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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. September 2008: Von Thomas Borchert an Stefan Jaudas
>... da stellt sich dem unbedarften Beobachter natürlich die Frage, ob ein Teil des Fehlers nicht auch bei der Bodeninfrastruktur liegt?<

Und dann schaut der unbedarfte Beobachter auf alle Mode S Transponder aller anderen Hersteller, die allesamt klaglos funktionieren - und die Frage ist beantwortet.
3. September 2008: Von  an Thomas Borchert
und die nächste stellungnahme von Fa. Funkwerk..
Quelle: HP der Fa.Funkwerk

An alle Piloten, Flugzeughalter und andere
Interessierte
EASA AD No.: 2008-0158
LBA LTA No.: 2008-304R1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben genannte Airworthiness Directive sorgt derzeit für erhebliche Unruhe im
Kreis unserer Kunden und Anwender unserer Produkte. Mit diesem Schreiben
möchte ich als Geschäftsführer der Funkwerk Avionics GmbH (früher Filser
Electronic GmbH) dazu beitragen, die Situation zu durchleuchten und die
notwendigen zukünftigen Entwicklungen zu skizzieren.
Erlauben Sie mir zunächst ein paar Zeilen zur Vergangenheit. Seit 2003 verkaufen
wir Transponder der Typen TRT600, TRT800, TRT800H und TRT800A für
Anwendungen der allgemeinen Luftfahrt. Die Transponder der 800er Reihe sind
allesamt den Klassen 1 oder 2 zuzuordnen, der erwähnte TRT600 ist ein
Transponder nach dem LAST-Standard und wird mittlerweile nicht mehr hergestellt
und soll auch nicht Thema der folgenden Erörterungen sein.
Alle diese Geräte arbeiten in den Betriebsarten A, C und S und sind nach der
ED.73B EASA-zugelassen.
Nach der gültigen Flugsicherungsausrüstungsverordnung (FSAV) sind in
Deutschland im transponderpflichtigen Luftraum ab April 2008 Mode-S-Transponder
vorgeschrieben. In anderen Ländern gelten davon abweichende Bestimmungen, in
vielen Ländern sind noch keine entsprechenden Vorschriften erlassen.
Aufgrund der Übergangszeiten werden derzeit in ganz Europa noch A/CTransponder
abgefragt und deren Daten zu Flugsicherungszwecken herangezogen.
Im Rahmen der Umstellung der Flugsicherungsausrüstung auf Mode-S wurden dann
in jüngster Zeit Beobachtungen bekannt, die darauf schließen lassen, daß unsere
Geräte nicht in jeder Situation auf Mode-S-Abfragen reagieren. Diese
Beobachtungen waren zunächst sehr schwer interpretierbar, da entsprechende
Meldungen auf bestimmte Regionen beschränkt waren, wobei hier der Großraum
London sowie Genf besonders genannt werden muß.
Nachdem die britische Flugsicherung dann feststellen konnte, daß unsere
Transponder besonders auffällig waren, wurde die EASA informiert, die dann
ihrerseits die o.g. AD erlassen hat.
mf
57###-MYBR-###03.09.2008
Lassen Sie mich nun die aus dieser Situation folgenden Abläufe aufzeigen.
Wir sind selbstverständlich seit Bekanntwerden der AD (eigentlich schon vorher, da
wir natürlich im Vorfeld entsprechende Informationen hatten) ununterbrochen an der
Fehlersuche. Leider gestaltet sich das aufgrund der erforderlichen Flugversuche sehr
zeitaufwendig; die Transponder funktionieren nach wie vor so, wie es in den
Zulassungsunterlagen gefordert wird. Wir gehen davon aus, daß die Situation, die zu
dem Fehler führt, bald erkannt ist und wir eine Lösung erarbeitet haben. Diese muß
dann erprobt und zu einem Service Bulletin entwickelt werden. Wir rechnen noch im
September mit seiner Veröffentlichung. Bitte haben Sie Verständnis, daß ich derzeit
noch keine Details nennen kann.
Üblicherweise wird in einem SB die notwendige Maßnahme beschrieben und
entsprechende Frosten gesetzt.
In der AD hat die EASA ausdrücklich den Betrieb der Transponder gestattet, wenn
dies mit dem jeweiligen nationalen ANSP (Air Navigation Service Provider)
abgestimmt ist. Für Deutschland ist dies die DFS, in Holland die LVNL. Die LVNL hat
dem bereits zugestimmt, da die dort bekannten Flugdaten einem sicheren Flug nicht
im Wege stehen. Wir hoffen, daß sich die anderen ANSPs demnächst dieser
Sichtweise anschließen werden. Für unsere Kunden würde dies eine praktisch
uneingeschränkte Verwendbarkeit der Transponder bedeuten.
Erlauben Sie mir bitte noch ein paar persönliche Worte zum Schluß. Wir bedauern
die Entwicklung sehr und werden alles in unserer Macht stehende tun, um eine
zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten. Bis zur Veröffentlichung des SBs bitten wir
darum, keine individuellen Rückfragen zu stellen, da wir naturgemäß aus
Zeitgründen nicht in der Lage sind, mit allen betroffenen Kunden zu sprechen oder
Mails zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
.....................
4. September 2008: Von Stefan Jaudas an Thomas Borchert
>> ... da stellt sich dem unbedarften Beobachter natürlich die
>> Frage, ob ein Teil des Fehlers nicht auch bei der
>> Bodeninfrastruktur liegt?<

