was wie Operator) des Autos sein? Wikipedia meint zur Halterschaft des Autos:

Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

und weist dabei ausdruecklich darauf hin, dass dies nicht notwendigerweise der „eingetragene Halter im KFZ Brief“ sein muss. Sollte also zB ein Vater seiner Tochter ein Auto zulassen, um der Tochter eine guenstigere Versicherung zu ermoeglichen, dann ist dennoch die Tochter Halter des Fahrzeugs, wenn sie alleine damit faehrt, es bezahlt hat, und auch alle Rechnungen die sich aus dem Betrieb des Autos ergeben, begleicht, auch wenn die Papiere des Fahrzeugs etwas anderes vermuten lassen.

Das ist doch schon mal was: analog dazu waere unsere Bahamas ltd. dann nicht Betreiber des Flugzeuges, wenn der Flieger von einem EU Unternehmen (oder EU Buerger) gekauft wurde, das weiterhin alle Rechnungen des Betriebes des Fliegers finanziert, und auch sonst munter alles macht, was ein Eigentuemer halt so tut.

Die spannende Frage ist doch: ab wann hoert das auf? Sozusagen: wann ist der Vater wieder „Halter“, obwohl das ganze eigentlich nur gemacht wurde, um der Tochter die Versicherungspraemie zu vierteln? Nie? Oder wenn er der Tochter zusaetzlich auch Regeln zum Betrieb gibt (zB: „Du darfst mit dem Auto nicht bei Nacht fahren“)? Oder wenn er doch (einzelne) Rechnungen begleicht, und sei es nur um die Tochter ein wenig zu entlasten? Oder muss er auch zu einem nicht unwesentlichen Teil das Auto fahren? Oder waere er in diesen Faellen nur Mitglied einer Haltergemeinschaft - mit der Tochter zusammen Halter?

Ich vermute, dass die Halterschaft – und analog dazu der „Operator“ beim Flieger – viel mit „Ausuebungsberechtigung geben“ und wenig mit tatsaechlicher Nutzung zu tun hat. Wenn der Vater der Tochter verbieten kann, das Fahrzeug zu benutzen, die Tochter aber dem Vater nicht sagen darf, wann er das Auto benutzen darf, kann die Tochter doch nicht Halter sein. Kann der Vater das nicht bestimmen, wie will er dann „Betreiber“ also Halter in dem Sinne werden?

Wenn der Vater Regeln erlaesst, die fuer alle Fahrer oder Gruppen von Fahrern des Fahrzeugs gelten („alle Personen, die nicht aelter als 25 Jahre sind, duerfen dieses Fahrzeug nur bis 120 km/h benutzen“), dazu Kontrollmoeglichkeiten schafft (zB einen GPS Logger installiert, der die Einhaltung der Regel ueberwacht), und Sanktionen („faehrst Du schneller kommt das Auto in die Garage und dann kannst Du gucken wie Du zur Schule kommst“) im Falle der Nichtbeachtung ankuendigt und bei Eintritt auch durchfuehrt, ja wie kann dann die Tochter Halter sein, auch wenn sie ansonsten fuer Rechnungen aufkommt und eigentlich die einzige ist, die das Auto faehrt?

Wenn man also eine Firma gruendet – egal wo auf der Welt – die ein Flugzeug least, und dieses NUR unter bestimmten Regeln und Voraussetzungen an Dritte vermietet, die Einhaltung der Regeln ueberwacht und Verstoesse sanktioniert, dann muss diese Firma Betreiber des Flugzeuges sein. Unterwirft sich ein Pilot diesen Bedingungen, und mietet das Flugzeug, dann kann er nicht auch Betreiber sein, weil er das Flugzeug nur innerhalb der Regeln des Betreibers nutzen darf. Dass darueber hinaus derjenige Betreiber ist, der Versicherungen auswaehlt und abschliesst, Wartungen in Auftrag gibt und bezahlt, Rechnungen erstellt, verschickt und die Bezahlung kontrolliert, die ADs und SBs liest und auch daraus den Betrieb des Flugzeuges fuer eine Gruppe von Piloten erlaubt oder verbietet, sind Indizien, die die „Ausuebungsberechtigung“ als wesentliches „Operatormerkmal“ unterstreichen koennen.

