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Nun, das ist ja nichts Neues. In Nürnberg z.B. trifft das auch zu. Was allerdings inkonsequent ist: das Flugzeug bleibt unbehelligt. Komme jemand z.B. von einer Graspiste von irgendwoher und läuft dem Händling-Personal eines Verkehrsflughafens in die Hände, dann ist nicht die brennbare Flüssigkeit im Flugzeugtank eine Gefahr, sondern es könnte rein theoretisch im Flieger ein Sack voll Semtex schlummern...Was sollen da Begeleitservice und Personenkontrolle bewirken. Warten wir mal ab, ab wann auch das Flugzeug "zerlegt" wird. Absurdes Theater ist das sowieso schon lange, mit oder ohne ZÜP. Das Händling hat aber auch Vorteile: wenn der Händler mit der schwarzgelben Minna unterwegs ist, kann man sich an einem Gate abholen lassen das einem den meist unsäglich langen Weg zum GAT-Gebäude erspart, allerdings manchmal für unverschämt hohe "Taxi"-Kosten, wie z.B. in Köln (50 Euro für 2x 500 Meter Händling-Begleitung).
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... ja, ich kenne die Regelung in EDDN, in Köln ist es ähnlich und sicher gibt es noch weitere Beispiele.
Die hier beschriebene Praxis in LSZH unterscheidet sich aber in zwei ganz wesentlichen Punkten von den o.g. Beispielen:- In LSZH muss ich das Handling vorab arrangieren. Das bedeutet erheblichen Aufwand bei kurzfritig angesetzten Flügen oder Änderungen bei der Ankunftszeit.
- In LSZH darf ich auch dann nicht allein zum GAT gehen, wenn ich direkt vor der Tür geparkt habe. Das Ergebnis ist das oben beschriebene Theater.
Ich weiss nicht wie's Ihnen geht, aber eigentlich möchte ich vor einem Flug keine stundenlangen Logistik-Vorbereitungen treffen. Wetter, Flugplan, NOTAMs und wenn's sein muss noch ein Slot. Die ersten drei Punkte lassen sich inzwischen in wenigen Sekunden online erledigen. Besonders bei geschäfltichen Flügen ergibt sich die Abflugzeit oft erst kurz vorher. Ist ja auch der Sinn der AL. Bei jeder Verschiebung um fünf Minuten auch noch einen Handling-Agenten bei Laune halten zu müssen ist aus meiner Sicht sehr unzweckmäßig.
MfG Jan Brill
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Das mit Nürnberg ist nicht ganz richtig, hier dürfen nur Personen ohne Flughafenausweis nicht übers Vorfeld laufen und werden von Flughafenmitarbeiten gefahren. Mit Flughafenausweis kann gelaufen werden, auch Passagiere in Begleitung des Piloten mit Ausweis.
Grüße
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Händling?
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In Palma de Mallorca habe ich letztes Jahr folgenden Unsinn erlebt: Freunde von mir landeten mit dem Helikopter auf dem Vorfeld 20 m neben dem wartenden Flugzeug, bereits mit 2 Berufspiloten und meiner Wenigkeit in Wartestellung. Das Gepäck befand sich bereits im Flieger, also kein Transport von schweren Koffern oder Taschen nötig. Ich ging zum Helikopter um sie in Empfang zu nehmen. Da raste ein Fahrzeug des Handling Services heran und der Fahrer bestand unter Androhung von Strafen darauf den Transport der 3 Passagiere per Mini Bus vorzunehmen. Ich dagegen durfte die 20 m zurück zum Flugzeug alleine gehen... Die Kosten für das Ground Handling waren übrigens schon bezahlt und es ging sicher nicht darum noch schnell ein paar Euros Transportgebühr zu kassieren. Damals dachte ich noch, nur die Spanier können so stur und unlogisch sein, aber diese "Seuche" scheint sich inzwischen gut ausgebreitet zu haben.