> Und dann schaut der unbedarfte Beobachter auf alle Mode S
> Transponder aller anderen Hersteller, die allesamt klaglos
> funktionieren - und die Frage ist beantwortet.

Und dann schaut der unbedarfte Beobachter auf die Mode S Bodeninfrastruktur in den anderen Gebieten, die anscheinend ebenfalls allesamt klaglos funktioniert, mit allen Transpondern aller Hersteller - und die Frage ist beantwortet.

Es werden ja nicht alle Länder bzw. FIRs die gleichen Bodengeräte verwenden. Vielleicht gibt es ja Inkompatibiltäten, die sich eben nur zwischen bestimmten Transpondern und bestimmten Bodengeräten äußern? Aber wenn es so wäre werden die Verwaltungshengste das natürlich ausschließlich den fliegenden Endgeräten ankreiden, weil für die sind sie nicht verantwortlich. TollCollect hat ja auch suuuuper funktioniert ...

Gruß
###-MYBR-###StefanJ

P.S.: Vielleicht liegts ja auch an den Anforderungen? Wäre nicht das erste Mal, daß eine Spezifikation/ Vorschrift Löcher hat - alle Geräte erfüllen alle Anforderungen, können aber trotzdem nicht wirklich miteinander.
4. September 2008: Von Alexander Stöhr an Stefan Jaudas
"Vielleicht liegts ja auch an den Anforderungen? Wäre nicht das erste Mal, daß eine Spezifikation/ Vorschrift Löcher hat - alle Geräte erfüllen alle Anforderungen, können aber trotzdem nicht wirklich miteinander."

Nicht zwangsweise. Kann auch an grenzwertigen Einstellungen liegen. Kenne ich aus der Datenfunkerei, wo zwei angeblich für die gleiche Betriebsart gebaute Geräte nicht miteinander konnten: selber Hersteller, leicht verändertes Profil. Bei einer internationalen Übung haben wir mit Hilfe von softwaregestützter synthesizer-Sender-Empfänger Anlagen festgestellt, wie weit von den Anforderungen einige Geräte waren, obwohl bei vielen dasselbe draufstand. Teilweise war es wirklich nur in bestimmten Kombinationen (Sender-Empfänger) problematisch... schuldfrage? eigentlich alle, die Abweichen =)

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