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13. Juni 2007: Von Achim Zurmühl an 
Sehr geehrter Herr Villers,

ich respektiere Ihre persönliche Meinung. Aber ich erwarte eine sachliche und fundierte Argumentation. Neben einigen berechtigten Kritikpunkten flüchten sich vor allem in pauschale Verurteilungen, Verunglimpfungen und Unwahrheiten. Auf solch einer Basis ist eine Diskussion natürlich unmöglich. Ich hatte auf eine etwas qualifiziertere Antwort gehofft. Aber dazu scheinen Sie nicht gewillt oder in der Lage (trotz Ihrer weitaus fundierteren Ausbildung als Echo-Flieger ;-) ?).

zu 1.: Bisher war hier von einem Hersteller die Rede, den man als Skrupellos bezeichnen könnte. Sie sprechen in der Mehrzahl und müssten die anderen dann schon belegen, insbesondere den Vorwurf der „konkreten Gefahr“. Denn eine Gefahr für andere zu kennen, sie aber nicht zu warnen fällt schon unter den Bestand der unterlassenen Hilfeleistung und stillschweigenden Duldung.
Wie ich schon mal gesagt habe, es scheint teilweise ein Informationsdefizit über die UL Fliegerei zu geben. Das ist nicht schlimm, man kann nicht alles wissen. Es ist nur sträflich, wenn Halb- oder falsches Wissen immer wieder verbreitet wird um andere zu diffamieren. UL-Piloten müssen exakt die gleichen (überhöhten) medizinischen Voraussetzungen erfüllen wie es von Ihnen als Echo-Flieger verlangt wird: ein Medical Klasse 2. Dies muß in den gleichen zeitlichen Abständen wiederholt werden wie bei Ihnen. Die rechtlichen Voraussetzungen (polizeiliches Führungszeugnis §30, Erklärung über schwebende Strafverfahren §24, Nachweis über Sofortmassnahmen am Unfallort) sind ebenfalls nahezu identisch. Was die UL-Piloten (noch) nicht brauchen ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Das haben sie mit den Segelfliegern gemeinsam, weil das potentielle Zerstörungspotential (deutlich geringeren Masse, teilweise geringere Geschwindigkeit) als zu gering eingestuft wurde. Aber ich lebe in der Hoffnung, das dieses unsinnige Monstrum in Absehbarer Zeit wieder Abgeschafft wird. Wenn nicht wird es über kurz oder lang auch die UL’er treffen.

zu 2. Sie haben mich offensichtlich Missverstanden. UL Unfälle sind keine Geheimsache. Die Ergebnisse und Auswertungen werden nur sehr unzureichend publiziert. Das ist schon ein Unterschied. Ich stimme Ihnen zu, dass aus nahe liegenden Gründen viele Unfälle bzw. Vorkommnisse nicht gemeldet werden. Dessen sind sind alle Bewusst und sehen sich da in einer unrühmlichen Gemeinschaft mit den Echo-Fliegern. Allerdings haben die UL Hersteller überhaupt keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Unfallmeldungen bzw. deren Auswertung. Bei den Verbänden käme dafür nur der DAeC in Frage, da dort das Büro für Flugsicherheit angegliedert ist. Ich könnte Ihnen zustimmen, wenn Sie hier einen möglichen Interessenskonflikt sehen. Es wäre besser, die UL Unfälle auch in die Zuständigkeit der BFU zu überführen. Dies scheint mir vor dem Hintergrund der jüngsten Mittelkürzungen für die BFU jedoch nicht mehr als nur eine theoretische Möglichkeit zu sein. Aber da beim DAeC die Fraktionen der Segel- und Echoflieger deutlich stärker vertreten sind als die UL’er wäre es durchaus die Mühe wert, wenn diese Gruppen ihren Einfluss in diese Richtung geltend machen würden.

zu 3. Wenn sie generell von „Missständen und Nachlässigkeiten bei der Zulassung und Überwachung sämtlicher UL’s reden, dann sollten sie zumindest den Verdacht untermauern können. Aber aus diesem unhaltbaren Pauschalvorwurf gar eine Frage der Existenzberechtigung abzuleiten ist schlichtweg lächerlich.
Mit dieser Art der Argumentation unterstützen Sie keinesfalls die von Ihnen geforderte und sicherlich begrüssenswerte selbstkritischen Auseinandersetzung über Systemschwächen. Unqualifizierte Vorwürfe gehen immer ins Leere. Also bitte, helfen Sie den UL’ern und geben „Butter bei die Fische“.