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... ja, ich kenne solche Erlebnisse auch. Mich interessiert dann natürlich immer wo das alles eigentlich steht!
In der immer wieder als Begründung für solchen Unfug angeführten EU-Verordnung 2320 steht lediglich: Das gesamte am Flughafen beschäftigte oder häufig am Flughafen verkehrende Personal ... ist mit Flughafenausweisen auszustatten. (Artikel 2.2.4) Trifft also auf GA-Flugbesatzungen übehaupt nicht zu. Ansonsten beinhaltet die Richtlinie nur noch Anforderungen zur Schulung von "Flugbesatzungen und das Bodenpersonal der Luftfahrtunternehmen".
Auch unser allseits geliebtes LuftSiG sagt nur: Der Unternehmer eines Verkehrsflughafens ist ... verpflichtet, ... den Zugang nur hierzu besonders berechtigten Personen zu gestatten. (§8 Absatz 1.4). Wenn aber die Flugbesatzung nicht besonders berechtigt ist zum Flugzeug zu gelangen, wer dann? Wo steht, dass der Kapitän nicht übers Vorfeld laufen darf? Wo wird definiert wieweit sich eine Besatzung vom Luftfahrzeug entfernen darf?
Hier wird mit den Totschlagbegriffen "Sicherheit" und "EU-Richtlinie" offenbar ziemlich unbekümmert argumentiert ...
Viele Grüße, Jan Brill
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Der Begriff "EU-Richtlinie" oder - schlimmer noch und meist völlig spekulativ - "zukünftige EU-Richtlinie" muss schon seit Jahren für geistigen Unsinn, vor allem im Sicherheits- und Schutzbereich herhalten. Dabei wird nicht einmal die Schweiz, wie wir gesehen haben, von solchem Kokolores verschont, obwohl sie sich bislang wohlweislich aus der EU herausgehalten hat.
Was dem Ami seine Homeland Security, das ist dem Europäer seine EU-Richtlinie. Zur eigentlichen Aufgabe nicht geeignet, aber der beste Vorwand, Diskussionen um die Sinnfälligkeit unsinniger Anordnungen und Vorschriften zu unterdrücken. Hinter diesem Aktionismus versteckt sich im Übrigen eine extrem große Gefahr für uns alle: Das Zauberwort heißt "verdachtsunabhängig", ob es um das legalisierte Misstrauen gegenüber Piloten bei der Züp geht, aber auch um unangemeldete Waffenkontrollen bei unverdächtigen Sportschützen zu Hause, oder um Ausweiskontrollen in innerschweizerischen Eisenbahnzügen. Natürlich mit der Ausrede "Schengen", und obschon in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland nicht einmal Ausweispflicht besteht. Dabei ist der Vertrag von Schengen ursprünglich dazu geschaffen worden, alles einfacher und transparenter zu machen. Aber das haben die obrigkeitsgläubigen Betonköpfe in der Verwaltung schon längst über den Haufen gefahren.
Wenn das so weiter geht, sind wir alle ein Bisschen DDR (oder vielleicht bald nicht mehr nur ein Bisschen).
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... dabei liegt die Lösung selbst bei strengstmöglicher Auslegung der Sicherheitsbestimmungen doch auf der Hand:
Das GA-Vorfeld wird dem Sicherheitsbereich des Flughafens wieder ausgegliedert. Eine dicke rote Linie, eine Barriere oder ein Zaun markiert die Grenze zwischen supersicher und nicht-so-supersicher und eine Wache passt auf, dass nur Flugzeuge rein und rauskommen (sind ja optisch leicht von Personen zu unterscheiden).
Auf diese Art kann eine zweckmäßige Abwicklung von GA-Flügen ohne Begleitung oder Gepäckkontrolle mit den Sicherheitsanforderungen eines Verkehrsflughafens vereinbart werden. Jede FBO an einem Verkehrsflughafen in Kanada oder USA funktioniert so (dort gibt es ja auch strenge Auflagen). Mit dem gesparten Geld für Röntgen-Ofen und ständiger Gepäckkontrolle bleibt am Ende wahrscheinlich sogar noch was übrig.
