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4. Februar 2007: Von RotorHead an 
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Weiterhin hatte er sich wohl darauf verlassen, dass Du nicht ohne Freigabe weiterfliegen würdest, bzw. sen Luftraum beobachtest, bzw. aus dem IFR Anflugsektor wegbleibst.
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Bleibt man ohne Freigabe dann wohl stehen? Was ist mit den Ausweichregeln gem. § 13 LuftVO? IFR hat keinen besonderen Vorrang, egal in welchem Luftraum! D.h., ggf. muss auch eine B747 einer C152 ausweichen. Das gilt insbesondere, wenn keine anderslautenden Freigaben vorliegen.
4. Februar 2007: Von  an RotorHead
"Bleibt man ohne Freigabe dann wohl stehen?"

wohl nur als Drehfluegler, obwolh man den Vollkreis auch als Flaeche, fslls unsicher) vortsetzen kann.

Ohne Freigabe in den IFR Approach zu fliegen ist nicht wirklich eine Alternative oder?


"Was ist mit den Ausweichregeln gem. § 13 LuftVO? IFR hat keinen besonderen Vorrang, egal in welchem Luftraum! D.h., ggf. muss auch eine B747 einer C152 ausweichen."

Toller Vorschlag, direkt umsetzbar in der Praxis, nebst Steigerung der Akzeptanz vn VFR Verkehr an grossen Flugplaetzen!

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