zu 4. Wir drehen uns hier nicht im Kreis, sondern Sie weichen aus. Ich habe Ihnen eindeutig nachgewiesen, dass UL’s - nicht nur subjektiv - leiser als Echo-Flieger sind. UL’s sind nicht von der Landeplatz-Lärmschutzverordnung ausgenommen, sie erfüllen sie schlicht und einfach.
Richtig, UL’s haben an vielen Plätzen eine geringere Landegebühr als Echo-Flieger zu entrichten. In aller Regel sind die geltenden Gebührenordnungen nach Gewichtsklassen aufgebaut. Das halte ich auch für schlüssig. Damit ist doch auch eine geringere Gebühr nicht mehr als logisch, oder? Die (fehlenden bzw. ausbleibenden) Einnahmen sind für so manchen Platz ein wunder Punkt. Viele Plätze haben sich in den letzten Jahren darum bemüht, die UL Zulassung zu bekommen um wenigstens einen Anteil an den Einnahmen aus dem stetig wachsenden UL Verkehr zu bekommen. Auch Ihr Heimatplatz Straussberg hat die Zulassung relativ früh beantragt und wirbt stetig im UL Lager um wachsenden Verkehr. Mit Erfolg.
Wenn Sie über Fliegen im kontrollierten Luftraum sprechen, dann können sie ja nur die D-CTR meinen. C und B sind für UL tabu, da auf UL kein CVFR ausgebildet werden kann und darf. UL Piloten müssen – wie jeder andere Luftraumnutzer auch – zumindest über ein BZF II verfügen, um in D-CTR einfliegen zu können. Des weiteren sind auch für UL’s nur noch Luftfahrtzugelassene Funken erlaubt. Mir ist bis heute kein Fall bekannt geworden, in dem ein UL aufgrund nicht Luftfahrtzugelassener Instrumente in einer D-CTR ein Problem verursacht hätte. Aber da lerne ich gerne dazu. Im Übrigen ist für den Einflug in die CTR immer noch eine Freigabe notwendig. Die kann der Lotse verweigern, wenn er die Sicherheit für seinen Luftraum gefährdet sieht.

zu 5. Es ist mir in der Tat aufgefallen, dass es in dieser Frage offensichtlich unterschiedliche rechtliche Auffassungen gibt und gute Gründe für Ihre Position sprechen. Zumindest in der Vergangenheit wurde automatisch immer dann von gewerblich gesprochen, wenn Geld im Spiel war. UL Flugschulen sind somit immer gewerblich. Sie verchartern, bilden aus und machen Rundflüge. Das dies widerrechtlich sein soll ist mir wenig einsichtig, aber ich lasse mich gerne überzeugen. Interessant wäre in der Tat hierzu ein Urteil zu hören. Wenn die rechtliche Situation so eindeutig ist und Sie sich in Ihrem Gewerbe durch die Tätigkeit von UL Schulen am Platz so existentiell bedroht sehen, dann wundere ich mich, warum Sie diesen eindeutigen Rechtsweg noch nicht beschritten haben?
Ist die Situation vielleicht doch nicht so eindeutig?


Mit freundlichen Grüßen
Achim Zurmühl
14. Juni 2007: Von Bertus Kühn an Achim Zurmühl
Hallo Herr Zurmühl,

Ihren Ausführungen ist nichts hinzuzufügen, sie entsprechen voll und ganz auch meinem Standpunkt.
Auf die Antwort von Herrn Villiers bin ich sehr gespannt.

MFG
Bertus Kühn
15. Juni 2007: Von  an Achim Zurmühl
Die Strassenverkehrs-Behörde beschließt die Wiederzulassung von Kabinenrollern. Sie haben formell eine Gewichtsbegrenzung und können mit Führerschein Klasse IV gefahren werden. Bau- und Sicherheitsnormen werden von den Motorsport-Verbänden kontrolliert. Weil keiner auf die Idee käme sie gewerblich einzusetzen, ist dies auch nicht ausdrücklich verboten.