LSZH böte mit dem abgeteilten Sektor 1 dafür sogar optimale Voraussetzungen. Ich kann nicht nachvollziehen wieso die Betreibergesellschaft stattdessen eine derart unhandliche Handling-Regelung gewählt hat.
MfG Jan Brill
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Herr Brill, Sie haben ja so recht.
Aber wollen Sie denn solchen Gehirnen, die uns ums Verrecken vor uns selber schützen wollen, die Fähigkeit zu vernünftigem Denken unterstellen? Zuerst habe ich beim Stichwort "Glühbirnen" noch gedacht, es sei jemandem ein Licht aufgegangen, aber dass gerade das Gegenteil ... Sorgen haben die! Ich fürchte, dass die wegen des völlig unsinnigen EU-Glühlampendekrets Schengen für mindestens fünf Jahre außer Kraft setzen und wieder Auto um Auto peinlichst genau kontrollieren, mit Staus von Basel Grenze bis hinter Düsseldorf (wo das Neandertal anfängt, so fühle ich mich auch).
Hier gehören wirklich ein paar Leute gezüpt, weil sie tatsächlich eine sehr ernste und dauerhafte Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen.
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jawoll herr sutter, ich gebe ihnen vollumfänglich recht!
im jahr 2015 wird die wiederauferstandene ddr zum 5ten jahrestag gefeiert
https://www.youtube.com/watch?v=xTFau2Jnei0&feature=related
die mauer steht am rhein und im jahr 2035 trennt sich ostdeutschland von westdeutschland, weil es kein sozialistischer bruderstaat mehr sein will!
mfg ingo fuhrmeister
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... off topic, ich werde mich kurz vor knapp nochmal mit 50 Stück zu 60 Watt eindecken.
Das sollte dann reichen bis zu meinem Lebensende für die Anwendungen mit niedriger Gebrauchsintensität (Keller, Flur, Speisekammer, Garage). Das spart dann nicht nur Geld, sondern auch noch Strom (bis eine Energiesparlampe da auf Touren kommt, ist sie schon längst wieder ausgeschaltet) und schont die Umwelt (eine Glühbirne alle 5 Jahre statt einer "Energiespar"-Quecksilberschleuder alle 6 Monate).
Hm, wer hätte das gedacht, daß es irgendwann mal eine subversive Glühbirnenguerilla geben würde ... *LOL*
A propos, laut Wikipedia hat Kuba (!) anno 2005 mit dem Glühlampenverbot angefangen. Obscuridad o muerte!
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... seufz ... Herr Fuhrmeister - Countdown war diesmal also 12.
Es hat genau 12 Postings gebraucht, um auf Ihrem Lieblingsthema (Auferstehung der DDR) anzugelangen.
Mal abgesehen davon, dass es sich hier um einen Bericht aus der Schweiz handelt, und ich glaube, dass wir der Eidgenossenschaft nach 800 Jahren praktiziertem Kapitalismus vom Anfangsverdacht der Ostalgie freisprechen können, würde ich gerne zum Thema zurückführen:
Es geht um ein sehr spezifisches Problem:
1. Welche Auflagen machen die nationalen und europäischen Regelungen zur Zugansgkontrolle für GA-Flugbesatzungen?
2. Wie können diese Auflagen erfüllt werden ohne dass die GA übermäßig eingeschränkt wird?
Die These meines Berichts oben ist, dass Zürich hier eine sehr unzweckmäßige Lösung gewählt hat. Weitere Erfahrungen und mögliche Alternativen werden im Verlauf des Threads angeführt.
Interessant wäre: Welche Erfahrungen haben Piloten mit diesem Problem auf Verkehsflughäfen in Europa gemacht?