Ich werd’s wohl drauf ankommen lassen.

10. Oktober 2011: Von joy ride an Thore L.
...
11. Oktober 2011: Von  an Thore L.
FTL:

Davon ausgehend, daß hier nicht nur Scherzkekse wie die Achse des Südens (Banane et al.) mitlesen, sondern es sich um ein öffentliches Forum handelt, würde ich es jetzt einfach mal gut sein lassen. Sie sind sicher auf dem richtigen Weg. Aber, mehr Einzelheiten zu Ihrem Lösungsansatz und Brainstorming hier zu veröffentlichen, könnte sich als kontraproduktiv herausstellen. Warten wir doch einfach ab, bis die Bürokraten ihre Gesetze fertig haben und tun wir dann das Richtige und Notwendige. Eine Abstimmung der Vorgehensweise per öffentlichem Internet-Forum halte ich jetzt einfach für verfrüht.

Wenn Sie meine Einträge ab und zu lesen, wissen Sie, dass ich der Letzte bin, der zu Zensur oder dem Abwürgen einer Diskussion rät. In diesem Fall, so finde ich, hat Herr Brill viel weiter oben im Thread jedoch 4 mögliche Szenarien klar beschrieben. Belassen wir es zunächst doch dabei. Was jeder Einzelne daraus macht, hängt sowieso von der endgültigen Fassung der Gesetze ab. Und ein Austausch unter Piloten, Flugzeugnutzern, Eigentümern, Betreibern, Wartungsbetrieben, Flugschulen usw. wird dann immer noch möglich sein.

Nicht böse sein! Es grüßt
007Banane,
der mit dem Schlapphut tanzt
11. Oktober 2011: Von Thore L. an 
Also die Idee, dass ich hier auf Auswege komme, die die EASA evtl. noch nicht gefunden haben koennte, finde ich so schmeichelhaft wie naiv. Grade zum jetzigen Zeitpunkt finde ich es dagegen wichtig, dass wir uns oeffentlich darueber austauschen, wie wir unsere FAA Lizenzen weiter gueltig halten koennen, um zu sehen, dass wir erstens nicht alleine, und zweitens auf einem Weg sind. Das Moment der Verunsicherung ist sehr stark, und wir sollten da was dagegen setzen.

Es wird einen Weg geben, da bin ich mir sicher. Geht die EASA zu weit, klagen wir das weg. Machen sie zu wenig, bleiben Optionen. Der Weg ueber den "Operator" sorgt fuer maximale Verunsicherung. Ich finde, dagegen sollten wir Zeichen setzen: heute. Zumindest solange, wie uns FAA Piloten kein einfacher Weg hinueber ins EASA System verbindlich zugesagt wurde...
25. Oktober 2011: Von Gregor FISCHER an Thore L.

Des Losers Zitat: ''Es wird einen Weg geben, da bin ich mir sicher. ''

Dazu: L'éspérance est la bouffe des cons... (J-P. Jaillet, FI EASA)

Bonne Nuit!

GREGOR FISCHER

25. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an Gregor FISCHER
Wenn Sie Ihren Namen schon in Großbuchstaben schreiben, empfehle ich auch noch den richtigen Satz. Etwa so:

P H I L I P P E P É T A I N
29. Oktober 2011: Von Gregor FISCHER an Stefan Kondorffer

P H I L I P P E P É T A I N

Ach ja, und wenn sie ihr Idol mal besuchen wollen, der ruht auf der Ile d'Yeu. Fliegen sie mal hin - es lohnt sich (wegen der Insel)

GREGOR FISCHER



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