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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. November 2009: Von Derk Dr. Janßen an Jan Brill
Hallo Herr Brill und alle Leser,

inzwischen kann berichtet werden,daß auch das Owi- Ermittlungsverfahren gegen den zweiten( D-EDDN) von uns vertretenen Piloten -namens des neugeschaffenen Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung- eingestellt wurde.(§ 47 OWiG)

Es waren bekanntlich vier Maschinen in Formation gestartet. Und zwei Piloten hatten unterwegs um einen Wechsel der Flugregeln von VFR nach IFR nachgesucht.

Nun auch im zweiten Fall die Einstellung des Verfahrens wegen

-Verdachts der unzureichenden Flugvorbereitung -Verstoß
gegen § 3a LuftVO und wegen des

-Verdachts der Unterschreitung der Mindestwerte für
Flugsicht und Abstand von Wolken -Verstoß gegen § 28,I
LuftVO

Es war keine einfache Aufgabe, aber wir haben es erfreulicherweise geschaft.

Am Ende des Einstellungsbescheides hat das Amt aus einem bei den Akten befindlichen Gutachten des DWD zitiert und daraus
sinngemäß übernommen, "daß den Piloten die auf der Strecke herrschenden marginalen Wetterbedingungen durch Ihre kontinuierlichen Wetterabrufe von den DWD Flugwetterservern bekannt gewesen seien. Und daß sie bei dieser guten Fluvorbereitung ihren Flug gleichwohl nach VFR - Bedingungen
angetreten hätten, sei unverständlich."(Zitatende)
Es wurde anheimgestellt, ob zu dieser Einschätzung des Wetterdienstes noch eine gesonderte Stellungnahme abgegeben
werden sollte oder nicht.

Soweit dazu:
Herzlichst Ihr Derk Janßen
8. November 2009: Von Michael Stock an Derk Dr. Janßen
Hallo Herr Janßen,

gemäß Ihren früheren Ausführungen wurde das Ermittlungsverfahren, von dem sie jetzt berichten, nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern "gnadenhalber" eingestellt, ist das richtig?

Damit erhebt sich die Frage, ob es für Kleinflugzeugpiloten ratsam ist, in Gefahrensituationen Kontakt mit der DFS aufzunehmen. Wenn man wirklich einen nachweisbaren Fehler gemacht hat, ist das Ergebnis (im Bereich deutscher Luftfahrtgesetzgebung mit ihren drakonischen Strafandrohungen) dann wohl Lizenzentzug und/oder eine satte Geldstrafe im vier- oder fünfstelligen Bereich. Die Lehre aus diesem Vorfall ist daher für mich, sollte ich jemals ein Problem mit dem Wetter während des Fluges bekommen: Erst bei akuter Lebensgefahr zur Funktaste greifen. Ich frage mich allerdings schon, ob diese Abschreckungsstrategie der DFS (Verfolgung und Bestrafung) im Sinne der Flugsicherheit ist.
8. November 2009: Von  an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]
Genau so ist es. Erst wenn man kurz vorm Crash ist, greift mann dann zum Mike. Das kann es nicht sein und würde Leben kosten....

Nur wie will man das ändern? Dazu ist aus meiner Sicht nur die DFS in der Lage, dieses Manko aus der Welt zu schaffen, in dem sie es ganz deutlich sagt, das die DFS keinen meher verfolgt, der aufgrund von Wetter einen IFR-Wechsel möchte. Sicherheit geht da vor. Erst mal weiterfliegen und am Boden diskutieren....
9. November 2009: Von Derk Dr. Janßen an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

ganz genau genommen wurde differenziert:
soweit es um den Vorwurf der mangelhaften Flugvorbereitung ging,gab es sogar eine Einstellung erster Klasse(§ 146 OWiG i.V.m. § 170,II StPO); aus einem Kommentar:
"das Fehlen eines Anlasses zur Erhebung der öffenlichen Klage - bzw. hier zum Erlaß eines Bußgeldbescheides - kann sachliche oder rechtliche Gründe haben. So kann (wie hier) die Einstellung auf dem Fehlen hinreichenden Tatverdachtes beruhen."

Beim zweiten Vorwurf war es die erwähnte Einstellung nach § 147 OWiG( Opportunitätsprinzip): "das Absehen von der Verfolgung und die Einstellung des Verfahrens kommen namentlich in Betracht, wenn die Schuld desTäters gering, die begangene Owi ihrer Art nach von geringem Gewicht ist oder wenn der Kärungsaufwand außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen würde...."

Also in der Tat eine differenzierte Einstellung bezüglich der beiden ursprünglichen Vorwürfe.

Was ich hiermit gerne präzisiert habe , weil ich es zunächst nicht so diffenziert wiedergegeben hatte: Sorry!

Meine ganz persönlche Meinung ist, daß es zu den Flügen der IFR- kundigen Besatzungen wohl nicht gekommen wäre, wenn es am Zielflugplatz EDDI noch freie IFR -Slots gegeben hätte...

Happy landings: Ihr Derk Janßen

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