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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Juni 2007: Von Richard M. Knup an 
Guten Tag Herr Villiers

Also im Grunde genommen geht's doch beim Flugzeug im hier besprochenen PuF-Artikel nicht um einen "fliegenden Ostblock Einweg-Joghurtbecher" wie Sie das so schön abschätzig auszudrücken versuchen, sondern um

a) ein deutsches UL, das von
b) einer deutschen Firma in
c) Deutschland produziert und von einer
d) Deutschen Stelle (LSGB des DAeC) zugelassen worden ist!

Und diese (deutsche) Firma (Fläming Air) ist von Ihrem nationalen Luftamt als JAR21- und JAR145-Betrieb zugelassen und anerkannt worden. Und nicht vom LSGB!

Zudem gibt's die Smaragd anscheinend ja auch noch als VLA. Einer Variante also, die bei Ihnen zur E-Klasse gehört !!!

Man kann nun natürlich hoffen, dass dieses VLA von Ihrem nationalen Luftamt nach allen Regeln der Kunst geprüft und zugelassen worden ist und dass alles wovon wir hier sprechen sich ausschliesslich auf den "kleinen, armen UL-Bruder" bezieht.

Aber ob da "Hoffen" ausreicht?

Es geht hier ja nicht um eine 80000-Mann Firma in welcher eine Unter-Unterabteilung einer Subdivision "irrtümlicherweise" vom richtigen Pfad abgekommen ist. Sondern um einen Familienbetrieb unter der Führung eines Geschäftsleiters. Da könnte/sollte die linke Hand doch irgendwie noch wissen was die rechte tut!

Womit wir beim Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC und seinen Aufgaben in dieser Sache wären.

Für die Musterzulassung ist alles klar: Da ist das LSGB verantwortlich. Für das Überwachen des Betriebs generell sieht das aber doch etwas anders aus:

Kann es denn wirklich Aufgabe des LSGB sein, die Arbeit seiner ihm vorgesetzten Stelle (LBA) nochmals zu überprüfen? Also bei der Fläming Air nochmals zu kontrollieren, ob der Überwacher des Überwachten richtig überwacht hat? Sicher zu stellen, dass ein JAR21- und JAR-145-Betrieb so funktioniert, wie es europaweit Vorschrift ist, ist doch Aufgabe des LBA? Und zwar ausschliesslich! Und wenn da vorschriftsgemäss "Funktioniert" wird, dann sollte das doch sicher auch für das Produzieren von ULs genügen!

Was, wenn da nichts passiert wäre aber irgendjemand die Frage gestellt hätte, was denn eine solche "Doppelüberwachung" für einen Sinn macht? Ausser weitere Kosten zu verursachen?

Ohne da dem Herrn Brill ins Handwerk pfuschen zu wollen. Aber ein PuF-Artikel mit dem Titel "Die merkwürdingen Arbeitsbeschaffungsmethoden des LSGB" hätte da schon irgendwie drin liegen können!

Nichts für ungut! Aber bevor Sie da von "fliegenden Ostblock Einweg-Joghurtbechern" reden, müssten vielleicht schon erst mal einige organisatorische Gegebenheiten bei Euch geregelt werden! Und zwar ohne dass eine Stelle (oder Klasse) der Nächsten den schwarzen Peter in die Schuhe schiebt!

Richard M. Knup
6. Juni 2007: Von Tim Harris an Richard M. Knup
"Und diese (deutsche) Firma (Fläming Air) ist von Ihrem nationalen Luftamt als JAR21- und JAR145-Betrieb zugelassen und anerkannt worden."

Fläming Air ist nicht (mehr) als JAR21G (Herstell-) Betrieb anerkannt. Weder national vom LBA noch von der EASA. Die Genehmigung als nationaler HB endete am 26.08.2004. Nachzulesen beim LBA: https://tinyurl.com/2cr2dq

Des Weiteren bezog sich die Anerkennung auf die Herstellung von Bau- und Ausrüstungsteile, mitnichten von ULs.

Dies ist auch so im BFU Bericht dargestellt.
11. Juni 2007: Von Richard M. Knup an Tim Harris
Guten Abend Herr Wimmer,

Besten Dank für Ihre Hinweise. Die Richtigkeit resp. die Gültigkeit der Fläming-Air-Angaben in bezug auf deren JAR-Berechtigungen habe ich tatsächlich nicht kontrolliert.

Ich habe da einfach aus https://www.flaemingair.de/ "Flugzeugwerft" / "Instandhaltung" das zitiert was ich da auch heute abend noch vorfinde:

"..... Die Fläming Air GmbH verfügt über einen eigenen luftfahrttechnischen Betrieb (LTB), der nach JAR 21 als Herstellerbetrieb [LBA.G.0146] und nach JAR 145 als Instandhaltungsbetrieb [LBA.206] vom Luftfahrbundesamt zugelassen ist.....".

Lese ich da etwas falsch oder gehen diese Angaben etwa ins gleiche "Kapitel" wie die Angaben dieser Firma auf gewissen Wägepapieren ?

Beste Grüsse

Richard M. Knup

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