MfG Jan Brill
@ Stefan Jaudas: Obwohl off topic ... der kubanische Ursprung der Glühbirnenverordnung war mir neu und definitiv den Ausflug wert ... wunderbares Detail!
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Zum Thema Glühbirnenverordnung gibt es auch eine Stellungnahme von Christoph Sonntag
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... danke für die Blumen ... ;-)
Um zum Thema zurückzukommen, ich habe den Verdacht, daß unsere Büro- und/oder Eurokraten in Sachen GA-Verhinderung von den Kubanern wahrscheinlich noch was lernen könnten ... zusätzlich zu den nachweislich gut funktionierenden Methoden "totaler wirtschaftlicher Ruin des ganzen Landes" und "Totalverbot der privaten Fliegerei".
ZÜP ist nur die Spitze des Eisbergs - aber ein Indikator dafür, wo die Reise hingeht. Ich bin mal gespannt, ob "mein" RP nach zig verlorenen Prozessen diesen Quatsch für bestehende Lizenzen tatsächlich wie im Verbandsblatt berichtet eingestellt hat.
MfG
StefanJ
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Hallo Herr Brill,
zu Ihrer Frage 1 findet man bei der EASA eine ganze Menge Material in CRD-06-2006 (Suchstring z.b. "access"). Achtung, riesen pdf-Schwarte, dauert etwas. Leider ist die EASA-Internet-Seite so unübersichtlich, dass es nicht leicht fällt, die Konsequenzen aus diesen Rückantworten zu tracen. Ich denke aber, dass die Europäische Oberbehörde hier schon die richtige Ansprechstelle ist. Was für ein Glück, dass auch die Schweiz wenigstens da mitmacht.
Abgesehen von der EASA als dem richtigen Hauptansprechpartner gäbe es in Deutschland noch die Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen oder in Österreich der Arbeitskreis österreichischer Verkehrsflughäfen. Auch die Schweiz wird ihr Gremium haben, Unique ist, wie der Name schon sagt, nicht Unique für alle Schweizer Verkehrsflughäfen, sondern nur für Zürich. Die fühlten sich schon immer als etwas Besonderes, das nur am Rande. Und bei Basel ist es wohl ohnehin ein Spiel der Franzosen, was das Vorfeld betrifft.
Zur Frage 2 fällt mir nur die sarkastische Bemerkung ein, dass das mit Ihrer Zielsetzung offensichtlich bislang noch nicht einmal angedacht worden sein kann - Sicherheits-Betonköpfe eben.
MfG
Max Sutter
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hallo herr brill,...nu lassen sie mir doch mein lieblingsthema..
lassen sie mich auch ca 10kkm weiter nach 210 grad blicken:
in jacarepagua, kleiner airport in rio, oder in araras SPAA - zugangskontrolle zum flugplatz? was ist das? in die liste eintragen, welcher flieger weg - das wars! wenn der amigo im turm zwischen 2 vollräuschen aufwacht - bekommt er noch eine caipirinha spendiert - und der funk läuft auch - etwas schwerfällig - aber er läuft. weiter nach botucato - auf dem neiva die ipanema produziert - selbes thema...ich glaube, wir lassen uns nur alles gefallen!
soviel zu meinem lieblingsthema....
http://www.youtube.com/watch?v=xTFau2Jnei0&feature=related
mfg ingo fuhrmeister
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Hallo,
zu
"2. Wie können diese Auflagen erfüllt werden ohne dass die GA übermäßig eingeschränkt wird?"
stellt sich die Frage, wollen das Politik, Verwaltung und Luftfahrtgroßindustrie (in diesem Fall die Flughäfen) überhaupt? Ist dort der Wille dazu da (von der Kompetenz reden wir lieber mal nicht)? Oder freut man sich nicht vielmehr, daß man damit eine potentielle Fliegenpatsche gegen den störenden sonstigen Luftverkehr zu Hand hat?