Nach wenigen Jahren der Entwicklung, fahren Kabinenroller bis 200 km/h schnell und schneller. Ihre Eigner transportieren zahlende Fahrgäste. Taxiunternehmen gehen pleite, weil sie nicht konkurrenzfähig sind. Kabinenroller sind billig und deren Betreiber unterliegen nicht dem Aufwand eines Personenbeförderungsnehmens. Da die Kabinenroller inzwischen nicht von Pkws zu unterscheiden und deren Preise so niedrig sind, steigen die Kunden um.

Da die Kabinenroller keine Pkws sind, unterliegen sie nicht der StVO und deren Unfälle werden nur intern von Motorsportklubs - wenn überhaupt - registriert.

Nach einer Serie schwerer Unfälle wird beschlossen, Gespräche zu führen, um eine neue Zulassungsklasse von Kabinenrollern und Kleinwagen einzurichten. Dies soll dazu führen, dass die gewerbliche Nutzung der Klasse entfällt und in eine Einführung akzeptabler Baunormen mündet. Die Motorsportverbände aber ziehen die Gespräche endlos hin. Inzwischen gibt es so viele Kabinenroller, die überdies die Gewichtsbeschränkung weit überschreiten, dass eine Reform als nicht mehr durchführbar erscheint.

Dies kann auf der Straße natürlich nie geschehen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer und das Taxigewerbe würden dies nicht zulassen. Kabinenroller, die 200 km/h schnell, jedoch nicht ausreichend baumustergeprüft sind, wären undenkbar.

In der Luftfahrt jedoch ist alles möglich!

Patrick Villiers
16. Juni 2007: Von Stefan Jaudas an 
Zitat:

[i]Taxiunternehmen gehen pleite, weil sie nicht konkurrenzfähig sind.[/i]

Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Die Leute machen vor allem deswegen nicht so viele "Kaffee- Rundfahrten" mit den zugelassenen "Personenbeförderungsnehmen", weil es die a) in ihrem näheren Umfeld schlicht nicht gibt und wenn doch, weil es dann schlicht zu teuer und zu aufwendig ist. Letzteres liegt aber nicht an den Kosten der Zulassung, sondern am verwendeten Fluggerät und häufig auch an den Standorten.

Wenn die Kabinenrollerrundfahrten verboten werden würden, würde das für die "Personenbeförderungsnehmen" keine einzige "Rundfahrt" mehr bedeuten. Die Leute fahren maximal 20, 30 km, um beim örtlichen Verein einen Selbstkostenflug im Doppelsitzer zu machen, mit individueller Fluweggestaltung, zu maximal 70-90 EUR/h. Sie fahren keine 50km aufwärts, um mit zwei anderen Wildfremden zum mindestens doppelten Tarif auf einer Standardroute durch die gegend geschaukelt zu werden.

Was wurde eigentlich aus dem freien Unternehmertum? Oder heißt das für Sie etwa "Recht auf Gewinn"? Ein echter Unternehmer, der mit etwas kein Geld verdient, entwickelt andere Angebote. Es gibt kein Recht auf Gewinn. Nur Alt- Sozialisten und Neo-Cons meinen, es gäbe ein Recht für die Etablierten, mit immer den gleichen unveränderten Angeboten und Tätigkeiten Geld zu verdienen.

Zitat:###-MYBR-###
[i]Inzwischen gibt es so viele Kabinenroller, die überdies die Gewichtsbeschränkung weit überschreiten, dass eine Reform als nicht mehr durchführbar erscheint.[/i]

Ach ja, das habe ich schon vorher oft genug geschrieben. Bauvorschriften sind einzuhalten. Es den 99% Regelkonformen vorzuhalten und zum Nachteil gereichen zu lassen, daß es 1% schwarze Schafe gibt, das ist schlicht nicht akzeptabel.

OK, bei Ihrer Argumentationsweise: Alle Rettungshubschrauberpiloten vor dem Start ins Röhrchen blasen lassen, weil vor Jahren mal welche mit 1,6 Promille abgestürzt sind. Alle voll besetzten viersitzigen Echos vor jedem Start wiegen, weil in dem Zustand so mancher überladen startet.

Noch eine Anmerkung. Ich wußte gar nicht, daß Kabinenroller verboten sind?

Gruß

StefanJ

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