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28. Oktober 2010: Von Julian Koerpel an Christian Kück
"Oder worin unterscheidet sich ein Anflug auf EDDF von KJFK. "

Zum Beispiel:
@ EDDF: "Request visual approach" --> "Können wir leider nicht genehmigen für Aircraft über xx t"
@ KJFK "XYZ 111 heavy inbound XYZ" --> "XYZ 111 heavy, expect visual 31R"

Nur eines von bestimmt vielen Beispielen :-)
28. Oktober 2010: Von Thore L. an RotorHead
Ok, wir warten also nach der Inkrafttretung der neuen EASA Lizenzvorschriften auf den ersten Besuch eines BfLers, der dann ein Strafverfahren gegen uns wegen Fliegen ohne gültige Lizenz einleitet, und berufen uns im Verfahren auf die FAA Lizenz und die Vorschriften der ICAO?

Die EASA wird doch sicher versuchen, das wasserdicht zu machen. Jemand ne Idee, wie sie das begründen möchte?

Vielleicht mit dem Artikel 32 (also dem davor), b?

Article 32
Licenses of personnel
(a) The pilot of every aircraft and the other members of
the operating crew of every aircraft engaged in international
navigation shall be provided with certificates of competency and
licenses issued or rendered valid by the State in which the aircraft
is registered.
(b) Each contracting State reserves the right to refuse to
recognize, for the purpose of flight above its own territory,
certificates of competency and licenses granted to any of its
nationals by another contracting State.
28. Oktober 2010: Von RotorHead an Thore L.
Mir ging es zunächst darum, dass es vom ICAO-Abkommen selbst keine Ausnahmen geben kann. Teil des Abkommens ist aber auch

"Artikel 32

Erlaubnisscheine des Personals
(a) Der Luftfahrzeugführer und die anderen Mitglieder des Betriebspersonals jedes in der internationalen Luftfahrt verwendeten Luftfahrzeugs müssen mit Befähigungszeugnissen und Erlaubnisscheinen versehen sein, die von dem Staat, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, ausgestellt oder als gültig anerkannt sind.
(b) Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, den Befähigungszeugnissen und Erlaubnisscheinen, die einem seiner Staatsangehörigen von einem anderen Vertragsstaat ausgestellt sind, für Flüge über seinem Gebiet die Anerkennung zu verweigern."

Man beachte Absatz b). D.h., Deutschland könnte z.B. einem Deutschen für Flüge im deutschen Luftraum die Annerkennung einer ausländischen Lizenz (z.B. FAA-Lizenz) verweigern. Gleiches gilt für Frankreich, Franzosen und französichem Luftraum usw. - Da die EU jedoch selbst kein Vertragsstaat ist, kann die EASA bzw. EU-Kommission diese Regelung nicht auf die EU für EU-Bürger im EU-Luftraum ausdehnen.
28. Oktober 2010: Von Thore L. an RotorHead
Ok, habe ich also meinen Wohnsitz in Andorra, kann ich mit meiner FAA Lizenz überall fliegen, nur nicht in Andorra?

*schmunzel*

Nein, Spass beiseite, das widerspricht sich aber schon ein bisschen mit dem 33er. Und ist es nicht heute schon so, dass man als Deutscher mit einer FAA Lizenz keine D-Reg Fluzeuge fliegen darf? Meint der Artikel 32b) nicht genau das?

Der 33er bestimmt ohne jede Ausnahme, dass derjenige ein Flugzeug fliegen darf, der eine Lizenz des Staates besitzt, in dem das Flugzeug registriert ist!
28. Oktober 2010: Von Max Sutter an Thore L.
Macht mir die EASA diese leichter, oder erkennt sie am besten
mit geringem Aufwand (Bestandschutz?) einfach an
...

Man merkt schon, Helgoland ist extrem weit entfernt von Bayern. Ihr Postulat postuliert eine Regelung im Widerspruch zum 3. Bayerischen Amtsgrundsatz (im Wortlaut: da könnt ja jeda kemma). Denn sobald ein Amt oder dessen übergeordnete politische Behörde eine Ausnahme zu einer überrissenen Regelung zulässt, gibt man ja indirekt zu, dass es auch einfacher geht, und da hat man sofort den Rest der Pilotenschar (oder zumindest die IFR-Süchtigen) auf der Matte, und was soll man denen dann als Begründung sagen?
28. Oktober 2010: Von  an Julian Koerpel
fast wie in jesenwang.....

mfg
ingo fuhrmeister
29. Oktober 2010: Von  an Stefan Kondorffer
Bitte nicht lachen, aber man könnte den Fall an die sogenannte Stoiber-Task-Force zum Bürokratieabbau in Brüssel herantragen. Nicht daß das was in der Sache bringen würde, aber es gäbe zumindest mal ein bißchen Aufmerksamkeit und Publicity.

WP
29. Oktober 2010: Von Alexander Stöhr an 
wirklich großartiger einfall. im ernst.
29. Oktober 2010: Von Uwe Nitsche an Stefan Kondorffer
Habe mich bei meinem EU Vertreter(in) beklagt.
Hier die Antwort aus Britischer Sicht (ich wohne auf der Insel)
-------------------------------
Dear Uwe,

Thank you for your email in which you explain the potential effects of last week's vote by the European Aviation Safety Agency (EASA) to outlaw American registered aircraft.
I see you have also contacted my Liberal Democrat colleague in the South East, Catherine Bearder MEP. I hope you won't mind if I offer this reply on behalf of both offices.

I was contacted on this matter by a substantial number of constituents - as were Liberal Democrat MEPs throughout the country. However, it seems that the vote happened in an executive Committee of the European Aviation Security Agency (which was mandated by the Commission) and not in the European Parliament.

Despite not sitting on the Committee, members of the Liberal Democrat team looked for this issue in the Transport Committee and made contact with its Secretariat. However, there was nothing on its agenda.

As this vote occurred in EASA, MEPs could not bring any official influence over the outcome. However, how these votes normally work is that each Member State has their representative on the voting board. In light of the substantial correspondence received by MEPs, the Liberal
Democrat Group leader in the Parliament, Fiona Hall MEP, wrote to the Department for Transport to express the points of concern.

Thank you once again for contacting me and I hope that this reply has been of use to you.

Yours sincerely,

Sharon Bowles MEP

Office of Sharon Bowles MEP, Liberal Democrat
Chair of the Economic and Monetary Affairs Committee
Member of the European Parliament for South East England

Tel: +44 (0) 1442 875 962
www.sharonbowles.org.uk
30. Oktober 2010: Von Stefan Jaudas an Uwe Nitsche
Danke für die Wiedergabe dieser (mal wieder) erhellenden Aussage aus Eurokratien. So viel zum Thema Demokratie und EU.
30. Oktober 2010: Von Othmar Crepaz an Stefan Jaudas
Gesetz dem Fall, die EASA setzt sich mit diesem Irrsinn durch: Wie sieht das mit Übergangsfristen aus? Angeblich gibt es in ganz Europa an die 10.000 N-registrierte Flugzeuge und demnach noch viel mehr Piloten mit N-Lizenzen. Unser JetProp wäre z.B. wegen des MT-Propellers nicht einmal D-zulassbar.
Wie stellen sich das die Bleistiftspitzer in der EASA vor?
30. Oktober 2010: Von Thore L. an Othmar Crepaz
ich wünschte sie würden nur bleistifte spitzen... offensichtlich sind sie deutlich kreativer.

Es wird viel davon abhängen, wie der Begriff "operator" ausgelegt werden wird, tippe ich. Mit ein bisschen Glück kommen wir mit ner Bahamas Inc als Operator durch ;)

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