MfG
StefanJ
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...zwar auch mehr oder weniger Off-Topic, aber da ich das mit der ZÜP Einstellung zum ersten mal höre interessiert mich jetzt brennend, welches RP und wo man das nachlesen kann??
Viele Grüße Werner
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... "der Adler", Ausgabe 11/2008, Seite 419.
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Auch ich kenne GA Flüge aus Südamerika. Einfach gut:
Asuncion (ASU) nach Campo Grande (CGR). Flugplan weil international. am Flughafen angekommen, erstmal mit allen Jungs (hausmeister, mechaniker, pilot, usw...) einen Mate-Tee... dann die leute in den flieger, motoren an, vor zum twr gerollt papiere wechseln die hände und ab dafür. in cgr bleibt der pilot beim flieger und erledigt den zoll. der beamte will sicherlich einfach nur die 58TC aus der nähe sehen =) die paxe (wir) bekommen vom beamten grob die richtung zur paßkontrolle gezeigt. ende der geschichte. was sollen einzelpersonen auf einem provinzflugplatz auch ernsthaft anstellen können? rückflug gleich "langweilig"
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Händling: die freie Übersetzung ins Deutsche für eine gute Geschäftsidee, mit Monopol zum Abzocken...
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... gestern abend mit Lisa in EDRZ, nach dem Abrollen: "hold short of TWY G, expect follow-me". Nun, das TWY-layout von Zweibrücken ist sehr überschaubar, wir rollten alleine, Apron 3 vor dem GAT ist LEER (wirklich ganz leer). Zaghaftes Nachfragen beim Turm: "brauchen wir das wirklich ?", "Antwort: ja, muss ich rufen". OK, Great Show für's Photoalbum, sogar mit Einwinken auf die Parkposition (das Vorfeld war immer noch LEER). Wir haben's mit Humor getragen, das Personal in EDRZ war wirklich super nett und für 10.- kann man dann auch nicht meckern.
andere Länder, andere Sitten...
Mathias
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Hallo Herr Brill,
diese Form von Handling ist wahrscheinlich nur eine Steigerung von, dem was es sonst wo schon gibt - nur hier wird für das Kabarett Eintritt bezahlt.
Als wir vor ein paar Jahren nach Samedan geflogen sind, haben wir uns bewusst für Friedrichshafen als Grenzflughafen entschieden und nicht für Egelsbach. Transport mit dem Bus, Flugplan aufgeben, Zoll und Grenzkontrolle alles ganz easy und vor allem kostenfrei. Aber die Sicherheitskontrolle war dann der Gipfel des täglichen Sicherheits-Klamauks. Der betreffende Pilot musste seine Lizenz vorzeigen und durfte "unkontrolliert" durch die Sicherheitskontrolle und zwar auch mit Taschenmesser, etc.. Der angebliche Passagier wurde streng gefilzt und musste seine "bemängelten" Items dem Piloten geben. Schliesslich sei man nur eine Passagierkontrolle und nicht für Piloten zuständig. Der Hinweis, wir würden aber Multi-Crew fliegen zog nicht - soviel wussten sie schon, dass D-K oder D-E nicht unter Multi-Crew fällt. Und wer nun glaubt, dass diess ein einmaliges Erlebnis war - Fehlanzeige. Auf dem Rückflug ist uns exakt selbiges wieder passiert. Ich fühle mich heute schon ein wenig schuldig, für diese bis dahin einmalige Spitzenleistung dt. Satire nichts zahlen zu müssen. Eine freiwillige Spende wäre ja höchstwahrscheinlich als Bestechung einer Amtsberson gewertet worden.
MfG
D. Beerbohm
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Follow me Wagen? Dass die sich dabei nicht richtig blöd fühlen? Oder denken die, dass sie wirklich wichtig sind?
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ich denke letzteres, war ja schliesslich das Leserflugzeug und da kann man schon mal celebrity status beansprochen ;-).
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