Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

19. März 2008: Von Willi Erkens an Klaus-Peter Hoffmann
Hallo Herr Hoffmann,
Ich fange hinten an: Das für meinen Bereich geltende Disziplinargesetz ist nicht unklar: Beim Verdacht eines Dienstvergehens muss der Disziplinarvorgesetzte -das ist nicht der direkte oder irgendein Vorgesetzter, sondern der Leiter der Behörde- prüfen und dokumentieren, ob der Verstoß vorliegt und der Verstoß vom Beamten schuldhaft begangen wurde. Bei leichten (r) Vergehen oder Schuld kann bzw. bei Schweren (r) muss eine der vorgesehenen Strafen bis hin zur Entlassung erfolgen. Ergebnis und Gründe muss der Behördenleiter seiner Aufsichtsbehörde oder dem Gericht zur Überprüfung seiner Entscheidung mitteilen. Zur Praxis:

Was "Nasenabhängigkeit" betrifft: Ich persönlich habe als Kollege oder -inzwischen- Vorgesetzter Verdachtsfälle immer dem jeweiligen Disziplinarvorgesetzten angezeigt. In allen Fällen -bis auf einen- hat der Disziplinarvorgesetzte das gesetzliche Verfahren durchgeführt. In dem einem Ausnahmefall vor 22 Jahren ist kein Verfahren eingeleitet worden. Der Grund in diesem Ausnahmefall ist mir unbekannt. In mehreren der Verdachtsfälle ist zusätzlich vom Behördenleiter die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. In allen Fällen -außer dem Einen- haben die Verfahren zum Beweis der Schuld oder Unschuld geführt. Die Verfahren mit Tat- und Schuldbeweis haben in jedem dieser Fälle zu finanziellen Strafen oder zur Entlassung des Verantwortlichen geführt.
20. März 2008: Von Klaus-Peter Hoffmann an Willi Erkens
Hallo Herr Erkens,

dann wollen wir mal alle hoffen, dass Ihre Erfahrungen auch stets und allerorten so umgesetzt werden.

Ich jedenfalls hatte in einigen Angelegenheiten -nicht luftfahrtbezogen- mitunter den Eindruck eines starken inneren Behörden-Zusammenhaltes.

Der Disziplinarvorgesetzte des Täters aus Berlin muss jetzt also darüber entscheiden, ob die Tat schuldhaft geschah und/oder schwerwiegend ist.

Bin mal sehr gespannt, ob man darüber noch etwas hört.
20. März 2008: Von Willi Erkens an Klaus-Peter Hoffmann
Hallo Herr Hoffmann,
die Hoffnung habe ich immer, den Glauben habe ich meistens, reale Ausnahmen erschüttern auch bei mir manchmal Beides. Daher habe ich auch die eine Ausnahme nicht verschwiegen. Die habe ich auch nach so langer Zeit nicht "verknausert", weil ich von der Richtigkeit meiner Meldung überzeugt war und bin, aber (damals noch) nicht die persönliche Souveränität hatte, meine(n) -zwischenzeitlich verstorbenen- damaligen Vorgesetzten zu stellen, beamtenrechtlich: zu remonstrieren. Aus der Nummer wäre er nicht 'rausgekommen, weil er dann entweder hätte nachgeben müssen oder den Gesamtvorgang mit meiner Remonstration der Aufsichtsbehörde hätte vorlegen müssen.
So nu' is' genug(Schröder: Basta!, Trapp: Ich habe fertig!
Hoffen wir zusammen, Willi Erkens

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang